AGB Fitness-Center Haftung

6. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
altona01
Status:
Weiser
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AGB Fitness-Center Haftung

Da findet sich die Klausel:
Haftung
Bei leichter Fahrlässigkeit von sich, ihrem gesetzlichen Vertreter oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen haftet *** nur für Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie Schäden aus der Verletzung [color=red]vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalspflichten)[/color] Kardinalspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf.
[color=red]Im Übrigen ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.[/color]

Das liest sich für mich so, als ob *** einfach für sich die gesetzlichen Regelungen zur Haftung außer Kraft setzen will. Was meint Ihr dazu?

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