Hallo zusammen. Wir sind ein Kleinbetrieb (3 Teilzeit Mitarbeit ). Wir sind ein Einzelhandel und Samstage ist (und muss ) der Laden mit 3 Arbeitskräfte besetze. Bis jetzt arbeiten 2 MitarbeiterIn und ich. Auf gesundheitlichen Gründe, kann ich nicht mehr selber alle samstags arbeiten. Meiner Dritte MitarbeiterIn weigert sich am Samstag zu Arbeiten. Sie hat ein Vertrag von 32 Stunde, (ohne Spezifikation von welche tage sie Arbeiten muss). Jetzt die Frage ist: kann ich sie deswegen fristlose kündigen? oder kann ich sie deswegen kündigen? Ich hoffe kann jemand mir helfen. Ich bedanke mich in Voraus.
AN weigert sich am Samstags zu arbeiten.
25. September 2015
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Frage vom 25. September 2015 | 10:27
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
AN weigert sich am Samstags zu arbeiten.
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 25. September 2015 | 10:42
Von
Status: Weiser (17470 Beiträge, 6501x hilfreich)
Kündigen kannst du - das geht in einem Kleinbetrieb wie bei dir immer und ohne Angabe von Gründen, fristlos aber eher nicht. Wenn der Samstag als Arbeitstag nicht im Vertrag ausdrücklich ausgeschlossen ist, bestimmt der AG über die Lage der Arbeitszeit, daran ist kein Zweifel.
#2
Antwort vom 25. September 2015 | 13:21
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4212x hilfreich)
Wenn Du es auf eine fristlose Kündigung anlegen möchtest,
Anweisung, dass die Mitarbeiterin Samstag arbeiten muss, kommt sie nicht, oder weigert sich direkt, Abmahnung.
Das selbe Spiel wiederholen.
Es ist allerdings fraglich, ob man sich das antun sollte, wenn keine endlose Kündigungsfrist eingehalten werden muss.
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