AG zahlt 40€ Schadensersatz wegen Lohnverzug nach §288 BGB Abs. 5 nicht

1. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Student2018
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
AG zahlt 40€ Schadensersatz wegen Lohnverzug nach §288 BGB Abs. 5 nicht

Hallo ihr Lieben,

ich habe meinem AG eine Mahnung geschickt und das Gehalt habe ich daraufhin auch sofort bekommen.
Er will aber die 40€ nicht bezahlen. Kann ich nichts tun jetzt?
Es handelt sich um eine Agentur, für die ich in Zukunft nicht arbeiten werden, bin also zu vielem bereit ;)

Danke euch und viele Grüße!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

... naja - was bleibt denn da wohl, außer zu klagen? :???:

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Ab zum Arbeitsgericht und den Schadenersatz einklagen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Student2018
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin Studentin und kenne mich da nicht so aus. Kommen denn da keine sehr hohen Kosten auf mich zu, wenn ich zum Gericht gehe? Tut mir Leid für diese doofe Frage :???:

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

.... nee - Arbeitsgericht ist günstig, weil ohne RA.
... einfach googeln Verfahren Arbeitsgericht, Kosten Arbeitsgericht ..

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Kommen denn da keine sehr hohen Kosten auf mich zu, wenn ich zum Gericht gehe? Nö. Zunächst erhebt das Arbeitsgericht keine Kostenvorschüsse. Und wenn es am Ende ein Urteil gibt (seltener Fall - meistens endet es kostenfrei mit einem Vergleich), zahlt der Verlierer - warum sollten das SIE sein? Sie sind doch im Recht...
Arbeitsgericht ist günstig, weil ohne RA. Sagen wir mal - wenn ohne RA. Hier hat sich schon mancher über seine Anwaltsrechnung gewundert... Also das Ganze ohne RA machen - das ist problemlos machbar.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Konkreter: Wenden Sie sich an die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts und der Rechtspfleger vor Ort formuliert die Klage kostenlos für Sie. Dann folgt meistens zeitnah eine 15-minütige Vergleichsverhandlung und der Richter dürfte hier den AG die Rechtslage kurz erläutern. Kann auch sein der AG zahlt bei Erhalt der Klage, das passiert gar nicht so selten.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// Und wenn es am Ende ein Urteil gibt ..... , zahlt der Verlierer #5 muemmel

... allerdings nicht in der 1. Instanz Arbeitsgericht - da zahlt jede Partei ihren Aufwand selbst. Deswegen auch ohne RA!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

allerdings nicht in der 1. Instanz Arbeitsgericht Hatten wir das nicht schon mal? Der Verlierer zahlt die Gerichtskosten - auch in der 1. Instanz. Die Anwaltskosten zahlt in der 1. Instanz jeder selbst.

-- Editiert von muemmel am 01.12.2017 19:54

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#9
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

hat sich erübrigt, Beantwortung meiner Frage hattte ich übersehen.

-- Editiert von MitEtwasErfahrung am 02.12.2017 12:09

Signatur:

Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von Student2018):
Es handelt sich um eine Agentur, für die ich in Zukunft nicht arbeiten werden,


War das wirklich ein Arbeitsverhältnis?

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