Abfindung Arbeitgeber

2. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Natedogg
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 22x hilfreich)
Abfindung Arbeitgeber

Hallo,

kann ich meine Abfindung mit dem Arbeitgeber verhandeln beim Aufhebungsvertrag ?

Arbeitgeber kann mich Aufgrund von meiner Krankheit nicht mehr weiter beschäftigen und möchte einen Aufhebungsvertrag.

Bin seit 3 Jahren dort beschäftigt.

Angenommen ich schlage eine Summe von 100.000 Euro vor. (Beispiel)

Der Arbeitgeber hat jetzt nur 2 Möglichkeiten.

Bezahlen oder mich weiter beschäftigen.

Deshalb muss ich pokern.

Was passiert wenn er dieses Angebot ablehnt und das ganze vorm Arbeitsgericht landet?

Kann ich dann trotzdem auf meine 100.000 Euro im Gericht bestehen?


-- Editier von kingrfp am 02.10.2017 12:16

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53 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von kingrfp):
kann ich meine Abfindung mit dem Arbeitgeber verhandeln beim Aufhebungsvertrag ?

Zitat (von kingrfp):
Der Arbeitgeber hat jetzt nur 2 Möglichkeiten.

Nö, es gibt noch 2:
- er kann auch vor lachen vom Stuhl fallen.
- er kann Dich auch kündigen, denn offenbar bist Du langfristig nicht mehr in der Lage dort eine arbeitsvertragliche Pflichten zu erfüllen.
Denn entgegen vieler Gerüchte ist auch "Krankheit" ein Kündigungsgrund (z.B. häufige Kurzerkrankungen, Leistungsminderung, langandauernde Krankheit, dauernde Arbeitsunfähigkeit)
Nur ist das ein komplexes und zeitraubendes Verfahren, so das man einen Aufhebungsvertrag vorzieht.

Üblich sind 0,5-1 Monatsgehalt je Arbeitsjahr als Abfindung und ein Zeugnis mit der Note "gut".



Zitat (von kingrfp):
Kann ich dann trotzdem auf meine 100.000 Euro im Gericht bestehen?

Klar.
Dann fällt halt auch noch der Richter vor Lachen vom Stuhl...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

Nach drei Jahren Beschäftigung hunderttausend Euro Abfindung zu erwaten ist wahrhaft fern jeder Realität.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Natedogg
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von kingrfp):
kann ich meine Abfindung mit dem Arbeitgeber verhandeln beim Aufhebungsvertrag ?

Zitat (von kingrfp):
Der Arbeitgeber hat jetzt nur 2 Möglichkeiten.

Nö, es gibt noch 2:
- er kann auch vor lachen vom Stuhl fallen.
- er kann Dich auch kündigen, denn offenbar bist Du langfristig nicht mehr in der Lage dort eine arbeitsvertragliche Pflichten zu erfüllen.
Denn entgegen vieler Gerüchte ist auch "Krankheit" ein Kündigungsgrund (z.B. häufige Kurzerkrankungen, Leistungsminderung, langandauernde Krankheit, dauernde Arbeitsunfähigkeit)
Nur ist das ein komplexes und zeitraubendes Verfahren, so das man einen Aufhebungsvertrag vorzieht.

Üblich sind 0,5-1 Monatsgehalt je Arbeitsjahr als Abfindung und ein Zeugnis mit der Note "gut".



Zitat (von kingrfp):
Kann ich dann trotzdem auf meine 100.000 Euro im Gericht bestehen?

Klar.
Dann fällt halt auch noch der Richter vor Lachen vom Stuhl...


Er kann mich nicht kündigen, weil ich durch die Arbeit eine BS Op hatte und 50% habe.
Würde dann über das Versorgungsamt laufen.
Und die stellen sich gegenüber dem Arbeitgeber quer, weil ich laut deren Ansicht meine Arbeit noch machen kann.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Natedogg
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 22x hilfreich)

Richter kann so viel lachen wie er will.

Meine Frage ist, ob ich die Abfindung selbst bestimmen kann.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von kingrfp):
kann ich meine Abfindung mit dem Arbeitgeber verhandeln beim Aufhebungsvertrag ?
Ja.
Wie groß ist der Betrieb eigentlich?

Zitat (von kingrfp):
Meine Frage ist, ob ich die Abfindung selbst bestimmen kann.
Nein! Du kannst mit dem AG darüber verhandeln, aber bestimmen kannst du rein gar nichts.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Natedogg
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von kingrfp):
kann ich meine Abfindung mit dem Arbeitgeber verhandeln beim Aufhebungsvertrag ?
Ja.
Wie groß ist der Betrieb eigentlich?

Zitat (von kingrfp):
Meine Frage ist, ob ich die Abfindung selbst bestimmen kann.
Nein! Du kannst mit dem AG darüber verhandeln, aber bestimmen kannst du rein gar nichts.


über 150 Beschäftigte
ja, meinte ja verhandeln.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Denn entgegen vieler Gerüchte ist auch "Krankheit" ein Kündigungsgrund (123recht.net Tipp: Kündigung Arbeitsvertrag Arbeitnehmer ) (z.B. häufige Kurzerkrankungen, Leistungsminderung, langandauernde Krankheit, dauernde Arbeitsunfähigkeit)


Aufzählung gehört noch die fehlende Möglichkeit, den Arbeitnehmer leidensgerecht zu beschäftigen. Es muss kein leidensgerechter Arbeitsplatz gebacken werden, wenn keiner da ist, dann erlaubt das Integrationsamt auch die Kündigung. Und damit komme ich direkt zum nächsten:
Zitat (von kingrfp):
Er kann mich nicht kündigen, weil ich durch die Arbeit eine BS Op hatte und 50% habe.
Würde dann über das Versorgungsamt laufen.
Und die stellen sich gegenüber dem Arbeitgeber quer, weil ich laut deren Ansicht meine Arbeit noch machen kann.


Natürlich kann er Sie kündigen, es spielt keine Rolle woher Sie ihre Bandscheibenoperation hatten und auch keine Rolle, dass sie GdB 50 haben. Dann wäre allenfalls die Berufsgenossenschaft beteiligt.

Die Schwerbehinderteneigenschaft erfordert nur die Einbindung des Integrationsamtes in den Kündigungsprozess, nichts weiter. Ist kein geeigneter Arbeitsplatz und auch eine Weiterentwicklung auf einen anderen, bestehenden, leidensgerechten Arbeitsplatz unter zumutbaren Umständen nicht möglich, dann stimmt das Integrationsamt einer Kündigung problemlos zu.

Der Meinung des Integrationsamtes, dass Sie ihre Arbeit weiterhin ausführen können, laufen Sie ja geradezu wieder. Sobald Sie beweisen können, dass Sie die Arbeit nicht mehr ausführen können, hat auch das Integrationsamt keine Mitsprachemöglichkeit, ob Sie es können oder nicht. Das ist eine rein medizinisch Frage, keine rechtliche.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Natedogg
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Zitat (von Harry van Sell):
Denn entgegen vieler Gerüchte ist auch "Krankheit" ein Kündigungsgrund (123recht.net Tipp: Kündigung Arbeitsvertrag Arbeitnehmer ) (z.B. häufige Kurzerkrankungen, Leistungsminderung, langandauernde Krankheit, dauernde Arbeitsunfähigkeit)


Aufzählung gehört noch die fehlende Möglichkeit, den Arbeitnehmer leidensgerecht zu beschäftigen. Es muss kein leidensgerechter Arbeitsplatz gebacken werden, wenn keiner da ist, dann erlaubt das Integrationsamt auch die Kündigung. Und damit komme ich direkt zum nächsten:
Zitat (von kingrfp):
Er kann mich nicht kündigen, weil ich durch die Arbeit eine BS Op hatte und 50% habe.
Würde dann über das Versorgungsamt laufen.
Und die stellen sich gegenüber dem Arbeitgeber quer, weil ich laut deren Ansicht meine Arbeit noch machen kann.


Natürlich kann er Sie kündigen, es spielt keine Rolle woher Sie ihre Bandscheibenoperation hatten und auch keine Rolle, dass sie GdB 50 haben. Dann wäre allenfalls die Berufsgenossenschaft beteiligt.

Die Schwerbehinderteneigenschaft erfordert nur die Einbindung des Integrationsamtes in den Kündigungsprozess, nichts weiter. Ist kein geeigneter Arbeitsplatz und auch eine Weiterentwicklung auf einen anderen, bestehenden, leidensgerechten Arbeitsplatz unter zumutbaren Umständen nicht möglich, dann stimmt das Integrationsamt einer Kündigung problemlos zu.

Der Meinung des Integrationsamtes, dass Sie ihre Arbeit weiterhin ausführen können, laufen Sie ja geradezu wieder. Sobald Sie beweisen können, dass Sie die Arbeit nicht mehr ausführen können, hat auch das Integrationsamt keine Mitsprachemöglichkeit, ob Sie es können oder nicht. Das ist eine rein medizinisch Frage, keine rechtliche.


Von dem, Betriebs Arzt ist das bestätigt wurden, das ich meine Arbeit ohne Probleme weiter machen kann.
Es geht sich darum, das ich ein Atest vom Chirurgen habe,das ich nicht mehr als 5kg haben darf und eine sitzende Tätigkeit ausüben darf, was auch meine derzeitige Tätigkeit betrifft.

Es geht sich nur darum, das der Arbeitgeber gesagt hat, das die keine Lust auf das Arbeitsgericht haben und mit mir einen Aufhebungsvertrag machen wollen, um mich los zu werden.
Nun, ich möchte meinen Arbeitsplatz behalten,aber wenn die mich unbedingt loswerden wollen, dann möchte ich eine hohe Summe als Abfindung.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Du kannst immer verhandeln, warum nicht? Nur, wir sind nicht in den USA. Was das private Attest für welche Beweislage herhält, keine Ahnung. Wahrscheinlich für eher gar nix.

Geh doch schlicht und ergreifend wieder arbeiten. Du möchtest doch den Arbeitsplatz erhalten.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Natedogg
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Du kannst immer verhandeln, warum nicht? Nur, wir sind nicht in den USA. Was das private Attest für welche Beweislage herhält, keine Ahnung. Wahrscheinlich für eher gar nix.

Geh doch schlicht und ergreifend wieder arbeiten. Du möchtest doch den Arbeitsplatz erhalten.

wirdwerden


Ja will ich ja. Die haben mich frei gestellt mit Bezahlung und wollen ein Aufhebungsvertrag.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Klar, das bringt Sie in eine sehr gute Verhandlungsposition. Wenn die Sie loswerden wollen, dann sollen sie das auch vergüten, da bin ich ganz bei Ihnen. Ich fürchte halt nur, wenn sie sich tatsächlich 100000 € vorgestellt haben, dass Sie sehr weit darunter liegen werden. Oben wurde ja schon ein Rahmen gesagt, mehr als ein Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr werden Sie wohl kaum dabei herausschlagen können. Dennoch viel Erfolg!

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Nachtrag: Das Problem an der ganzen Geschichte ist halt, dass der Arbeitgeber Sie früher oder später rsuskicken kann, einfach weil Sie ihre Arbeit nicht mehr erfüllen können. Das Schwerbehindertengesetz schreibt zwar vor, dass leidensgerechte Arbeitsplätze eingerichtet werden müssen, das bedeutet allerdings genau genommen nur, dass der bestehende Arbeitsplatz möglichst leidensgerecht gestaltet werden soll. Unzumutbare Aufwendungen an Material und Zeit müssen allerdings nicht hingenommen werden.

Wenn ein leidensgerechter Arbeitsplatz in der Firma nicht vorhanden ist, muss er nicht geschaffen werden und er muss darüber hinaus nicht mal, wenn er denn vorhanden wäre, freigekündigt werden.

Sie sehen also die Misere an der ganzen Geschichte. Letztendlich läuft es darauf hinaus, dass ein Arbeitnehmer, auch wenn er schwerbehindert ist, gekündigt werden kann, wenn er der Arbeit nicht mehr gewachsen ist.

Dass ist die traurige Realität, die Sie bei allem Verhandlungsgeschick auf gar keinem Falle aus den Augen verlieren sollten.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Natedogg
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Nachtrag: Das Problem an der ganzen Geschichte ist halt, dass der Arbeitgeber Sie früher oder später rsuskicken kann, einfach weil Sie ihre Arbeit nicht mehr erfüllen können. Das Schwerbehindertengesetz schreibt zwar vor, dass leidensgerechte Arbeitsplätze eingerichtet werden müssen, das bedeutet allerdings genau genommen nur, dass der bestehende Arbeitsplatz möglichst leidensgerecht gestaltet werden soll. Unzumutbare Aufwendungen an Material und Zeit müssen allerdings nicht hingenommen werden.

Wenn ein leidensgerechter Arbeitsplatz in der Firma nicht vorhanden ist, muss er nicht geschaffen werden und er muss darüber hinaus nicht mal, wenn er denn vorhanden wäre, freigekündigt werden.

Sie sehen also die Misere an der ganzen Geschichte. Letztendlich läuft es darauf hinaus, dass ein Arbeitnehmer, auch wenn er schwerbehindert ist, gekündigt werden kann, wenn er der Arbeit nicht mehr gewachsen ist.

Dass ist die traurige Realität, die Sie bei allem Verhandlungsgeschick auf gar keinem Falle aus den Augen verlieren sollten.


Aber ich kann doch meine Arbeit machen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Natedogg
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Klar, das bringt Sie in eine sehr gute Verhandlungsposition. Wenn die Sie loswerden wollen, dann sollen sie das auch vergüten, da bin ich ganz bei Ihnen. Ich fürchte halt nur, wenn sie sich tatsächlich 100000 € vorgestellt haben, dass Sie sehr weit darunter liegen werden. Oben wurde ja schon ein Rahmen gesagt, mehr als ein Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr werden Sie wohl kaum dabei herausschlagen können. Dennoch viel Erfolg!


Aber es gibt kein Gesetz, wonach entschieden wird, das ein Monatsgehalt als Abfindung bezahlt werden muss

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von kingrfp):
Aber es gibt kein Gesetz, wonach entschieden wird, das ein Monatsgehalt als Abfindung bezahlt werden muss

Nö.

Aber es gibt halt das "Gesetz der Wirtschftlichkeit".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Natedogg
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von kingrfp):
Aber es gibt kein Gesetz, wonach entschieden wird, das ein Monatsgehalt als Abfindung bezahlt werden muss

Nö.

Aber es gibt halt das "Gesetz der Wirtschftlichkeit".



steht nirgends unter den § im Gesetzbuch
und ist von John Ruskin

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Man sollte mit solchen Forderungen sehr vorsichtig sein.

Wenn einem Richter so etwas zu Ohren kommt, dass man solch hohe Forderungen gestellt hat, verärgert das mit hoher Wahrscheinlichkeit, weil die Gefahr besteht, dass es demjenigen gar nicht mehr um die Arbeit geht, sondern ums Geld.

Auch muss man bedenken, dass vieles im Arbeitsrecht Abwägungssache ist (er muss die garantierten Rechte zwischen beiden Seiten abwägen) und die ist nicht von vornherein sicher vorherzusagen. Bei dem einen Richter kann so etwas naturgemäß in die eine Richtung, beim anderen in die andere Richtung entschieden werden. Wenn bei solchen Abwägungen nicht grobe Fehler erfolgen, haben diese auch Bestand.

Bei Ihren Angaben wird es auch schwierig den Richter zu überzeugen, dass sie wieder Ihre Arbeit auch wirklich aufnehmen wollen. Der Arbeitgeber hat Sie bezahlt freigestellt. Wenn man das längere Zeit hinnimmt und nicht rechtlich dagegen vorgeht, wird es schwierig den Richter zu überzeugen, dass es Ihnen um die Arbeit geht und nicht ums Geld. Wenn dann noch eine solch exorbitante Forderung dazu kommt, haben Sie den Richter kaum noch auf Ihrer Seite.

Zitat (von kingrfp):
Aber es gibt kein Gesetz, wonach entschieden wird, das ein Monatsgehalt als Abfindung bezahlt werden muss


Gesetzlich hat man genau genommen auf keinerlei Abfindung Anspruch.

Der Gesetzgeber hat bei Auflösungen, welche in einem Kündigungsschutzverfahren von beiden Seiten beantragt werden können, falls das Arbeitsverhältnis unzumutbar wurde, eine Abfindung von 0 bis zu einem Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr festgelegt. Die wirkliche Höhe richtet sich dann nach dem jeweiligen Stand des Verfahrens, wie zu dem jeweiligen Zeitpunkt der Richter die Rechtslage sieht. Meist kommen dabei die hier schon genannten 0,5 Monatsgehälter/Beschäftigungsjahr raus. Dies wird von Arbeitsgerichten immer als Grundlage für Güteverhandlungen hergenommen, wenn es nicht andere Richtwerte gibt - wie beispielsweise eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat. Bei sehr gut gehenden Firmen wird man sich auch auf einen Wert >1 Monatsgehalt einigen, aber Ihre Forderung dürfte da eine ganz andere sein oder verdienen Sie 33000 Euro im Monat? Etwas mehr fordern, ist vermutlich vernünftig, aber man muss das rechte Maß bewahren.

Was man bei solchen Verhandlungen durchaus auch berücksichtigen darf, ist die mögliche Sperrzeit des ALG I. Bei einem Aufhebungsvertrag kann es durchaus sein, dass man bis zu 12 Wochen kein ALG I erhält. Den Ersatz dieses Schadens - falls er entsteht - kann man durchaus in den Aufhebungsvertrag aufnehmen (bedingt).

Signatur:

Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung!

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Jemand, der erst drei Jahre dabei ist, arbeiten kann, der ist doch allenfalls die übliche Abfindung wert. Ansonsten lässt man ihn schaffen, bis er Fehler macht, und gut ist. Man kann sich natürlich lächerlich machen. Und je lächerlicher, desto billiger werden diese Leute. Und, noch was. Jeder, wirklich jeder ist ersetzbar.

Wir haben hier jemanden, der ohne Schwierigkeiten gekündigt werden kann, keine akzeptable Zeit in der Firma arbeitet. Was soll der Zirkus?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Natedogg
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Jemand, der erst drei Jahre dabei ist, arbeiten kann, der ist doch allenfalls die übliche Abfindung wert. Ansonsten lässt man ihn schaffen, bis er Fehler macht, und gut ist. Man kann sich natürlich lächerlich machen. Und je lächerlicher, desto billiger werden diese Leute. Und, noch was. Jeder, wirklich jeder ist ersetzbar.

Wir haben hier jemanden, der ohne Schwierigkeiten gekündigt werden kann, keine akzeptable Zeit in der Firma arbeitet. Was soll der Zirkus?

wirdwerden


Sie haben keine Ahnung also besser hier erst gar nicht antworten

2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Nö, Ahnung hab ich nicht. Arbeite erst seit knapp 40 Jahren in dem Geschäft. Da kann ich mit jemandem, der seit 3 Jahren dabei ist, nicht mithalten. Alles klar.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

@wirdwerden
kinfpr will halt sein Ding machen - zuwiderlaufende Infos sind da nur lästig :zoff:

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Na ja, dann soll er mal die 100.000 einklagen und gucken, was passiert.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von kingrfp):
Aber es gibt kein Gesetz, wonach entschieden wird, das ein Monatsgehalt als Abfindung bezahlt werden muss


Das stimmt allerdings. Und in Amerika werden bei Schleudertraumen auch mal gerne mehrere Hunderttausend und mehr gezahlt. Hier in Deutschland kann man bei 300 € schon jubilieren.

Also kann man Ihnen nur ganz viel Glück wünschen, lassen Sie hören, was bei ihrem Verhandlungen am Schluss raus kam. Denn die Richtwerte haben sie ja nun, die Einschätzung erfahrener und weniger erfahrene Leute auch. Was Sie damit anfangen ist natürlich die endlich ihre Sache.

Signatur:

"Valar Morghulis"

2x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Natedogg
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Zitat (von kingrfp):
Aber es gibt kein Gesetz, wonach entschieden wird, das ein Monatsgehalt als Abfindung bezahlt werden muss


Das stimmt allerdings. Und in Amerika werden bei Schleudertraumen auch mal gerne mehrere Hunderttausend und mehr gezahlt. Hier in Deutschland kann man bei 300 € schon jubilieren.

Also kann man Ihnen nur ganz viel Glück wünschen, lassen Sie hören, was bei ihrem Verhandlungen am Schluss raus kam. Denn die Richtwerte haben sie ja nun, die Einschätzung erfahrener und weniger erfahrene Leute auch. Was Sie damit anfangen ist natürlich die endlich ihre Sache.


Ich werde kämpfen bis zum bitteren Ende.
Es kann nicht sein das Arbeitnehmer so ausgebeutet werden, egal was die für die Firma getan haben.
Meine Firma macht einen jährlichen Umsatz von 100.000.000 Euro.

Dann kommts auch auf die 100.000 Euro nicht an, die ich verlangen werde als Ablöse Summe.

Und ja, ich werde weiter berichten.

LG an Alle

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Danke! Viel Erfolg!

Signatur:

"Valar Morghulis"

2x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von kingrfp):
Meine Firma macht einen jährlichen Umsatz von 100.000.000 Euro.


Wenn Sie wirklich Umsatz meinen, dann sollten Sie sich mal zur Gemüte führen, was dieser Begriff eigentlich bedeutet. Denn ein Umsatz dieser Größenordnung bringt rein gar nichts, wenn dieser durch die Kosten aufgefressen wird.

Zitat (von kingrfp):
Es kann nicht sein das Arbeitnehmer so ausgebeutet werden, egal was die für die Firma getan haben.


Wo werden Sie denn hier vom AG ausgebeutet?

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Natedogg
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von Eidechse):
Zitat (von kingrfp):
Meine Firma macht einen jährlichen Umsatz von 100.000.000 Euro.


Wenn Sie wirklich Umsatz meinen, dann sollten Sie sich mal zur Gemüte führen, was dieser Begriff eigentlich bedeutet. Denn ein Umsatz dieser Größenordnung bringt rein gar nichts, wenn dieser durch die Kosten aufgefressen wird.

Zitat (von kingrfp):
Es kann nicht sein das Arbeitnehmer so ausgebeutet werden, egal was die für die Firma getan haben.


Wo werden Sie denn hier vom AG ausgebeutet?



Keine Sorge, von dem Kuchen bleibt genug übrig.
Ich meine die generelle Ausbeutung.
Sobald man krank ist, wird einem in den Hintern getreten. Egal wie.
Man lässt sein Leben und seine Gesundheit für die Firma. Und als dank?
Arschtritt

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Ich kann dazu nur eines sagen: Viel Spaß bei den Verhandlungen. Wenn ich AG wäre würde die Verhandlung keine 2 Minuten dauern.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

2x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Natedogg
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Ich kann dazu nur eines sagen: Viel Spaß bei den Verhandlungen. Wenn ich AG wäre würde die Verhandlung keine 2 Minuten dauern.


Kein Problem,
dann lassen Sie mich doch meine Arbeit machen was ich ja auch will.
Also?
AG will mich loswerden.

Dann wären Sie aber kein guter Arbeitgeber!

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Natedogg
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 22x hilfreich)

Mein AG möchte das ich eine Angebot mache.
Was soll ich jetzt tun?
Welcher Betrag ist realistisch?
soll ich doch die 100.000 Euro vorschlagen?
was passiert wenn er es ablehnt und wir uns nicht einigen können?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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