AG weigert sich Kündigung zu schreiben....

6. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Lajumu
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)
AG weigert sich Kündigung zu schreiben....

Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Ende Oktober habe ich einen neuen Job auf 400,- Euro Basis in der Gastronomie angefangen.
Als ich mich Anfang November von meinem Mann trennte, habe ich weiterhin versucht,meine Dienstzeiten trotz der Kinder antreten zu können.
Ende November musste ich dann einige absagen,weil ich keine Betreuung für meine Kinder hatte(ich muss dazu sagen,das ich die neue Stelle nur annehmen konnte,weil mein Mann nach seinem Dienstschluss die Kinder " übernommen" hat.)
Da ich immer erst nachmittags angefangen habe zu arbeiten und bis zum Schluss Dienst hatte,ging es nachher nicht mehr.
Aufgrund dieser Tatsache teilte man mich schon gar nicht mehr für die nächsten Dienste ein.
Leider musste ich auch den Gang zur ARGE machen,da mir a) der 400,- Job wegfiel und b) mein Mann keinen Cent Unterhalt zahlt....
Auch damit hätte es zum Leben mit Miete etc. nicht gereicht.
Meine Sachbearbeiterin bei der Arbeitsvermittlung sowie der Fallbearbeiter der ARGE sagten mir,ich dürfte diesen Job nicht von mir aus kündigen,da ich sonst in die Sperrfrist falle.
Mein AG soll mir der Ordnung halber die Kündigung ausstellen,was eben aufgrund der geringfügigen Beschäftigung problemlos sein würde.
Dies teilte ich auch meinem AG mit;jedoch WEIGERT dieser sich....
Was soll ich denn nun tun????
Selber kündigen darf ich nicht,der AG stellt sich quer.
Denn solange bei der ARGE keine Kündigung(egal von welcher Seite vorliegt) berechnet man mir pauschal 400,- als Einkommen,die ich aber gar nicht mehr habe.
Über fundierte Antworten würde ich mich sehr freuen,

LG Lajumu

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12318.01.2010 12:52:52
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 97x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

wenn die arge, bzw. dein fallberater empfielt dich vom ag kündigen zu lassen, dann haben die damen und herren ein problem, welches an einer übergeordneten stelle
zu klären wäre. denn auch bei kündigung von seiten des ag kann es zur einer sperre konmmen, wenn die vorausetzungen vorhanden sind ( sichwort friestlose kündigung...)
wenn man aus wichtigen grund ( vieleicht liegt dieser grund bei dir vor ) selbst kündigen muß, kommt es, nach prüfung zu keiner sperre seitens der arge!
den vorschlag von @gegen f... vergess ganz schnell, denn dein chef ist sicherlich kein sturkopf, sondern einer der sich an die gesetzeslage hält.
desweiteren darft du natürlich selbst friestgerecht(!) kündigen, ohne deinen chef um erlaubnis zu fragen ;) .

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12318.01.2010 12:52:52
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 97x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

ach @Hey Mr. Taliban nennt man sich plötzlich :crazy: ( wie haste denn das gemacht?)
nenne mir bitte einen grund, warum ein ag einem AN auf dessen wunsch kündigen
sollte?
AN kann doch selbst kündigen, dazu brauch man keinen ag (chef)!
und wie schon geschrieben steht, wenn es härtefallgründe zur eigenen kündigung gibt, dann gibt es auch keine sperre vom amt.
desweiteren sollte wirklich einmal die aussagen der arbeitsvermittlerin und fallberater der arge vom te unter die lupe genommen werden, weil sie schlicht weg falsch ist! absichtlich?

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#5
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... wenn ich richtig verstanden habe, teilt dein chef dich schon nicht mehr ein und dürfte dir folglich auch kein gehalt mehr zahlen. du wirst ganz schnell die kündigung bekommen, denke ich, wenn du dein gehalt einforderst. denn tatsächlich bist du noch weiter angestellt, und wenn er dich von der arbeit freistellt, ist das seine sache.

-----------------
"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12318.01.2010 12:52:52
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 97x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
nico245
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 269x hilfreich)

Nicht Ali , oder....?

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
nico245
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 269x hilfreich)

Nein kann nicht Ali sein , für den war das Wort "menschlich" immer ein absolutes Fremdwort...


Aber wer dann????

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""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12318.01.2010 12:52:52
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 97x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Lajumu
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Alle :-)

also,habe mit der ARGE gesprochen,und man "berät" jetzt,ob es denn so eine Art "Härtefallkündigung" sein könnte.
Dann dürfte ich sie schreiben.
Aber mal ehrlich,was bleibt mir denn anderes übrig??????
Kann diesen Job aus Gründen der fehlenden Kinderbetreuung nicht weiterführen,frühere Dienstzeiten sind auch nicht möglich.
Und ein Babysitter nimmt allein schon das an Geld,was ich in der Stunde verdiene,wenn nicht sogar mehr!!!!
Trotzdem finde ich es vom AG nicht so schön,denn ich könnte mir einiges an Aufwand sparen,wenn man mir 3 Sätze zur Kündigung schreibt.
Richtig,menschlich gesehen habe ich darauf gehofft,aber naja....
Ich hoffe das bei der ARGE alles gut läuft,denn immerhin habe ich 2 Kinder zu versorgen,und eine Sperre ist das letzte was ich jetzt gebrauchen könnte.

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#11
 Von 
Schnebi
Status:
Lehrling
(1061 Beiträge, 602x hilfreich)

Die ARGE ist nciht berechtigt dir 400€ im Monat anzurechnen, obwohl du diese nciht verdienst. Nur das tatsächliche Gehalt darf angerechnet werden. Das heisst, wenn dein Chef dich nciht mehr einteilt, und du daher auch kein Einkommen hast, dann darf die ARGE auch ncihts anrechnen!!!
Eine Kündigung ist eigentlich gar nicht nötig. Du reichst einfach jeden Monat die Lohnabrechnungen bei der ARGE ein, aus denen hervorgeht, dass du weniger als 400€, bzw. überhaupt ncihts verdienst hast, und dann darf dir auch ncihts angerechnet werden.

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" Dieser Beitrag ist nur meine persönliche Meinung. Es handelt sich um keine Rechtsberatung!"

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#12
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
AG weigert sich Kündigung zu schreiben


Der AG soll kündigen, oder Gehalt zahlen. Also verklagt ihn auf Lohn, denn der steht einem zu bis er (schriftlich) kündigt.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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