Ab wann Überstunde und Ausgleich

18. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
silberstern123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 15x hilfreich)
Ab wann Überstunde und Ausgleich

Ich habe momentan auf meiner Arbeitsstelle ein grundsätzliches Problem zum Thema Überstunden ausgleichen.
Z.B. wurde ich gefragt, ob ich statt meiner üblichen Arbeitszeit eine halbe Std. eher kommen kann, zusätzlich mittags ne halbe Std. länger bleiben könnte (und abends wurde es auch noch ne halbe Std. länger, da einfach noch so viel Arbeit da war, dass man nicht einfach alles stehen und liegen lassen konnte. Diese halbe Stunde war aber ungefragt).
Jetzt ist es so, dass mein Arbeitsgeber mir weder die Std. die ich extra auf Anfrage mehr gearbeitet habe, weder die halbe Std. die ich aufgrund der nicht zuschaffenden Arbeit innerhalb der ausgemachten Arbeitszeit, geleistet habe, vergüten/ausgleichen will. Die Begründung war, dass das "dazugehört" und ich dafür weder vergütet werde, noch mit Freizeit ausgegleichen darf, was ich mehr gearbeitet habe. Stimmt das? Ich bin angestellt, keine leitende Angestellte wohlgemerkt und werde nach Tarif bezahlt.
Mich würde generell interessieren, ab wann man sich eigentlich eine Überstunde aufschreiben "kann". Zählt es nur, wenn man "eine Stunde voll" hat, oder kann man sich auch halbe Stunden als Überstunde aufschreiben? Gibt es da irgendeinen Richtwert wie lang man nach der ausgemachten Arbeitszeit noch da bleiben "muss", bzw. ab wann das angerechnet werden kann?

Ich würde mich sehr freuen wenn jemand eine Antwort parat hätte, ich hab mich zwar schon versucht schlau zu machen, aber gerade zu dem Thema ab wann es überhaupt als "Mehrarbeit, Überstunde" zählt und nicht mehr "naja, ich bleib noch paar Min. länger und mach das schnell noch fertig" ist.

-- Editiert am 18.01.2011 21:12

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Hier mal ein Link, aus dem alles Wissenswerte zum Thema Arbeitszeit hervorgeht:

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Arbeitszeit.html

Weiterhin ist es wichtig, ob ein Tarifvertrag oder ein Arbeitsvertrag über die Arbeitszeit und die Überstunden entscheiden. Wenn z. B. in einem Arbeitsvertrag steht " xx Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten", dann kann man erst die darüber hinaus gehenden Überstunden aufschreiben.

Diese aber bitte nicht nur aufschreiben, sondern auch abzeichnen lassen, sonst wird es, wenn es keine Zeiterfassung mit Ausdrucken gibt, nachher schwer etwas zu beweisen.

Zum Thema Überstundenausgleich hier noch ein Link: http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/seite114.htm

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5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
silberstern123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 15x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort, werde mir die Links mal durchlesen.
Habe eben noch mal meinen Arbeitsvertrag durchgesehen.
Es steht dort, dass der Arbeitnehmer bei Bedarf zu Überstunden verpflichtet ist, aber das war es auch schon. Weder steht dort wie es geregelt wird noch der Satz "in einem Arbeitsvertrag steht " xx Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten". Das mit dem aufschreiben und abzeichnen lassen ist eine gute Idee, habe ich mir auch schon überlegt.
Könnte aber sein, dass mich der AG dann komisch anschaut, wenn ich mir es abzeichnen lasse, da es ja nicht als Überstunde zählt, sondern "dazugehört".^^

edit: Habe mir eben die Links durchgelesen, haben mir auch ein paar Fragen beantwortet. Jedoch frage ich mich immer noch ab wann man sich eigentlich die Überstunde anrechnen kann? Wenn man zb. im Arbeitsvertrag 35 Std. stehen hat und man jetzt jede Woche zb. 2mal 15min und einmal 30min länger arbeiten muss. Würde das dann als eine Std. Überstunde zählen, oder kann der AG verlagen, dass die 15min ohne Vergütung und Freizeitausgleich erfolgen?

-- Editiert am 18.01.2011 22:05

15x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Wenn man zb. im Arbeitsvertrag 35 Std. stehen hat und man jetzt jede Woche zb. 2mal 15min und einmal 30min länger arbeiten muss. Würde das dann als eine Std. Überstunde zählen, oder kann der AG verlagen, dass die 15min ohne Vergütung und Freizeitausgleich erfolgen?


Wenn der AG die Mehrarbeit anordnet oder zumindest wissentlich duldet (das ist aber schon mit Vorsicht zu geniesen), dann muss er das auch bezahlen oder Freizeitausgleich gewähren.

Sie können aber nicht einfach selber entscheiden, länger zu arbeiten, weil gerade viel zu tun ist. Solche selbsverordneten Überstunden muss der AG nicht bezahlen.

quote:
(und abends wurde es auch noch ne halbe Std. länger, da einfach noch so viel Arbeit da war, dass man nicht einfach alles stehen und liegen lassen konnte. Diese halbe Stunde war aber ungefragt )


So wie hier beschrieben, können Sie meiner Meinung nach nicht vorgehen.



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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
silberstern123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 15x hilfreich)

@1000kleinesachen:

Hallo,
erst einmal vielen Dank für die Antwort. Auf meiner Arbeitsstelle habe ich viel mit Kunden zu tun, da kommt es öfter mal vor, dass ein Kunde auch noch kurz nach Ladenschluss an die Tür klopft, in so einem Fall sind wir angewiesen noch kurz zu öffnen und die Kunden zu bedienen.
Was könnte ich in so einem Fall tun? Ich kann ja schlecht den Kunden stehen lassen und sagen "Sorry, ich müsste erst mal fragen ob ich Überstunden machen darf". Es kommt öfter mal vor, dass man durch den Kundenansturm nach Öffnungszeit eine halbe Stunde länger macht. Was kann ich in so einem Fall tun, dass die Zeit vom AG "gebilligt" wird, oder ist das meine Pflicht als AN ungefragt länger zu arbeiten, ohne Ausgleich?

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

... die wirkliche überstunde ist dadurch bestimmt, dass sie a) ausdrücklich angeordnet worden ist oder b) sich aus der natur der sache ergibt. wenn also die anweisung lautet, kunden zu bedienen, auch wenn sie sich in der letzten minute durch die tür drücken, ist das eine angewiesene überstunde.
auch die 'bitte', morgens eine halbe stunde eher zu kommen, ist der natur der sache nach eine anweisung. da gibt es keine zweifel. und läppert sich auch minutenweise zu stunden auf.
der casus knaxus aber ist die 'großzügige' auffassung deines AG, dergleichen gehöre dazu. natürlich unentgeltlich.
die frage aller fragen ist freilich immer, zu wieviel streit und stress man selbst bereit und in der lage ist auszuhalten.
punkt 1 wäre, dem AG bei gelegenheit in ruhe zu erklären, dass bewusst man einen teilzeitvertrag abgeschlossen habe und nicht vorhabe ihn so aufzubohren (was nicht hindert, dass man auch dabei ist, wenn es mal eng wird). wenn das nichts fruchtet würde ich wohl wege suchen, meine engagement einzuschränken auf das, was entlohnt wird. bei jeder neuen anweisung müsste man dann aber klarstellen, dass das eine angewiesene überstunde ist.

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#6
 Von 
silberstern123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 15x hilfreich)

Dankeschön, das hat mir sehr weitergeholfen.
Ich hoffe ich kann das klären. Es geht mir nicht darum, mich wegen ein paar Minuten rumzustreiten, aber wenn ich auf Anweisung extra eher komme und länger bleibe, ärgert es mich zu hören dass das "dazugehöre". Ich bin natürlich auch bereit mal 5-10min länger zu bleiben, wenn das ausreicht die Kunden zu betreuen, aber sobald es länger als 15min wird, frage ich vorher noch mal nach, ob gewünscht wird dass ich länger bleibe und ob man mir das schriftlich abzeichnen würde. Könnte das dann ja sammeln und wenn sich was angesammelt hat noch mal klären, wann es passen würde das abzufeiern.
Wäre das so in Ordnung?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// ... aber wenn ich auf Anweisung extra eher komme und länger bleibe, ärgert es mich zu hören dass das "dazugehöre"

... sehr gut zu verstehen. ginge mir auch so.

wie man am besten vorgeht, hängt von vielerlei ab. ich würde vor schriftlichen aktionen wohl erst mündlich etwas versuche - also ein gespräch etwa der art: chef, in der letzten woche habe ich aufgrund ihrer anweisungen x überstunden gemacht. ich habe noch in erinnerung, dass sie gesagt haben, das gehöre dazu, aber dafür habe ich keinen tz-vertrag mit x stunden gemacht, dass es dann doch deutlcih mehr wird. ich möchte mit ihnen eine regelung findenm, die auch meine interessen berücksichtigt.

.. schriftliches bringt von vorneherein eine gewisse schärfe in die angelegenheit. meine erfahrung.

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