6 Tage Woche, bei Krankschrift nur 5 bezahlt

8. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.02.2017 16:06:07
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)
6 Tage Woche, bei Krankschrift nur 5 bezahlt

Hallo,

ich habe gerade eine Streitfrage wo ich hoffe mir kann jemand helfen. Ich bin nach 3 Jahren in der Firma zum ersten mal krankgeschrieben gewesen, für 4 Tage, einschließlich Samstag. Laut meinem Vertrag habe ich eien 6 Tage Arbeitswoche. Davon gehe ich regelmäßig 5 Tage arbeiten und bin für den Samstag immer auf Bereitschaft. Kurz gesagt immer der ange**** wenn jemand ausfällt. Im Dezember war es regelmäßig so, dass ich von Montag bis Freitag 9,25 Std. täglich gearbeitet habe udn Freitags dann noch nach der Schicht 2 Stunden extra ranhängen musste. Auf dem Samstag dann noch 7 Stunden arbeiten musste, sprich 55,25 Std. Woche.

Soviel nur zu den Verhältnissen in der Firma.

Nun zur eigentlichen Frage. Ich muss wenn ich eine Woche Urlaub nehme 6 Urlaubstage dafür berappen (Mo-Sa). Also sehe ich es als mein gutes Recht an, dass ich im Falle von Krankheit den Samstag ebenso bezahlt bekommen muss.

Oder irre ich mich da?

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Gruß
Matze

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 152x hilfreich)

Wenn Du eine 6 Tage Woche hättest, müßtest Du auch entsprechend Urlaub haben.

Wieviele Urlaubstage im Jahr hast Du?

Die Anzahl der Stunden ist für einen Angestellten viel zu hoch.

In einer normalen Tätigkeit dürftest Du eigentlich max. 48 Atd. in der Woche arbeiten.

Um welche Branche handelt es sich?
Was steht im Arbeitsvertrag über die Anzahl der Arbeitstage?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit - Ruf bereitschaft aber nicht. Und lt Arbeitsvertrag hast du ja auch eine 6-Tage-Woche, somit muss dein AG den Samstag zahlen.

Ansonsten hast du, glaube ich, Anlass zu schauen, wie hoch denn deine geschuldete Stundenzahl ist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12316.02.2017 16:06:07
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

Erstmal danke für eure Antworten.

Ich habe auf Grund der 3 jährigen Firmenzugehörigkeit nun 27 Tage Urlaub im Jahr, alle neuen haben bei uns 24 Tage.

Laut meinem Vertrag steht an Arbeitszeit nichts drin, weder Stunden noch Arbeitstage. Es steht lediglich drin, dass sich am Manteltarifvertrag für das Sicherheitsgewerbe in Berlin orientiert wird.

Angemeldet bin ich als Sicherheitsmitarbeiter, arbeite aber von Montag bis Freitag von 10-20 in einem Kaufhaus wo ich die Fotos für den Online-Shop machen (fotografieren, bearbeiten, online stellen). Also schon einmal nichts mit Sicherheit. Klar sind hin und wieder Veranstaltungen an denen ich arbeiten muss, aber das ist eher selten. Die Samstage gestallten sich dann als einziger Tag wo ich dann mal als Doorman tätig bin.

Mein Chef begründet bei einer Woche Urlaub nehmen die 6 Tage damit, da ich eine 6 Tagewoche habe. Sagt dann aber bei der Krankschrift das ich nur 5 Tage arbeite und für den Samstag nicht eingeplant gewesen bin.

Nach dieser Äußerung und dem Vergleich mit einer Woche Urlaub und meinen letzten Stundenlisten habe ich mich gestern mit meiner Rechtschutzversicherung in Verbindung gesetzt und die telefonische Erstberatung mit dem Anwalt durchgeführt. Auch dieser meinte ich bin im Recht. Auf Grund dessen habe ich den ganzen Sachverhalt noch einmal schriftlich meiner Rechtschutzversicherung mitgeteilt und warte auf die weitere Verfahrensweise. Es ist sicherlich nur ein Tag um den es geht, aber auch um mein Recht.

Es kommt noch hinzu, dass wir 50 Mitarbeiter in der Firma sind und wenn einer bei dieser Sache Recht bekommt gibt es ein Exempel was für 50 gilt.

Ich bin der Meinung man darf sich nicht alles bieten lassen.


Gruß
Matze

-- Editiert von MatzeITB am 10.01.2007 13:53:52

3x Hilfreiche Antwort

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