Hallo Zusammen,
folgendes Problem:
ich bin über Arbeitnehmerüberlassung als Konstrukteur in einer Firma beschäftigt.
Diese beabsichtigt nun die Externen im Dezember nicht zu beschäftigen.
Mein Dienstleister ist nun an mich heran getreten und hat mir vorgeschlagen in dieser Zeit neuen Urlaub, Minusstunden und oder unbezahlten Urlaub zu nehmen.
Da ich hier kein Verschulden meinerseits sehe, habe ich sie dann darauf hingewiesen dass es sich in meinen Augen um Annahmeverzug nach §615 BGB
mit den entsprechenden Folgen handelt.
Sehe ich das richtig?
Danke für eure Hilfe!
Grüße,
Gauner
AÜ / keine Beschäftigung im Dezember
14. November 2017
Thema abonnieren
Frage vom 14. November 2017 | 12:26
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
AÜ / keine Beschäftigung im Dezember
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 14. November 2017 | 13:14
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8070x hilfreich)
Es gibt einen Tarifvertrag? Das ist in der Branche ja üblich. Da steht genau drin, wie mit Zeiten der Nichtbeschäftigung umzugehen ist. Der Vorschlag mit dem unbezahlten Urlaub dürfte rechtswidrig sein.
#2
Antwort vom 14. November 2017 | 13:35
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
ja die Tarifveträge Arbeitszeit.
Ich finde darin nur einen Absatz zur Betriebsruhe wo dann bis zu 50 Minusstunden aufgebaut werden können.
Das trifft aber nicht zu, da es keine Betriebsruhe gbt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 14. November 2017 | 13:38
Von
Status: Weiser (16928 Beiträge, 5885x hilfreich)
Ich würde das so wie du sehen.ZitatSehe ich das richtig? :
Und jetzt?
Schon
267.037
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
8 Antworten
-
8 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
9 Antworten
-
11 Antworten