ALG1 und Schwangerschaft

25. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
rezwiebel
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 7x hilfreich)
ALG1 und Schwangerschaft

Hallo,

meine Frau und wollen demnächst ein 2. Kind. Bis zur Geburt ist meine Frau arbeitslos und wird ALG1 bekommen. Meine Fragen:

Wann spätestens muss meine Frau dem Arbeitsamt mitteilen, dass sie schwanger ist (wenn sie nicht gerade einen Termin in der Agentur für Arbeit hat und die Sachbearbeiterin es selber sieht) und was kann passieren, wenn die Agentur nach sagen wir nach 6 Monaten Bezugsdauer von der Schwangerschaft erfährt? Kann es dann passieren, dass das Arbeitslosengeld gekürzt wird oder evtl. nicht mehr die ganzen 12 Monate gezahlt wird?

Danke für etwaige Infos.

Gruß
René

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

:forum:

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

hi, René,

auch, wenn es das falsche Forum ist, bekommst Du von mir eine Antwort (nach bestem Wissen ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit) :)

Deine Frau ist bis zum Beginn der Mutterschutzfrist durchaus arbeitsfähig (sofern ein Attest nichts anderes behauptet). Somit dürfen ihr, da sie ja dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung steht, deshalb nicht die Leistungen gekürzt werden.

Ob deine Frau ihre Schwangerschaft der ArGe mitteilen muss, weiss ich nicht, ich würde aber davon ausgehen, dass sie es nicht muss; der AG muss ja auch nicht informiert werden.

Ally

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@ally mc beal

der ag muss nicht informiert werden? so ist das nicht haltbar. vor allem sollte eine schwangerschaft aus eigenem interesse gemeldet werden. gefahr am arb.platz als stichwort.
insbesondere ist es auch bei der arge im eigenen interesse, da es mehrbedarf im sgbII, §21, gibt f. schwangere.

@rezwiebel

in der tat wäre deine frage im sozialrecht besser aufgehoben, dort sind die unterwegs, die sich damit auskennen.
eine meldung sollte erfolgen, gekürzt wird nicht. solange sie im mutterschutz ist wird die gkv zuständig werden. sollte sie allerdings nur tz zur verfügung stehen wird gekürzt. sollte sie au werden, länger als 6 wochen, wird auch die gkv zuständig.


sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
rezwiebel
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 7x hilfreich)

Sorry, falsches Forum erwischt, danke für die Antworten die ich trotzdem bekommen habe.

OK, das hilft mir weiter. Nochmal zusammengefasst hab ich das so richtig verstanden?

- Frau bekommt auch jeden Fall bis 6 Wochen vor der Geburt das ALG.

- Frau sollte die Schwangerschaft bekannt geben, da evtl. Mehrbezüge zu erwarten sind.

Noch eine Frage, die ihr mir hoffentlich beantwortet, auch wenns das falsche Forum ist:

Wenn meine Frau beispielsweise ab 01/08 ALG1 bekommt und auch ab 01/08 schwanger ist, bekommt sie dann für 9 Monate ALG1 und danach nichts mehr?


Danke vielmals im Voraus!
René

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@rezwiebel

der alg1 anspruch ist maßgebend, hat sie 12 monate, bekommt sie die, mit der unterbrechung kg.

mehrbedarf nur bei alg2 nicht bei alg1

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
rezwiebel
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 7x hilfreich)

Sorry, das hab ich jetzt nicht ganz verstanden. Was bedeutet "kg"?

Mehrbedarf schade, aber OK.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@rezwiebel

kg=krankengeld

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
rezwiebel
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 7x hilfreich)

Sorry das ich nochmal nachfrage: Sie bekommt also auf jeden Fall 12 Monate lang ALG, auch wenn sie zwischendrin ein Kind bekommt? Und wenn das Kind kommt kurzfristig Krankengeld dazwischen?

Wie muss ich mir das vorstellen wenn das Kind beispielsweise am 01.08. geboren wird und sie ab 01.01. Arbeitslosengeld bekommen würde? Wie ich das jetzt verstanden habe würde das so laufen: 01.08. bis 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt bekommt sie Krankengeld. Danach wieder ALG bis die 12 Monate Anspruch vorrüber sind?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@rezwiebel

ja.

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
leonor
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo
ich stehe z.zt.in einem arbeitsverhältnis mit befristetem arbeitsvertrag.dieser vertrag läuft zum 20.mai aus und mein entbindungstermin ist am 08.august.
habe ich nun trotzdem einen kündigungsschutz,oder muss ich mich ab dem 20.mai arbeitslos melden?


-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 254x hilfreich)

Der Vertrag geht nur bis zum 20.Mai und sie haben keinen Kündigungsschutz.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen