Ab wann ist ein Kaufvertrag gültig / Bis wie viel Geld (minderjährig)

5. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
toaoFly
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ab wann ist ein Kaufvertrag gültig / Bis wie viel Geld (minderjährig)

Hallo,
ich habe folgende Fragen an euch:

Wenn ein minderjähriger Verkäufer (V) und ein minderjähriger Käufer (K) einen Kaufvertrag abschließen wollen, bei dem es darum geht, eine Webseite zu kaufen/verkaufen - was sind dann die Regeln? Wenn V auf Anfrage ein Angebot macht (200€) und K sagt nach einiger Zeit, er ist einverstanden, hat aber im Moment das Geld nicht und wird später bezahlen und V hat nach seinem Angebot nichts weiter dazu gesagt, ist der Vertrag dann abgeschlossen? Vor allem wenn es noch einige Dinge gibt, die zu diesem Zeitpunkt unklar waren. (Wer übernimmt das Forum, auf welchem Server läuft es weiter etc.) Und wenn man von Anfang an sagt, dass derjenige den Zuschlag bekommt, der das bessere Angebot macht, ist es doch legitim, dann nicht den ersten Interessenten zu nehmen, sondern den, der am meisten zahlen würde und der einem am liebsten ist. Oder nicht?

Und wenn der Vertrag trotz allem gültig sein sollte, wobei mir noch nicht mal bewusst war, dass ich einen Vertrag abschließe: Dürfen 2 Minderjährige einen Vertrag über 200€ abschließen? Das sind für mich immerhin 10 Monate Taschengeld.

Ich wäre über eine schnelle Antwort SEHR dankbar!
Grüße

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-333
Status:
Schüler
(282 Beiträge, 187x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 250x hilfreich)

Hallo!

Genau gesagt ist der von Minderjährigen geschlossene Vertrag schwebend unwirksam und nicht nichtig.

Zur endgültigen Unwirksamkeit bedarf es weiterer Erklärungen der gesetzlichen Vertreter, die hier natürlich von beiden Seiten jederzeit abgegeben werden könnten.

Gruss
Harry

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#3
 Von 
toaoFly
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
vielen lieben Dank für die Antworten.

Aber mir ist immernoch unklar, ob K(äufer) jetzt die Homepage, die er kaufen möchte einklagen kann, oder nicht.

Danke
Gruß
Fly

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-333
Status:
Schüler
(282 Beiträge, 187x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

selbst wenn die bewirkung im rahmen von taschengeld möglich wäre greift § 110 erst wenn bewirkt(!) worden ist - also typischerweise bei bargeschäften.

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#6
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Ich schließe mich den gemachten Ausführungen an. Wobei der § 110 BGB bei einer Summe von EUR 200,- jedoch kritisch zu begutachten wäre.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Don Carlo123
Status:
Schüler
(446 Beiträge, 82x hilfreich)

Auch diese Summe stellt aber grundsätzlich kein Hindernis dar. Im übrigen schließe ich mich luDa und Hrn. Roenner an.

0x Hilfreiche Antwort

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