AUtohändler täuscht Kommisionskauf vor

20. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb478838-95
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
AUtohändler täuscht Kommisionskauf vor

Hallo Forum,

Angenommen Hans kaufte Ende Juni einen Gebrauchtwagen bei einem Autohaus.
Als ein paar Wochen später ein Mangel auftrat, wollte Hans diesen über die Gewährleistung beseitigen lassen.
Schriftlich teilte man mit, dass dies nicht möglich sei, da er den Wagen über einen Kommissionskauf erworben hatte.
Dies war ihm zu dem Zeitpunkt nicht bewusst, da er davon ausging, dass er das Auto bei einem Händler kaufte.
Im Kaufvertrag stand tatsächlich der Name einer Privatperson als Verkäufer. Zum Zeitpunkt des Kaufes dachte Hans, dass dies der Verkäufer sei, welcher vor ihm saß.

Glück im Unglück hatte er aber trotzdem, denn er kontaktierte den Vorbesitzer, welcher Ihm wiederum seinen Kaufvertrag zeigte.
Aus diesem geht deutlich hervor, dass der Wagen zum Zeitpunkt des Verkaufes an ihn bereits Eigentum des Händlers war und nicht, wie vom Autohaus angegeben, im Besitz des Privatmannes.

Daraufhin kontaktierte er wiederum das Autohaus und drohte mit rechtlichen Konsequenzen.
Eine Woche später wurde Hans von besagtem Händler angerufen und wurde gebeten, den Konflikt friedlich beizulegen.

Er forderte die Neuaufsetzung des Vertrages unter der Nennung des korrekten Verkäufers und die Übernahme einer Rechnung, welche er aufgrund der Verlängerung des TÜVs hatte bereits zahlen müssen. (Es waren die Achsmanschetten vorn und die Bremse hinten zu erneuern. Plus diverse anderer Arbeiten rund 850€)

Hans wurde gesagt, dass man sich bei ihm in den kommenden Tagen melden würde.

Dies ist nun eine Woche her und bislang hat er keinen Anruf bekommen.


Nun würde Hans gern wissen, wie ich weiter vorgehen soll.
Den Kaufvertrag rückgängig machen und das Auto zurück geben möchte er nicht.
Vielmehr ist ihm an einem finanziellen Ausgleich gelegen.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von fb478838-95):
Vielmehr ist ihm an einem finanziellen Ausgleich gelegen.

Fraglich, ob es dafür einen Rechtsanspruch gibt.

Denn das hier
Zitat (von fb478838-95):
Es waren die Achsmanschetten vorn und die Bremse hinten zu erneuern. Plus diverse anderer Arbeiten rund 850€

sind Verschleißteile. Diese unterfallen nicht der gesetzlichen Sachmängelhaftung.

Selcbst wenn, ist es in der Regel so, das solche Reparaturen als eigenmächtige Selbstvornahme gelten und dmit dann auch ausder gesetzlichen Sachmängelhaftung fallen.
Kommt aber auf den genauen Ablauf an.



Zitat (von fb478838-95):
welcher Ihm wiederum seinen Kaufvertrag zeigte.

Davon hat man eine Kopie? Falls nicht, besorgen.

Dann gegen den Händler Anzeige wegen Betruges erstatten.

Und beim nächsten Magel nachweisbare Kommunikation (Einschreiben) und Fristen nach Datum setzen (14 Tage mindestens).



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb478838-95
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.
Wäre es rechtlich gesehen sinnvoll einen Sühneversuch zu unternehmen, bevor Anzeige erstattet wird?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2335 Beiträge, 364x hilfreich)

Ob es Verschleißteile sind oder nicht ist hier noch fraglich...

Und (so wie beschrieben) eine ganze Bremse ist definitiv kein Verschleißteil. Bremsbeläge oder Bremsscheibe ok, aber die ganze Bremse nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Und (so wie beschrieben) eine ganze Bremse ist definitiv kein Verschleißteil.

Die schlechte Nachricht: alles an einem Kfz ist ein Verschleißteil. Nur die Dauer ist unterschiedlich.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7254 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat:
Im Kaufvertrag stand tatsächlich der Name einer Privatperson als Verkäufer. Zum Zeitpunkt des Kaufes dachte Hans, dass dies der Verkäufer sei, welcher vor ihm saß.


Natürlich passt man dann beim nächsten mal noch besser auf, gelle?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Bremsbeläge oder Bremsscheibe ok


Was fehlt denn noch zur "ganzen" Bremse?

Bremsschläuche -> Verschleißteil (Gummi altert)
Bremssattel -> Verschleißteil (Wenn die Gummimaschetten am Sattel nicht mehr richtig abdichten, gammelt der Bremssattel bzw. die darauf befindlichen Kolben fest)
Die restlichen diversen Komponenten der Bremsanlage lassen wir mal außen vor.

Zitat (von Kalanndok):
aber die ganze Bremse nicht.


Von Harrys Einwand abgesehen, ist die "Bremse" sogar ein ziemlich klassisches Verschleißteil.

1x Hilfreiche Antwort

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