Abberufung Hausverwaltung

24. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
WEG BO
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Abberufung Hausverwaltung

Hallo eine WEG braucht Hilfe,

als Beirat einer WEG haben wir die Hausverwaltung gebeten, den Termin zur Versammlung auf einen mit den Eigentümer abstimmten Termin Samstags zu verlegen, damit eine beschlussfähige Mehrheit anwesend ist. Darauf wurde der Termin in der Woche von der HV abgesagt und seit 5 Wochen keine Reaktion mehr.

Wir, die Eigentümer haben den Termin getroffen und festgestellt, dass bei den Unterlagen zur Jahresabrechnung über die laufende Instandhaltung folgendes umgelegt wird:
a. Kosten für Schlosserneuerung für die in Obhut der HV verloren Garagenschlüssel (Sondereigentumsverwaltung)
b. Reparaturen an Rolläden und –gurten von Erdgeschosswohnungen

Nach Aussage der HV gehört dass gem. Teilungserklärung in der Abrechnung, dies stimmt jedoch nicht.

Laut Vertrag kann die Hausverwaltung einzelne Instandsetzungs-arbeiten bis € 2.500 vergeben, dass hatte zur Folge das Auf-träge nicht an Fachfirmen vergeben wurden und die Instand-setzung in diesem Jahr wiederholt werden muss.

Wasserschäden im Keller werden nicht gemeldet. Reparaturen nicht ausgeführt.

Gemeinschaftsräumen sind abgeschlossen und werden durch Mieter im Hause belegt.

Kellerräumen und Garagen werden bei Wohnungsvermietung falsch zugeteilt und belegt. Damit erfolgen die Mietweiterleitungen an die falschen Eigentümer.

Da der Verwaltervertrag letztes Jahr auf 5 Jahre verlängert wurde, suchen wir dringend nach einer Lösung welche Möglichkeit gibt es den Verwalter vorzeitig abzuberufen, bzw. welche Schritte man einleiten kann.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Also, wenn ich Dich richtig verstehe wurde der ETV Termin abgesagt und kein Neuer benannt ?
Ihr Eigentümer habt Euch aber getroffen und miteinander geredet ?
Die HV schriftlich mit Fristsetzung auffordern einen ETV-Termin anzusetzen, das Schreiben müssen 25% der Eigentümer unterzeichnen damit die HV die ETV machen muß.
Wenn sie nicht reagiert kann der Beirat eine ETV einberufen die Beschlüsse fassen darf.
In diesem Fall ist die Weigerung der HV eine ETV einzuberufen in wichtiger Grund für eine vorzeitige Abberufung !
Zu a : Für solche Sachen hat die HV eine Haftpflichtvers. Wenn die HV Schlüssel verliert zahlt sie auch die Folgekosten.
Zu b : In Eurer TE müßte drinstehen was zum Sondereigentum gehört, wenn da keine Rolläden aufgeführt sind ist es Gemeinschaftseigentum, in unserer TE sind Rolläden Sondereigentum, also genau lesen was Eure TE dazu sagt.
Zu den Reparaturen : Es ist egal wer die Arbeiten gemacht hat, Ihr habt min. 2 Jahre Gewährleistung.
Und fangt auch mal an nach nem neuen Verwalter zusuchen, damit Ihr net plötzlich ohne dasteht :-)
Ausgaben über 1000,- Euro ohne Beschluss nur mit Zustimmung des Beirats,
im Verwaltervertrag regeln ! Und macht eine Liste von Handwerkern die die HV bei kleinen Sachen beauftragen muß. Es ist Euer Eigentum, also macht Ihr die Regeln, zumindest soweit wie es das Gesetz zulässt.


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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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