ALGI - Sperre bei Nichteignung?

3. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
salbeibonbon
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
ALGI - Sperre bei Nichteignung?

Hallo,
ich bin über eine Zeitarbeitsfirma beschäftigt (Bürokauffrau).
Vor 4 Wochen sollte ich bei einer Firma als Vertretung für einen Kollegen einspringen, der einen längeren Krankenhausaufenthalt vor sich hatte.
Für die dort geforderte Tätigkeit bin ich nicht qualifiziert, das sagte ich auch, aber ich sollte trotzdem dort anfangen. Mit einer längeren Einarbeitungszeit hätte ich das durchaus gepackt, nur - der Kollege war nur noch 3 (!!) Tage da, dann war ich auf mich allein gestellt (andere Kollegin in Urlaub, der Chef 4x pro Woche im Außendienst). Der einzige Kollege der sich noch mit der Materie auskannte, hatte kaum Zeit. So klappte es nicht und ich wurde wieder entlassen.
Nächste Woche entscheidet sich, ob meine ZA-Firma einen neuen Einsatz für mich hat, falls nicht, werde ich auch dort entlassen.
Mir steht wieder ALGI zu, bekomme ich da eine Sperre vom Arbeitsamt - die fragen ja nach dem Entlassungsgrund - oder was gilt bei Kündigung wegen "Nichteignung"?
Danke im Voraus,

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13042 Beiträge, 4440x hilfreich)

@salbeibonbon:

Meines Erachtens dürfte es hier keine Sperre geben. Es ist das Risiko Deines Arbeitgebers, also der Zeitarbeitsfirma, wenn Du in Bereichen eingesetzt wirst, für die Du nicht ausreichend qualifiziert bist. Daraus kann kein Eigenverschulden der Kündigung abgeleitet werden.

Sollte es durch die Zeitarbeitsfirma zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses kommen, wäre allerdings zu prüfen, ob diese Kündigung überhaupt gerechtfertigt ist. Auch das Risiko, möglicherweise vorübergehend keinen adäquaten Arbeitseinsatz für Dich zu haben, gehört nämlich zum unternehmerischen Risiko des Arbeitgebers.

Ist Dein Arbeitsvertrag zeitlich befristet, oder an einen bestimmten Arbeitseinsatz gebunden, oder ähnliches? Wie sind die Kündigungsfristen? Bist Du noch in der Probezeit?

Gruß,

Axel



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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#2
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Natürlich kann die Zeitarbeitsfirma ganz normal fristgerecht kündigen, wenn sie will.

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