AGB und Nutzungsbedingungen

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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertragliche Beziehung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer. Um nicht bei jedem Kauf erneut einen Vertrag aushandeln zu müssen, wird in der Regel auf die AGB Bezug genommen und diese dann entsprechend den gesetzlichen Vorgaben Vertragsbestandteil.

Für sonstige Portale – die also nicht in erster Linie verkaufen – müssen nicht zwingend AGB vorliegen. Hier sind auch Nutzungsbedingungen ausreichend. In diesen sollte die rechtliche Beziehung zwischen dem Betreiber und den Nutzern / Usern geregelt werden. Es finden sich regelmäßig in den Nutzungsbedingungen ähnliche Regeln, wie in den AGB.

Steffan Schwerin
Partner
seit 2009
Rechtsanwalt
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: http://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:
Zivilrecht, Miet- und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die Sie Ihren Vertragspartnern bei Vertragsschluss stellen.

Wichtig sind vor allem die folgenden einzelnen Punkte:

  • Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten,
  • Ausschluss und Begrenzung der Haftung für Sachmängel,
  • Verkürzung der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen,
  • Regelung von pauschaliertem Schadensersatz,
  • Ausschluss und Beschränkung des gesetzlichen Widerrufsrechts,
  • ungenaue Angabe von Lieferfristen,
  • Erfüllungsort- und Gerichtsstandsklauseln gegenüber Verbrauchern.

Insbesondere gegenüber Verbrauchern, also dem normalen Kunden, bestehen aber zur Einbeziehung der AGB und auch zu deren Inhalt strenge gesetzliche Vorgaben, die sich im BGB finden. Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, entfalten die AGB keine Wirkung, sondern werden auch Zielscheibe von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen.

Kommt dann ein Mitbewerber auf die Idee, einen Shop abzumahnen, weil einzelne Klauseln in den AGB unwirksam sind, wird in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Darüber hinaus ist Schadensersatz in Ansatz gebracht und wird ein Auskunftsanspruch geltend gemacht.

Die im Rahmen des Schadensersatzes geltend gemachten Kosten liegen in der Regel sehr hoch.

Bevor man sich als Shopbetreiber also einer solchen Gefahr aussetzt, sollten bestehende AGB dringend von einem Rechtsanwalt geprüft und geplante AGB von diesem erstellt werden.

Steffan Schwerin
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht

Rechtsanwaltskanzlei Schwerin & Weise-Ettingshausen Partnerschaft
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena

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