Telefonisch erhält man unkompliziert sofort Auskunft in der Zentrale Nürnberg darüber, ob das angefragte Unternehmen eine AÜG-Erlaubnis hat.
Offenbar gibt es kein öffentlich zugängliches Register dafür. Ist diese Vermutung richtig?
Auch gibt es keine schriftliche Auskunft. Man kann mit der mündlichen, telefonisch erhaltenen nichts beweisen. Illegale Personalverleiher behaupten stets, sie haben eine AÜG-Erlaubnis und werden dabei sogar vom örtlichen BA-Arbeitgeberservice falsch unterstützt.
-----------------
""
AÜG-Erlaubnis, Registerauskunft
10. August 2009
Thema abonnieren
Frage vom 10. August 2009 | 16:31
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
AÜG-Erlaubnis, Registerauskunft
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 11. August 2009 | 08:33
Von
Status: Lehrling (1125 Beiträge, 638x hilfreich)
AÜG § 1
besagt,
[...]Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer)
gewerbsmäßig zur Arbeitsleistung überlassen wollen, bedürfen der Erlaubnis[...]
da eine amtliche Erlaubnis i.d.R. schriftlich als Verwaltungsakt erfolgt könnte diese so aussehen,
schau mal auf diesen Link
http://www.rse-gmbh.com/dokumente/aug.pdf
Ein solches oder so ähnliches Dokument müsste dann auch das Unternehmen haben um das es sich dreht.
-- Editiert am 11.08.2009 08:34
Und jetzt?
Schon
267.051
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen