Hallo ihr Lieben,
ich habe meinem AG eine Mahnung geschickt und das Gehalt habe ich daraufhin auch sofort bekommen.
Er will aber die 40€ nicht bezahlen. Kann ich nichts tun jetzt?
Es handelt sich um eine Agentur, für die ich in Zukunft nicht arbeiten werden, bin also zu vielem bereit
Danke euch und viele Grüße!
AG zahlt 40€ Schadensersatz wegen Lohnverzug nach §288 BGB Abs. 5 nicht
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
... naja - was bleibt denn da wohl, außer zu klagen?
Ab zum Arbeitsgericht und den Schadenersatz einklagen.
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Ich bin Studentin und kenne mich da nicht so aus. Kommen denn da keine sehr hohen Kosten auf mich zu, wenn ich zum Gericht gehe? Tut mir Leid für diese doofe Frage
.... nee - Arbeitsgericht ist günstig, weil ohne RA.
... einfach googeln Verfahren Arbeitsgericht, Kosten Arbeitsgericht ..
Kommen denn da keine sehr hohen Kosten auf mich zu, wenn ich zum Gericht gehe? Nö. Zunächst erhebt das Arbeitsgericht keine Kostenvorschüsse. Und wenn es am Ende ein Urteil gibt (seltener Fall - meistens endet es kostenfrei mit einem Vergleich), zahlt der Verlierer - warum sollten das SIE sein? Sie sind doch im Recht...
Arbeitsgericht ist günstig, weil ohne RA. Sagen wir mal - wenn ohne RA. Hier hat sich schon mancher über seine Anwaltsrechnung gewundert... Also das Ganze ohne RA machen - das ist problemlos machbar.
Konkreter: Wenden Sie sich an die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts und der Rechtspfleger vor Ort formuliert die Klage kostenlos für Sie. Dann folgt meistens zeitnah eine 15-minütige Vergleichsverhandlung und der Richter dürfte hier den AG die Rechtslage kurz erläutern. Kann auch sein der AG zahlt bei Erhalt der Klage, das passiert gar nicht so selten.
/// Und wenn es am Ende ein Urteil gibt ..... , zahlt der Verlierer #5 muemmel
... allerdings nicht in der 1. Instanz Arbeitsgericht - da zahlt jede Partei ihren Aufwand selbst. Deswegen auch ohne RA!
allerdings nicht in der 1. Instanz Arbeitsgericht Hatten wir das nicht schon mal? Der Verlierer zahlt die Gerichtskosten - auch in der 1. Instanz. Die Anwaltskosten zahlt in der 1. Instanz jeder selbst.
-- Editiert von muemmel am 01.12.2017 19:54
hat sich erübrigt, Beantwortung meiner Frage hattte ich übersehen.
-- Editiert von MitEtwasErfahrung am 02.12.2017 12:09
ZitatEs handelt sich um eine Agentur, für die ich in Zukunft nicht arbeiten werden, :
War das wirklich ein Arbeitsverhältnis?
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