Hallo
Ich wollte mal folgendes fragen:
Ich arbeite, aber mein entgelt reicht nicht und daher erhalte ich nach SGB II Leistungen vom Jobcenter. Nun befinde ich mich in dem Restschuldbefreiungsverfahren.
Nun wird ja alles zusammengerechnet , oder?
Sind diese Aufstockungsleistungen vom Jobcenter pfändbar ?
Wäre für eine Antwort dankbar.
anton
ALG-II Aufstockungsleistungen
18. März 2018
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Frage vom 18. März 2018 | 22:26
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
ALG-II Aufstockungsleistungen
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