9 jähr. Kind beschädigt parkendes Auto in Baustell

5. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
coatfm
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
9 jähr. Kind beschädigt parkendes Auto in Baustell

Hallo in die Runde,
anbei meine Unfallschilderung mit Bitte um Hinweise:

Genaue Unfallschilderung:

Ich war am Montagabend mit meinem Auto bei einem Freund, weil wir wegfahren wollten und ich ihm etwas vorbeigebracht habe. In der Straße war zu dieser Zeit an dieser Stelle eine Baustelle und für Fahrzeuge die Durchfahrt verboten, außer für Anlieger. Ich hatte ja ein Anliegen, weil ich etwas entladen habe. Die Kinder fuhren in der Zeit auch schon immer mit den Fahrrädern auf und ab. Mein Auto stand ca. 20 Minuten dort, nachdem ich entladen hatte, weil mein Freund noch unterwegs war und wir bei seiner Oma zum Kaffe trinken eingeladen waren. Nach 20 Minuten gab es dann ein Schlag und ein Mädchen (laut Angabe der Mutter aus einer Mail am Donnerstag 9 Jahre alt) fuhr gegen meinen Spiegel und fiel mit dem Fahrrad hin. Dabei wurde der Spiegel beschädigt (wackelt) und es kam zu zwei Kratzern und Beulen in der Vordertür. Die Mutter, die kurz darauf mitbekommen hatte, dass ihre Tochter gestürzt ist kam dazu, nahm das Kind auf und sagte nur "Wenn was am Auto ist, meldet euch einfach bei mir, ihr wisst ja wo ich wohne" und ging mit dem Kind zum kühlen. Zu diesem Zeitpunkt wußte ich nicht genau, wo die Mutter wohnte, mein Freund wußte aber, sie wohnt 2 Häuser nebenan. Daraufhin kontaktierte ich ihren direkten Nachbarn (ein ehemaliger Arbeitskollege) um zu erfahren wie die Frau überhaupt heißt.
Ich fuhr mit dem Schaden am nächsten nachmittag zur Werkstatt und lies mir einen Kostenvoranschlag erstellen, gab diesen am Mittwochabend bei der Mutter ab, die mit ihrer Versicherung ("Ich hoffe das meine ADAC Versicherung das bezahlt") besprechen wollte wie die weitere Vorgehensweise ist. Am Donnerstagabend erhielt ich dann eine E-Mail in der auf § 828, Absatz 2 hingewiesen wurde:

(2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.

In dieser E-Mail wurde dann zum ersten mal erwähnt, dass das Kind 9 sei und es ein Unfall war, nicht vorsätzlich und dass das Kind keine Schuld trägt und nicht dafür haftet und das auf mein Verständnis gehofft wird. Ich sehe das allerdings etwas anders. § 828, Abs. 2 bezieht sich nach meinem Kenntnisstand auf Situationen, die vom Kind nicht vorausgesehen/vorausgeahnt werden konnten (also im laufenden Straßenverkehr). Mein Auto stand ja schon eine längere Zeit dort und die Kinder sind ja die ganze Zeit mit den Rädern auf und ab gefahren, also war die Situation, dass mein Auto dort steht ja bekannt.

Bleibe ich jetzt dennoch auf dem Schaden sitzen?

Ich habe die Mutter erneut kontaktiert und um eine Kopie des Personalausweises/Kinderausweises gebeten.

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:
auf Situationen, die vom Kind nicht vorausgesehen/vorausgeahnt werden konnten

Versetzen wir uns mal in den geistigen Zustand eines 9jährigen Kindes ...

Ob es tatsächlich realisieren könnte, das es stürzen könnte und dabei das Auto beschädigt? Während es eher auf das Spiel mit den anderen konzentriert ist?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Die Haftungsprivilegierung gilt nur für Unfälle im motorisierten Verkehr.

In Ihrem Falle gelten jedoch die allg. Grundsätze für Minderjährige von 7 bis 18 Jahre.

Nachstehend hierzu 2 Urteile des BGH:

- Az.: VI ZR 335/03 +
- Az.: VI ZR 365/03

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