Ab wann gilt Versicherungsschutz bei Hausrat? Abschluss per Post

22. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
Keeen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Ab wann gilt Versicherungsschutz bei Hausrat? Abschluss per Post

Hallo,

folgende Situation. Ich bin mit meiner Partnerin zusammengezogen. Kurz vor Umzug hatten wir einen Termin zum Abschluss einer Hausratversicherung, welchen wir aus Krankheitsgründen verpasst haben. Die Beratung dazu haben wir am 11.09.2015 telefonisch am neuen Wohnort nachgeholt und haben uns die Unterlagen zur Unterschrift per Mail zuschicken lassen.

Unterlagen ausgedruckt, unterschrieben und am 14.09. vormittags losgeschickt (natürlich nicht als Einschreiben- warum auch?!).

Nach Gedächtnisprotokoll sagte unser Versicherungsberater, dass die Hausrat ab unserer Unterschrift gilt.

So kam es, wie es kommen musste und mein Rad wurde am 15.09. spät abends gestohlen. Dies habe ich vom Balkon aus mitverfolgt und die Polizei gerufen - leider hat man niemanden erwischen können. Halb so schlimm, da an ja erst kürzlich eine Hausrat abgeschlossen hat mit Diebstahlschutz für die Räder - egal wo und wann.

Am 16.09., also dem Folgetag, während des Anrufs beim Versicherungsberater der Schock - nein es wird nicht übernommen - erst ab der "Policierung" der Versicherung und das habe er erst direkt nach Erhalt des Briefes eine Stunde vor dem Anruf getan.

Ergänzend sei gesagt, dass meine Partnerin bereits seit mehreren Jahren beim Versicherer Haftpflichversichert ist und diese um die Hausrat erweitert worden ist und ich ebenfalls als Partner in die Police aufgenommen worden bin.

Jetzt ist meine Frage - gilt hier wirklich ab "Policierung" oder ab unserer Unterschrift, so wie wir es vernommen haben?

VG

Keeen

-- Editier von Keeen am 22.09.2015 20:37

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Zunächst erstmal gibt es einen vereinbarten Beginn lt Antrag - der frühestmögliche Beginn. Dieser kann aber logischerweise nicht vor Vertragsabschluss liegen.

Der Antrag deinerseits stellt lediglich die erste Willenerklärung dar und bedeutet nicht das Zustandekommen eines Vertrags.
Dieser kommt erst mit Annahme (hier Policierung) inkl Zusendung aller Vertragsunterlagen zustande.

Nun wäre also zu prüfen ab welchem Datum lt Versicherungsschein der Versicherungsschutz besteht!
Natürlich hält den Versicherer nichts davon ab den den Antrag gar nicht zu akzeptieren, wäre auch höchst unklug in dem Fall

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Keeen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Lt. Antrag ist der Versicherungsbeginn der 14.09. - das haben wir wie oben beschrieben auch so unterschrieben. Diebstahl am 15.09. Policiert wie gesagt am 16.09.

Police habe wir noch nicht erhalten, sollten wir eigentlich binnen kürzester Zeit per Post erhalten.

Ich habe zwar den Schaden gemeldet, befürchte nach deiner Aussage aber, dass ich auf dem Schaden sitzen bleibe.

Schade, wenn einem doch telefonisch anderes zugesagt worden ist.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

abwarten, was genau policiert wurde.

0x Hilfreiche Antwort

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