AGB-Klausel "Mieter hat Schönheitsreparaturen ausführen zu lassen" unwirksam

Mehr zum Thema: Mietrecht, Pachtrecht, Schönheitsreparaturen
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil v. 9.6.2010 - VIII ZR 294/09) hat jüngst entschieden, dass eine Klausel in einem Wohnraummietvertrag unwirksam ist, wenn der Mieter die Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen hat, ohne dass ihm die Möglichkeit zur Vornahme dieser Arbeiten in Eigenleistung möglich ist.

Vom Grundprinzip kann der Vermieter im Vertrag Schönheitsreparaturen (zu denen der Vermieter vom Gesetz her eigentlich selbst verpflichtet ist), auf den Mieter übertragen. Allerdings gibt es durch die Rechtsprechung mittlerweile zahlreiche Einschränkungen.

Siehe dazu auch meine Artikel bei 123recht:  

  • Unzulässige Farbwahlklausel im Mietvertrag
  • Schönheitsreparaturklauseln und kein Ende  
  • Schönheitsreparaturen... reloaded
  • Kleinreparaturklausel im Mietvertrag


Im streitigen Fall ging es um folgende AGB Klausel: "Der Mieter ist verpflichtet, die Schönheitsreparaturen, wie z.B. das Kalken, Anstreichen oder Tapezieren der Wände und Decken, das Streichen und die Behandlung der Fußböden, der Fenster und der Türen, in der Wohnung ausführen zu lassen "

Die Klausel kann – so der BGH - aufgrund ihres Wortlauts - "ausführen zu lassen" - auch so zu verstehen  sein, dass der Mieter die Arbeiten durch einen Fachhandwerker ausführen lassen muss, ohne dass er alternativ die Möglichkeit einer Selbstvornahme (Eigenleistung) hat. In dieser nachteiligen Auslegung hält die Klausel einer Inhaltskontrolle gemäß § 307 Abs. 1 BGB nicht stand. Mit anderen Worten, die Klausel ist unzulässig. Das wiederum bedeutet, Sie brauchen sich an die vertragliche Vereinbarung nicht zu halten.

Sollten Sie nach Auszug aus der Wohnung wegen mietvertraglicher Vereinbarungen Ärger mit Ihrem Vermieter haben, dann lohnt sich eine Prüfung durch den Anwalt.

Das könnte Sie auch interessieren
Mietrecht, Pachtrecht Schönheitsreparaturen ... reloaded
Mietrecht, Pachtrecht Schönheitsreparaturklauseln und kein Ende