Ab wann spricht man von einer eigenen Wohnung?

6. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)
Ab wann spricht man von einer eigenen Wohnung?

Angenommen, jemand wohnt (noch oder schon wieder) bei den Eltern, sagen wir mal, in der oberen Etage. Die Eltern zahlen Rundfunkgebühren. Wie muss "die obere Etage" beschaffen sein, damit sie als eigene Wohnung gilt und man als erwachsenes Kind zahlungspflichtig wäre? Reicht es da schon aus, wenn man für sich allein wirtschaftet, eine eigene Küche hat und trotzdem Geld zu Hause abgibt oder muss die Wohnung "abgeschlossen" sein, so dass die Eltern als "Vermieter" ohne Schlüssel oder Zustimmung des Kindes keine Möglichkeit haben, die Räumlichkeiten zu betreten? Viele haben ja zum Beispiel keinen Mietvertrag mit ihren Kindern.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Wenn das Haus den Status "Einfamilienhaus" hat, dann sollte der Rundfunkbeitrag nur einmal gezahlt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Ich helfe da unseren nordkeranischen Freunden gerne aus.

Zitat (von Scappler):
Wenn das Haus den Status "Einfamilienhaus" hat, dann sollte der Rundfunkbeitrag nur einmal gezahlt werden.


Zitat (von H. Odensack):
Ab wann spricht man von einer eigenen Wohnung?

Zitat:
www.wobege.de/service/artikel/.../gez-rundfunkbeitrag-ein-beitrag-pro-wohnung/

Eine Wohnung ist eine ortsfeste baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hardy DD
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 418x hilfreich)

Was ist eine „Wohnung"?

Grundsätzlich zählt als Wohnung im beitragsrechtlichen Sinne jede baulich abgeschlossene Raumeinheit, die
•zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird (Bad und Küche muss es also nicht geben) und
•durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum oder von außen – also nicht durch einen anderen Wohnraum – betreten werden kann.
Klick mal Studentenwerk Dresden an.
Hardy DD

Signatur:

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