Ab wann macht sich ein Vermieter Strafbar?

3. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
trustn01
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ab wann macht sich ein Vermieter Strafbar?

Folgende Frage.

Alles fing vor zwei Monaten an, über uns zogen neue Mieter ein. Scheinbar zieht unser Zigarettenrauch durch die Decke was wohl auf einen Mangel am Bau zurück zu führen ist (Holzdecke die wohl nicht richtig abgedichtet ist). Zudem muss ich sagen das die Wohnung nie als Raucherwohnung ausgeschrieben worden ist, und in diesem Haus noch andere Raucher wohnen.

Nun aber zum Vorfall der mich wütend macht. Im Hausflur stand nun eine Woche lang eine Küchentür. Weil der Vermieter wohl sauer ist, das er diese Mängel jetzt auf seine Kosten verbessern muss, wird nun alles was hier im Haus passiert auf uns geschoben. Ich hatte ihm am Telefon versichert, das diese Tür nicht uns gehöre. Eine Stunde später (21.30 Uhr) Stand er vor der Haustür, und klingelte und klopfte wie ein Verrückter. Ich lag in der Zeit schon im Bett, weil ich am nächsten Tag früh raus musste. Als das klopfen und klingeln nicht aufhörte, und er sogar noch schrie er hole die Polizei (für was überhaupt?), und die Türfalle betätigte machte ich ihm dann doch noch auf. Er sah dann das diese Tür definitiv nicht zu unserer Küche gehört, da unsere ja noch in der Wohnung war. Am Ende kam keine Entschuldigung und nichts.

Ich war in dem Moment so perplex, das ich gar nicht wusste was ich sagen sollte. Nun frage ich mich aber ob ich rechtlich gegen so ein verhalten vorgehen kann. Schon mal Danke im Vorraus für eure Antworten.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39815x hilfreich)

Zitat (von trustn01):
Ab wann macht sich ein Vermieter Strafbar?
Zitat:

Spätestens wenn er die Türe eingetreten hätte


Es ist hier aber kein strafbares Verhalten erkennbar.

Allenfalls eine Ruhestörung, aber das wäre nur eine Ordnungswidirgkeit.



Zitat (von trustn01):
Nun frage ich mich aber ob ich rechtlich gegen so ein verhalten vorgehen kann.

Nun, man könnte ihn abmahnen oder auf Unterlassung verklagen. Letzteres mit ungewissen Aussichten.



Zitat (von trustn01):
und die Türfalle betätigte

Soll was genau bedeuten?





-- Editiert von Harry van Sell am 03.11.2017 22:48

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
trustn01
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):


Zitat (von trustn01):
und die Türfalle betätigte

Soll was genau bedeuten?


Er drückte die Türklinke nach unten, um sich wahrscheinlich selbst Zugang zur Wohnung zu verschaffen, falls nicht abgeschlossen gewesen wäre.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von trustn01):
Er drückte die Türklinke nach unten, um sich wahrscheinlich selbst Zugang zur Wohnung zu verschaffen, falls nicht abgeschlossen gewesen wäre.


Ist anzunehmen diese Tür ist aus Glas, wie sonst kannst Du mit Sicherheit sagen, dass es der Vermieter war welcher die Türklinke betätigte?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von trustn01):
Er drückte die Türklinke nach unten, um sich wahrscheinlich selbst Zugang zur Wohnung zu verschaffen, falls nicht abgeschlossen gewesen wäre.

Vor allem ist das eben nur eine Spekulation, der Vermieter ist nicht in die Wohnung gelangt und das ist Tatsache. Eine Vermutung das er vielleicht unter Umständen es machen hätte können wenn nicht abgesperrt ist, stellt keine strafbare Handlung dar.

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