Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. einer etwas schwierigen Situation mit mehreren Interessenkonflikten in einer kleinen Kapitalgesellschaft, also AG.
Folgende Konstellation:
- Die AG besteht aus 4 Vorständen und 4 Aufsichtsratmitgliedern, inkl einem Aufsichtsratsvorsitzenden
- Die 4 Vorstände sind jeweils zu gleichen Teilen Anteilseigner der AG
- Aufsichtsratsvorsitzender ist gleichzeitig Anwalt der AG in allen Rechtssachen
Im Jahr 2004 schlägt der komplette Vorstand ein neues Provisionsmodell für die Vorstände und Arbeitnehmer der AG vor und lässt dies vom Aufsichtsrat absegnen. Die neuen Anstellungsverträge und Provisionsverträge werden unmittelbar für alle Vorstände und Arbeitnehmer umgesetzt. Die Verträge der Arbeitnehmer werden von allen Vorständen und Arbeitnehmer unterzeichnet, die Verträge der Vorstände vom Aufsichtsratsvorsitzenden und jeweiligen Vorstand.
Im Jahr 2016 stellt sich heraus, das die darauf basierenden Verträge mit der Formel jedoch falsch berrechnet und erstellt wurden und hohe Schäden für die AG verursachen können, da sich aus diesen hohe sechsstellige Nachzahlungen, selbst unter Beachtung der Verjährung, ergeben. 2 der ehemaligen 4 Vorstände sind jetzt noch aktiv und zu gleichen Teilen Anteilseigner der AG.
Einer der aktiven Vorstände plant nun, die AG unter diesen Gesichtspunkten zu verklagen. Hieraus ergeben sich folgende Fragen:
- Kann der aktive Vorstand den Vertrag einklagen, den er dem Aufsichtsrat damals selbst vorgeschlagen hat?
- Kann der Aufsichtsratsvorsitzende, welcher als Unterzeichner des Vertrages selbst verantwortlich ist, den Kläger überhaupt als Anwalt gegenüber sich selbst (?) vertreten?
- Ist für die fehlerhaften Verträge der Aufsichtsrat/Aufsichtsratsvorsitzende haftbar zu machen oder die verbliebenen Vorstände?
- Müsste nicht der Aufsichtsratsvorsitzende nicht eher den Vorstand verklagen, wenn dieser für die Arbeitsverträge verantwortlich ist?
Die Fragestellung ergibt sich auch aus der Konstellation, weil der Aufsichtsratsvorsitzende und gleichzeitige Anwalt der AG momentan die gleiche Klage eines Arbeitnehmers (aus dem gleichen Grund) aus der Sicht als Anwalt der Firma bearbeitet und gegenüber Gericht vertritt. Den dort zugrunde liegenden Arbeitsvertrag hat er allerdings nicht persönlich unterzeichnet, sondern eben der Vorstand.
-- Editier von Contra legem am 12.01.2017 19:26
AG / Aufsichtsrat / Vorstand
12. Januar 2017
Thema abonnieren
Frage vom 12. Januar 2017 | 19:16
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
AG / Aufsichtsrat / Vorstand
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Gesellschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Gesellschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 13. Januar 2017 | 15:36
Von
Status: Praktikant (696 Beiträge, 109x hilfreich)
Ich muss nochmal nachfragen: Der aktuelle Vorstand verklagt jetzt wen genau auf was? Soweit die Vorstände auch gleichzeitig die einzigen Gesellschafter sind, könnten sie doch auch auf etwaige Ansprüche der AG verzichten.
Und jetzt?
Schon
267.035
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten