ABFINDUNG ???

18. März 2002 Thema abonnieren
 Von 
Diana
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
ABFINDUNG ???

Hallo zusammen !

Ich hoffe, mir kann jemand helfen. Ich war seit 1995 in einem Betrieb beschäftigt (bis 31.12.2001), einschliesslich einer Lehrzeit von 3 Jahren. Also 3 Jahre Lehre und 3 Jahre angestellt. Dieser Betrieb wurde an jemánden anderes verkauft und wir wurden von dem neuen Chef übernommen. Besteht eine Möglichkeit, dass mein alter Chef eine Abfindung für diese 6 Jahre zahlen muß ?
Danke für eure Antworten im Vorraus.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Wofür denn die Abfindung? Abgesehen davon, dass 6 Jahre nun wirklich noch keine lange Betriebszugehörigkeit sind (die Lehrzeit wird meißt nicht mitgerechnet), frage ich mich warum der alte Chef eine Abfindung zahlen soll - weil er verkauft hat und Dir der neue Chef nicht passt?
Ich wüßte zumindest keinen Grund, warum es eine Abfindung geben sollte, wenn die Angestellten mit unveränderten Arbeitsverträgen übernommen werden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Diana
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hatte bei meinem alten Chef keinen Arbeitsvertrag und bei meinem neuen Chef gibt es auch keinen.
Ich habe einen Anspruch auf Abfindung (Aussage Anwalt)....aber ich merke schon, wie ihr euch da auskennt. Weiß gar nicht, wozu diese Foren gut sein sollen ???

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Eine Abfindung gibt es in der Regel nur, wenn Ihnen gekündigt wurde oder der neue Arbeitgeber sie unter neuen, zu Ihrem Nachteil geänderten Bedingungen weiterbeschäftigt (Änderungskündigung).
Auf jeden Fall muss Ihnen irgendein Nachteil dadurch entstanden sein, dass der Betrieb einen neuen Eigentümer hat.
Den Nachteil müssen Sie schon darlegen für ein Auskunft!

MfG Neil

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Freak
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich sehe das so wie Neil. Nicht jeder Umstand berechtigt für die Inanspruchnahme einer Abfindung. Eine Abfindung gibt es in der Regel immer nur dann, wenn jemanden zu unrecht gekündigt wurde, er dagegen klagt und recht bekommt. Da zwar auf Widereinstellung geklagt wird, dies aber meist nicht stattfindet gibt es eine Ausgleichszahlung, die als Abfindung bezeichnet wird. Man erhält also bei einer Kündigung nicht automatisch eine solche.

Einige Firmern zahlen auch außergerichtlich eine Abfindung, wenn der Arbeiter lange in dem Betrieb war oder wenn z.B. Massenentlassung folgen und in einem Souialplan eine Abfindungsregelung festgelegt wurde.

mfg

Freak

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