AÜG-Erlaubnis, Registerauskunft

10. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
ghrSEC
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
AÜG-Erlaubnis, Registerauskunft

Telefonisch erhält man unkompliziert sofort Auskunft in der Zentrale Nürnberg darüber, ob das angefragte Unternehmen eine AÜG-Erlaubnis hat.

Offenbar gibt es kein öffentlich zugängliches Register dafür. Ist diese Vermutung richtig?

Auch gibt es keine schriftliche Auskunft. Man kann mit der mündlichen, telefonisch erhaltenen nichts beweisen. Illegale Personalverleiher behaupten stets, sie haben eine AÜG-Erlaubnis und werden dabei sogar vom örtlichen BA-Arbeitgeberservice falsch unterstützt.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

AÜG § 1 besagt,

[...]Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer)
gewerbsmäßig zur Arbeitsleistung überlassen wollen, bedürfen der Erlaubnis[...]

da eine amtliche Erlaubnis i.d.R. schriftlich als Verwaltungsakt erfolgt könnte diese so aussehen,
schau mal auf diesen Link
http://www.rse-gmbh.com/dokumente/aug.pdf

Ein solches oder so ähnliches Dokument müsste dann auch das Unternehmen haben um das es sich dreht.

-- Editiert am 11.08.2009 08:34

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