Hallo,
habe eine AU-Bescheinigung per Post wegschicke, so dass diese wie arbeitsvertraglich festgelegt am 4. Tag beim AG ist, aber angeblich laut AG nicht angekommen ist.
Wer trägt die Beweislast im Falle, dass der AG dies abstreitet?
Vor Arbeitsantritt wurde von mir schriftlich informiert über die Abwesenheit und im Anschluss die Dauer.
Muss ich AU-Bescheinigung zwingend mit Einschreiben Rückschein versenden?
AU-Bescheinigung Beweislast
13. Januar 2015
Thema abonnieren
Frage vom 13. Januar 2015 | 12:21
Von
Status: Beginner (75 Beiträge, 25x hilfreich)
AU-Bescheinigung Beweislast
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#1
Antwort vom 13. Januar 2015 | 12:41
Von
Status: Unbeschreiblich (119525 Beiträge, 39735x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Wer trägt die Beweislast im Falle, dass der AG dies abstreitet? <hr size=1 noshade>
Der Absender.
quote:<hr size=1 noshade>Muss ich AU-Bescheinigung zwingend mit Einschreiben Rückschein versenden? <hr size=1 noshade>
Nein, Einschreiben oder per Bote oder persönlich geht auch.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
#2
Antwort vom 13. Januar 2015 | 14:59
Von
Status: Beginner (75 Beiträge, 25x hilfreich)
Wunderbar, danke!
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