ALG1 und arbeiten in der Gleitzone

23. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
qualle1
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 3x hilfreich)
ALG1 und arbeiten in der Gleitzone

Hallöchen!
Folgende Situation.... momentan beschäftigt mit 23 Wochenstunden im befristeten Vertrag bis 31.12.2010. Anspruch auf Alg1 ab 01.01.2011 für 9 Monate. Angebot des jetzigen Arbeitgebers, Weiterbeschäftigung mit 12 Wochenstunden in "Gleitzone" als unbefristeter Vertrag. Kann ich diesen zusätzlich zum Alg1 machen, natürlich mit Abzügen, ausüben? Es heißt ja man darf arbeiten unter 15 Wochenstunden.... die 12 Stunden reichen nämlich nicht als Alleinverdiener, evt. besteht später die Möglichkeit einer Stundenaufstockung. Diese Möglichkeit möchte ich mir unmöglich entgehen lassen.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

http://www.sozialleistungen.info/arbeitslosengeld/zuverdienst-beim-alg-i.html

Sie dürfen bis zu 15 Stunden arbeiten, egal, was Sie verdienen. Ab 165€ wird der darüber liegende Betrag beim AlgI angerechnet.

Irgendwie erscheint das aber nicht einfach mit einem Anspruch auf AlgI, da ja eigentlich das Arbeitsverhältnis mit reduzierter Stundenzahl fortgesetzt wird.
Dann wäre zunächst Wohngeld zu beantragen und ggfs. Kinderzuschuss. Auch wäre zu prüfen, ob die ArGe hier nicht eher aufstocken müßte.

-- Editiert am 24.10.2010 00:56

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#2
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

Hier scheidet definitiv ein ALG 1 Anspruch aus, da du am 01.01. dann NICHT arbeitslos bist sondern nur eine Reduzierung der Wochenstunden und BEIM SELBEN AG !!!





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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

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#3
 Von 
Schnebi
Status:
Lehrling
(1061 Beiträge, 602x hilfreich)

Blödsinn!! Mit 12 Stunden arbeiten in der woche gilt man definitiv als Arbeitslos! Was hamburgerin gesagt hat ist absolut richtig. Aber Probleme wird es da keine geben. Es ist ganz klar geregelt, dass eine Beschäftigung unter 15 Stunden in der Woche einer Arbeitslosigkeit nicht im wege steht. Da ist es auch vollkommen egal, ob das beim gleichen AG ist du wirst also ohne Probleme Arbeitslosengeld bekommen. Allerdings wird dir wie gesagt alles, was du über 165€ verdienst wieder vom ALG abgezogen

-----------------
" Dieser Beitrag ist nur meine persönliche Meinung. Es handelt sich um keine Rechtsberatung!"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

Blödsinn!



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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Schnebi
Status:
Lehrling
(1061 Beiträge, 602x hilfreich)

quote:
Blödsinn


Wie komsmt du darauf? Deine Argumentation scheint mir doch etwas dünn ;)

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" Dieser Beitrag ist nur meine persönliche Meinung. Es handelt sich um keine Rechtsberatung!"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

@anonymer... es ist wirklich blödsinn was du da schreibst und verunsichert den fragesteller.
1. befristeter arbeitsvertrag bis 31.12.2010.
2. ab 01.01.2011 alg1 berechtigt
3. zuverdienst bei max. 15 wochenstunden möglich.
zu deiner begründung:
der arbeitsvertrag des TE wurde nicht geändert ( änderungsvertrag...), sondern wegen der befristung aufgelöst. ergo....----> TE ist ab 01.01.2011 arbeitslos.
ab 01.01. bekommt TE eine anstellung ( mit neuem vertrag!)beim gleichen ag für max. 15 stunden pro woche.

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""

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#7
 Von 
qualle1
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 3x hilfreich)

Erst mal danke für eure Antworten. Habe mir das auch so gedacht wie "hamburgerin" es angeführt hat. War heute morgen beim Arbeitsamt, auch dort herschte erstmal allgemeine Ratlosigkeit. Erst nach Nachfrage bei der Leistungsabteilung habe ich es nun schriftlich, das ich ALG1 bekommen werde und ich gleichzeitig in der Gleitzone mit 12 Stunden arbeiten darf. Alles was über 165€ liegt wird vom ALG1 abgezogen, wie bei jeder Nebenbeschäftigung. Ich darf nr nicht über eine wöchentliche Arbeitszeit von 14 Wochenstunden kommen.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung!:)

Ach ja, und ein kleiner Tipp:
Wenn Sie monatlich unterschiedlich bezahlt werden, wird es Probleme geben mit der Auszahlung des AlgI. Sprengt den Rahmen, das im Forum zu erläutern.
Es wäre einfacher, Sie vereinbaren ein Fixgehalt, das Sie der AfA mitteilen. Mehr Geld kann es dann ja immer noch im Rahmen einer Sonderzahlung geben, wenn auch natürlich mit Anrechnung.

-- Editiert am 25.10.2010 22:09

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
qualle1
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 3x hilfreich)

Ein Bruttofixgehalt habe ich schon bei dem AfA angegeben, sie haben sich ja meinen Vertrag kopiert, in dem ist es festgehalten. Wenn ich mehr arbeiten muß (halt bis 14 Wochenstunden) wird es mit Freizeit abgegolten, es existiert beim Arbeitgeber ein Stundenkonto dafür. Wobei Überstunden vom AG eigentlich auch vermieden werden, es gibt sie nur in Ausnahmefällen.

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