Ab wann beginnt die Widerrufsfrist

19. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
brolafff
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 14x hilfreich)
Ab wann beginnt die Widerrufsfrist

Hi,

ich habe im Frühjahr 2013 zu einem neuen Telefon- und Internetanbieter gewechselt bzw. so den Vertrag abgeschlossen, dass die meinen bisherigen kündigen und der neue dann gilt wenn der alte zu ende ist.

Dies war jetzt gestern der Fall.

Jetzt ziehe ich zum 1. Dezember um und will gerne woanders hin.

Da ich das alles online gemacht habe, habe ich ja das Widerrufsrecht auf meiner Seite. Jetzt frage ich mich nur ab wann dies gilt.

Im Frühjahr wo ich das alle beantragt habe oder seit gestern, seitdem wir auch erst das Internet/Telefon haben?

Danke für eure Hilfe

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-- Editiert brolafff am 19.11.2013 16:20

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Das steht in deiner Widerrufsbelehrung!
Kunden nach 14 Tagen gehen zu lassen wird dem Provider grosse Freude bereiten. :augenroll:

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"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Monopolist
Status:
Schüler
(276 Beiträge, 128x hilfreich)

Moin

Ich würde dir mal vorschlagen, probiere es doch einfach mal aus.

Und schaue was zurück kommt.
Die Widerrufsfrist beginnt ab Belehrung.
Diese muss , kann, per Email versendet oder Postalisch verschickt werden.

Zudem müsstest du von dem Anbieter ja trotzdem schriftliche detail Infos bekommen haben.

Dort steht dann drin ab wann der neue Vertrag läuft.
Datt steht mal in zur Frage.
Hat der Anbieter diesen von Anfang an mit dir abgeschlossen und bis zum Wechsel einfach ruhen lassen oder Hast du nur den Auftrag erteilt das du z.B. am dem 20.11.2013 folgenden XXX Vertrag mit Firma XXX schliesst.
Dann beginnt die Frist natürlich erst am 20.11.2013.

Und auch erst dann bekommt man auch in der Regel die Vertrags Details und die Widerrufsbelehrung.
So sollte es eigentlich sein.

Aber probieren geht über studieren.
Lehnen sie den Widerruf ab, so forderst du dann mal eine Zweitschrift des Vertrages an.



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Hängt alles von Anbieter, Vertrag, Widerrufsbelehrung und vertragsgemäße Hardwarelieferung ab. Dazu wurde nichts gepostet.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
brolafff
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 14x hilfreich)

Meine Frage hat sich erledigt.

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2x Hilfreiche Antwort

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