Hallo liebes Forum,
folgende Problematik:
unsere Kinder besuchen eine KiTa und ich bekomme einen AG Zuschuss, welcher normalerweise ja mit den Betreuungskosten in der Steuererklärung verrechnet wird.
Ich habe aber nun die Besonderheit, dass die Betreuungskosten für die KiTa geringer sind als der Zuschuss des Arbeitgebers. Das liegt daran, dass der Arbeitgeber auch das Essensgeld berücksichtigt. Das Essensgeld spielt ja steuerlich sonst keine Rolle.
Ich habe noch Betreuungskosten durch Kindersitter, aber die sind nicht Bestandteil des Zuschusses des Arbeitgebers. Ich fände es daher falsch, wenn der Zuschuss des AG dann doch damit verrechnet würde.
Kann ich da das Essensgeld aus dem Zuschuss des Arbeitgebers herausrechnen? Wird der Rest des Zuschusses dann doch versteuert?
AG Zuschuss Kinderbetreuung / Essensgeld
11. Juni 2016
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Frage vom 11. Juni 2016 | 09:36
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
AG Zuschuss Kinderbetreuung / Essensgeld
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#1
Antwort vom 14. Juni 2016 | 08:26
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
"Ich habe noch Betreuungskosten durch Kindersitter, aber die sind nicht Bestandteil des Zuschusses des Arbeitgebers. Ich fände es daher falsch, wenn der Zuschuss des AG dann doch damit verrechnet würde."
Wieso? In der Anlage Kind werden alle Beträge eingetragen (Betreuungskosten und was steuerfrei ersetzt wurde). Dazu gehören auch die Aufwendungen für den (angemeldeten) Kindersitter.
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