Abfindung bei Krankmeldung

13. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
winnifred30
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 9x hilfreich)
Abfindung bei Krankmeldung

Hallo,
mein Mann wird im zuge eines vor dem Arbeitsgericht ausgehandelten Sozialplan mit einer Abfindung entlassen.
Wo das Entgeld für die 7 Monatige Kündigungsfrist in der er Freigestellt ist, von der Abfindung abgezogen wird.
Meine Frage, wo bleibt das von der Abfindung abgezogene Entgeld, wenn es wärend der freigestellten Kündigungsfrist zu einer längerfristigen Krankmeldung mit Krankengeldbezug von der Krankenkasse kommt.

mfg
h.klimke

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Die richterliche Entscheidung ist normalerweise eine abschliessende Regelung.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
winnifred30
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 9x hilfreich)

Ja,die höhe der Abfindung und auch das die 7 Monatige Kündigungszeit, (in der mein Mann Freigestellt zu hause bleibt),von der Abfindung finanziert/verrechnet wird ist beschlossene Sache.Das Monatliche Entgeld fur die freigestellte Kündigungszeit zahlt mein Mann von der Abfindung bzw.wird abgezogen. Es stellt sich die frage was mit dem Entgeld ist ,wenn es zu einer langfristigen Krankmeldung kommt die ja dann von der Krankenkasse getragen wird.
mfg
h.klimke

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Das können wir hier nicht sagen, da wir die Vereinbarung bzw. das Urteil (was immer es war) nicht kennen. Die Norm ist, dass ein fester Betrag gezahlt wird, in dessen Berechnung hinsichtlich der Höhe evtl. die Arbeitgeberkosten für die Monate der Freistellung mit einfliessen. "Der Mann zahlt sich selbst", das ist in unserem System nicht vorgesehen. Dass zusätzlich Krankengeld gezahlt wird, das ist klar. Also mal genau lesen, was in dem Vergleich/im Urteil steht.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Irgendwie denke ich heute in Etappen. Noch in Ergänzung: warum lässt er sich den au schreiben? Muss er bei unwiderruflicher Freistellung doch nicht. Wär ja eventuell sinnvoller, gerade, wenn es sich um eine länger andauernde Krankheit handelt, sich erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitsunfähig schreiben zu lassen.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
winnifred30
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 9x hilfreich)

Mein Mann bekommt (mit ihm sind noch 68 Mitarbeiter betroffen) einen festen Betrag als Abfindung, wo die kompletten Monatlichen Bruttokosten mit Arbeitgeberkosten in Höhe von 4780 Euro pro Monat also 7 mal für die freigestellte Kündigungsfrist von 7 Monaten abgezogen werden, der Rest wird zum Ende der Kündigungsfrist ausgezahlt. Wenn jetzt mein Mann 3 Monate der Freistellung Krankengeld bezieht,wird dann trotzdem das ausgehandelte Monatliche Entgeld von 4780 Euro von der Abfindung abgezogen , ausgezahlt oder wie muss ich mir das vorstellen . Der Betriebsrat macht da leider keine Aussage.

mfg
h.klimke

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
winnifred30
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 9x hilfreich)

mal gerade raus, wenn sich mein Mann, sagen wir mal 3 Monate von der freigestellten Kündigungszeit Au schreiben lässt Krankengeld bezieht und die 4780 Euro pro Monat nicht von der Abfindung abgezogen würden wäre das für uns jede Menge.

mfg

h,klimke

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Wenn er freigestellt ist, dann ist es doch wurscht, ob er krank ist oder nicht. Es sei denn, es gibt irgendeine Klausel in dieser Vereinbarung/Gerichtsurteil. Er bekommt nicht zusätzliche Krankengeld, ganz klar, aber er muss sich ja auch nicht krank schreiben lassen. Doppelt kassieren, das läuft nicht.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von winnifred30):
Mein Mann bekommt ...... einen festen Betrag als Abfindung


Wenn das so ausgehandelt wurde, dann ist das so.
Völlig egal, ob er Krankengeld bezieht oder nicht.
Von daher ist es durchaus sinnvoll, sich NICHT krank schreiben zu lassen.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
winnifred30
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 9x hilfreich)

" Er bekommt nicht zusätzliches Krankengeld" das ist schon klar, es geht da drum, wenn jemand in dem Fall tatsächlich länger erkrankt,wo bleibt das Monatlich von der Abfindung abgezogene Entgeld , behält das der Arbeitgeber oder welche Regelung gilt da gesetztlich. Wir finden da leider nichts vergleichbares (die frage haben noch etliche andere Kollegen von meinem Mann)
Der Betriebsleiter der die Massenentlassung managt sagt (schulterzuckend ist mir wurscht) wenn die Krankenkasse zahlt brauche ich nicht zahlen ( von der Abfindung verrechnen), gibt es da rechliche Regeln, dass das Entgeld der Abfindung bleibt.

mfg

h.klimke

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Nochmals: er muss sich nicht krank melden.

wirdwerden

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von winnifred30):
es geht da drum, wenn jemand in dem Fall tatsächlich länger erkrankt,wo bleibt das Monatlich von der Abfindung abgezogene Entgeld , behält das der Arbeitgeber oder welche Regelung gilt da gesetztlich.

Wenn man krank ist bekommt man auch das Gehalt, das nennt sich Lohnfortzahlung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Es wurde ein fester Betrag vereinbart.

Wenn der AN Krankengeld bezieht, muss der AG nicht zahlen und kann das Geld behalten.

Wenn der AN sich nicht krank schreiben lässt, ist er freigestellt, und der AG muss zahlen.

Der Abfindungsbetrag ist in beiden Fällen gleich. Das er zur Ermittlung des Betrages verrechnet wurde spielt jetzt keine Rolle mehr.

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#13
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Es wurde ein fester Betrag vereinbart.

Wenn der AN Krankengeld bezieht, muss der AG nicht zahlen und kann das Geld behalten.

Wenn der AN sich nicht krank schreiben lässt, ist er freigestellt, und der AG muss zahlen.

Der Abfindungsbetrag ist in beiden Fällen gleich. Das er zur Ermittlung des Betrages verrechnet wurde spielt jetzt keine Rolle mehr.


So siehts aus.

"Man" beabsichtigt, sich krankschreiben zu lassen und zusätzlich zum Krankengeld dann noch das Geld, dass der AG quasi dann nicht zahlt (weil "man" ja Krankengeld bekommt) "eingespart" hat, einzukassieren. Das läuft so natürlich nicht.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

@winnifred30

Ihre Frage werden Sie hier im Forum nicht beantwortet erhalten. Das ist etwas für eine Rechtsberatung durch eine Person, die diese auch rechtlich durchführen darf. Allgemeingültige Antworten auf gesetzlicher Grundlage gibt es für Ihren Fall nämlich nicht.

Das ganze Problem beginnt bereits damit, dass man aus Ihrer Schilderung bereits nicht schlau wird, ob denn nun ein Sozialplan oder aber ein vor dem Arbeitsgerichts geschlossener Vergleich oder sogar beides vorliegt.

Dann müsste man den genauen Inhalt der entsprechenden Klausel kennen, aus der sich die Anrechnung ergibt. Und wenn die dann auch noch auslegungsbedürftig ist, dann muss man das vollständige Regelwerk und die Begleitumstände kennen.

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#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

@ Eidechse: es scheint eine abschliessende Regelung zu geben, sei es als Vergleich oder als Urteil. Gegenstand dieser Regelung scheint es zu sein, dass die Betroffenen die Zeit bis zur Kündigung voll freigestellt sind, was sich natürlich mindernd auf die Höhe der Abfindung auswirkt, aber den Vorteil hat, dass es keine Sperrfrist bei der Arbeitsagentur gibt.

Soweit ist mir das trotz der verwirrenden Angaben der Fragestellerin klar. So, und jetzt überlegt man, wie man diese Regelung unterlaufen bzw. den Betrag erhöhen kann, siehe #4 und #6. Man will also die Löhne/Gehälter, die der Arbeitgeber bei einer längerfristigen Krankschreibung einspart, auf die Endsumme aufgeschlagen haben. Nur, so funktioniert das System bei den Standartentscheidungen doch gar nicht. Die Betroffenen müssen sich nicht au schreiben lassen, sie sind ja eh zu Hause. Und diese Regelungen sind ja abschliessend.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
winnifred30
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 9x hilfreich)

Moin, ich weiß, ist kompliziert so eine komplexe Sache als totaler Laie wie ich einer bin zu erklären.
Es wird nach monatelangen Verhandlungen über Höhe der Abfindung pro Arbeitsjahr , entlassen,
68 Mitarbeiter haben nach einem Punktesystem im Sozialplan die Kündigung bekommen.
Es wurde geklagt der Richter hat alles abgesegnet.
Die 68 mit Sozialplan gekündigten Mitarbeiter sind die 7 Monate Kündigungsfrist bei vollem Lohnausgleich vom Arbeitgeber freigestellt , bekommen ihre volle Abfindung.

Für Mitarbeiter wie mein Mann (62 Jahre,40 Jahre im Betrieb) vom Sozialplan her unkündbar,
wurde ein gesonderter Vertrag vereinbart, eine feste Abfindungssumme wo 4 Monate von der 7 Monatigen Kündigungsfrist
für 4780 Euro pro Monat abgekauft (wurde so genannt) werden müssen, jedem Mitarbeiter ist freigestellt auch die ganze Kündigungszeit von der Abfindung verrechnen zu lassen.
Die frage was mit dem Monatlichen Betrag ist falls man länger Krankgeschrieben ist und die Krankenkasse zahlt ,wurde vom Betriebsleiter so beantwortet, wenn ich keine Kosten habe kommt es zur Auszahlung.
Daher meine frage gibt es da eine rechtliche Regelung wo man sich drauf berufen kann,
ich habe leider nichts vergleichbares gefunden.
Der Betriebsrat äussert sich leider nicht dazu, da liegen die Nerven nach den monatelangen Verhandlung blank.

mfg
h.klimke

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Zum x-ten Mal. Nein, das gibt es nicht. Und es ist auch gar nicht kompliziert. Männe muss sich nicht krank schreiben lassen. Wenn er es tut, ist es sein Problem.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
winnifred30
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke, ich hab in der Sache leider schon öfter die Erfahrung gemacht ,
das mein zwar Naives unbeholfenes nachhacken, bei Fragen die für mich im Raum standen,
erstmal verneint wurde, das geht so nicht, gesetzlich nicht im Rahmen, müssen wir prüfen,
da hat sich, nicht so schnell ja ja sagen bewährt, es gab dann doch immer eine annehmbare Lösung.
Wir werden uns nochmal mit unserem Anwalt beraten, auch da bin ich gerne vorbereitet.
mfg
h.klimke


0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von winnifred30):
Moin, ich weiß, ist kompliziert so eine komplexe Sache als totaler Laie wie ich einer bin zu erklären.

Deshalb wurde ja auch schon mehrfach gesagt, das Deine Interpretationen sinnlos sind und man die Klauseln im Wortlaut kennen muss.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

die Antwort ist doch einfach: wenn man von der Arbeitsleistung befreit ist, gibt es keine Lohnfortzahlung oder Krankengeld.

Vergleichbar ist das mit Elternezeit. Wenn sich in Elternzeit befindende Personen krank werden, bekommen sie weder Lohnfortzahlung noch Krankengeld, weil sie von der Arbeitsleistung befreit sind und - in dem Fall - Elterngeld beziehen.

Der Arbeitgeber spart sich keine Pseudo-Lohnzahlung, sondern zahlt normal die monatliche Abfindungssumme. Da ist es egal, ob der freigestellte Arbeitnehmer jetzt auf den Malediven sitzt und "Urlaub" macht oder ob er krank wird. Ohne Pflicht zur Lohnfortzahlung gibt kein Anspruch auf Krankengeld.

LG

Ally

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
winnifred30
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke, genau danach hab ich gesucht, gibt mir Argumente an die Hand der Betriebsleitung deutlich zu machen,
das man sich hier nicht einfach AU meldet und der monatliche Betrag braucht nicht mit der Abfindung verrechnet werden.

mfg
h.klimke

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
winnifred30
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo, um das nochmal deutlicher zu machen, es geht uns nicht darum irgendwie Doppelt zu kassieren,
sondern eher das wir uns nichr vorstellen können wie durch eine wie von der Betriebsleitung angeregte Au,
die eigentliche Abfindung dann zur Auszahlung kommt.

mfg
h.klimke

0x Hilfreiche Antwort

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