Heute erhielt ich die Auskunft beim Amtsgericht unseres Ortes.
Einen Berechtigunsschein für das Tätig werden eines RA bekommt man nur, wenn die ARGE einen
Widerspruch ablehnt.
D.H. Durch Falschberechnung
Widerspruch eingelegt, nach
Abzug bleiben genau 150 Euro für Januar zu leben.
Ein Eilverfahren ist somit nicht möglich.
Weil die Bearbeitung der Widersprüche
in der Regel, 6 Wochen benötigen.
Abmachungen, zwischen ARGE und
AG ist das möglich.
Die Möglichkeit zur schnellen Hilfe für ALG II Empfänger für
ein Eilverfahren sind dann
unterbunden.
Gruß
Krauthexe
ALGII/Berchtigungsschein für RA
3. Januar 2007
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Frage vom 3. Januar 2007 | 16:14
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
ALGII/Berchtigungsschein für RA
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#1
Antwort vom 3. Januar 2007 | 19:33
Von
Status: Gelehrter (10618 Beiträge, 2433x hilfreich)
@krauthexe
das ist blödsinn, was das amtsgericht da sagt, aber du brauchst eh keinen anwalt
für den widerspruch braucht man keine ra und für eine eilanordnung vom soz.gericht ebenfalls nicht
geh zum gericht, dort sitzen rechtspfleger, die helfen kostenlos bei der formulierung
sunbee
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