AÜ / keine Beschäftigung im Dezember

14. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Gauner
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
AÜ / keine Beschäftigung im Dezember

Hallo Zusammen,

folgendes Problem:

ich bin über Arbeitnehmerüberlassung als Konstrukteur in einer Firma beschäftigt.
Diese beabsichtigt nun die Externen im Dezember nicht zu beschäftigen.
Mein Dienstleister ist nun an mich heran getreten und hat mir vorgeschlagen in dieser Zeit neuen Urlaub, Minusstunden und oder unbezahlten Urlaub zu nehmen.

Da ich hier kein Verschulden meinerseits sehe, habe ich sie dann darauf hingewiesen dass es sich in meinen Augen um Annahmeverzug nach §615 BGB mit den entsprechenden Folgen handelt.

Sehe ich das richtig?

Danke für eure Hilfe!

Grüße,
Gauner

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Es gibt einen Tarifvertrag? Das ist in der Branche ja üblich. Da steht genau drin, wie mit Zeiten der Nichtbeschäftigung umzugehen ist. Der Vorschlag mit dem unbezahlten Urlaub dürfte rechtswidrig sein.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#2
 Von 
Gauner
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ja die Tarifveträge Arbeitszeit.
Ich finde darin nur einen Absatz zur Betriebsruhe wo dann bis zu 50 Minusstunden aufgebaut werden können.
Das trifft aber nicht zu, da es keine Betriebsruhe gbt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Gauner):
Sehe ich das richtig?
Ich würde das so wie du sehen.

Signatur:

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