ALG 1 und Unterhalt - Kleingewerbe gründen !

2. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
naughty24nice
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
ALG 1 und Unterhalt - Kleingewerbe gründen !

Hallo an alle,

folgender Sachverhalt: Ich bekomme noch bis Mai 2006 Arbeitslosengeld 1 und muss dann wechseln auf Hartz 4. Ich werde Ende Januar geschieden und beziehe wahrscheinlich ( weiß noch nichts genaues ) noch eine Weile Unterhalt für mich, für mein Kind ja sowieso.

Ich habe mir überlegt, evtl. über einen Online-Shop ( entweder ebay oder eigenen )ein wenig "dazu zu verdienen". Wobei ich anmerken möchte, daß ich ( zumindest vorerst )nichts im großen Stil plane, sondern einfach nur nebenbei ein kleiner Zusatzverdienst.

Natürlich habe ich mich durchs Forum gelesen und schon das eine oder andere Hilfreiche gefunden, jedoch nichts in Bezug auf Arbeitslosengeld 1 und Unterhaltsbezug.

Bevor die ganzen rechtlichen und steuerlichen Sachen kommen, würde mich in erster Linie mal interessieren, wie das mit dem nebenberuflichen Kleingewerbe funktioniert.

Darf ich ein Gewerbe für einen Online-Shop bzw. Gewerbe an sich anmelden, wenn ich ALG I - Empfänger und unterhaltsberechtigt bin ?

Was und evtl. in welcher Höhe würde mir das auf ALG und Unterhalt angerechnet werden ? Schlimmstenfalls denke ich, kann ja nur der Unterhaltsanspruch wegfallen, oder?

Wäre super, wenn jemand einen Rat weiß oder in ähnlicher Situation ist. Vielen Dank im Voraus !!

Probleme mit dem Gewerbe?

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