AN kommt trotz Freistellung arbeiten

24. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)
AN kommt trotz Freistellung arbeiten

Moin zusammen,

wir haben einem Arbeitnehmer gekündigt und ihn bis zum Ende der Kündigungsfrist
unter Fortzahlung des Entgelts mit sofortiger Wirkung freigestellt.
Um so verwunderter war ich heute Morgen, als besagter Mitarbeiter in voller Montur auf der Arbeit erschien und seine frühere Tätigkeit aufnahm.

Ich sag mal "aktuell stört er nicht", aber jetzt stellt sich mir natürlich die Frage, ob das Arbeiten des AN trotz Freistellung für den AG problematisch werden kann.

-- Editier von spatenklopper am 24.09.2015 10:33

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11 Antworten
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#1
 Von 
Momentum
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 36x hilfreich)

Also Freistellung ist eine Anweisung des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zu folgen hat solange er in einem Arbeitsverhältnis bei Ihnen steht. Dies ist noch während der Kündigungsfrist der Fall. Das der Arbeitnehmer sich dem wiedersetzt, wäre eine Abmahnung wert. Allerdings ist diese sinnlos, da bereits gekündigt wurde.

Kann es sein, dass der AN denkt, dass die Freistellung nach Zugang der Kündigung unzulässig ist? Also, dass die Kündigung unwirksam sei? Es gibt außerdem eine Unwirksamkeit der Freistellung (außer sie wurde im Arbeitsvertrag vereinbart), wenn besonderes Interesse des Arbeitnehmers an der Weiterbeschäftigung besteht (Erhaltung eines Wissens- oder Kenntnisstands in bestimmten, sich schnell entwickelnden Branchen). Trifft das zu?

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ich würde den AN SOFORT nach Hause schicken. Denn sich mit dem Argument, es ist ja genug Arbeit da, oder aber, so schlimm bin ich ja nicht, damit würde ich mich vor dem Arbeitsgericht nicht auseinander setzen wollen.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Die Kündigung erfolgte quasi auf Wunsch des AN und nein in einer sich schnell entwickelnden Branche sind wir ebenfalls nicht tätig. Ich denke der Herr hat das mit der Freistellung wohl einfach nicht verstanden, ich werde ihn dann mal zum Tor begleiten.

Danke euch.

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#4
 Von 
guest-12323.10.2015 16:58:31
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 112x hilfreich)

Wieso fragt hier ein AG, der das Arbeitsrecht doch selber kennen müßte, sonst hätte er nicht gekündigt ;)

Volle Montur hört sich nach Baustelle bzw. Großstelle an. Nicht stören hört sich nach ner Aushilfe an.

Evtl. ja mal nochmals das Kündigungsschreiben durchgehen, damit die Person auch alles versteht?

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Seit wann müssen Arbeitgeber auch noch unentgeltlich als Nachhilfelehrer für zu doofe Arbeitnehmer tätig werden? Es ist ihm schon entgegen gekommen worden. Und jetzt raus mit dem Kerl. Denn sonst kann es vorm Arbeitsgericht übel aussehen.

wirdwerden

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#6
 Von 
guest-12323.10.2015 16:58:31
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 112x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Seit wann müssen Arbeitgeber auch noch unentgeltlich als Nachhilfelehrer für zu doofe Arbeitnehmer tätig werden? Es ist ihm schon entgegen gekommen worden. Und jetzt raus mit dem Kerl. Denn sonst kann es vorm Arbeitsgericht übel aussehen.
wirdwerden


:grins:

Es soll ja noch AG geben, die Behinderte oder Ausländer einstellen, wo die Kommunikation evtl. nicht gleich ganz verständlich ist.
Und ein AN der selber kündigen wollte und nicht mitbekommt, daß er nich mehr kommen braucht...

:party:

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Wenn jemand den Arbeitgeber davon überzeugen kann, dass er ihm kündigen soll, dann haben wir es hier mit niemandem zu tun, der das System nicht versteht. Im Gegenteil, mit jemandem, der weiss, wo die Lücken sind. Und jemanden freundlich zum Tor begleiten, das ist doch auch eine Form der Kommunikation, oder? Dann hat er kapiert, um was es geht.

wirdwerden

4x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat:
Und jetzt raus mit dem Kerl. Denn sonst kann es vorm Arbeitsgericht übel aussehen.

Arbeitsgericht??? Der AN wollte, dass man ihm kündigt. Ich denke also nicht, dass der AN den AG vor Gericht zerren wird. Ich denke eher, dem AN ist zu Hause langweilig und er möchte einfach noch auf dieser Stelle arbeiten.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

So hab ich früher auch gedacht. Als ich noch an das Gute im Menschen geglaubt habe.

wirdwerden

4x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Um es mal zu verdeutlichen.

Wir sind eigentlich ein sehr sozial eingestelltes Familienunternehmen, dass nur verlassen wird wenn der Arbeitnehmer tot umkippt oder in Rente geht. ;)
Der besagte Arbeitnehmer ist in seiner Art allerdings etwas "schwierig", ob die cholerischen Anfälle mit seinem gesteigerten Alkoholkonsum (nun angeblich trocken) zu tun haben ist unbekannt, aber wir haben ihn eben jahrelang mit durchgezogen.
Wir sind nun aber ebenso froh, dass der Herr uns freiwillig verlassen möchte und wollen ihm keine zusätzlichen Steine in den Weg legen, daher auch die Kündigung von unserer Seite aus.
Die Frage ob der Herr nicht doch noch auf die Idee mit dem Arbeitsgericht kommt, wage ich nicht zu beantworten, denn leider hat er salopp gesagt eine eingeschränkte Intelligenz und seine Handlung ist selten vorhersehbar.
Daher erst keine mögliche Angriffsfläche bieten und einen klaren Schlussstrich ziehen.


-- Editiert von spatenklopper am 24.09.2015 13:07

4x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Du hast es völlig richtig eingeschätzt. Raus mit ihm, damit keine Angriffsflächen geboten werden.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

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