50m Regelung - Gartenhaus darf nicht als Ferienhaus genutzt werden (Nds.)

22. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
Sasha_1983
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
50m Regelung - Gartenhaus darf nicht als Ferienhaus genutzt werden (Nds.)

Kurze Erklärung wie der Fall aussehen könnte:

Grundstück mit Wohnhaus in Niedersachsen und großem Gartenhaus wird gekauft. Aus dem Gartenhaus soll ein Ferienhaus werden - es wurde bis dato auch als solches umgebaut und teilweise von Angehörigen der Verkäufer genutzt - da es sehr idyllisch liegt und von rückwärtiger Grundstücksseite problemlos erreicht werden kann.

Nun - kurz vor Übernahme - soll das Bauamt angeblich sagen, dass im Radius von mehr als 50m vom ersten Gebäude des Grundstücks keine Nutzung als Ferienwohnung erlaubt und die Idee hinfällig ist...

Kann das sein!? Kennt jemand den Gesetzestext oder eine Grundlage dazu?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47656 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Kann das sein!?


Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass eine Nutzung als Ferienhaus nicht zulässig ist, da es nur selten zulässig ist, im Garten ein Ferienhaus zu errichten.

Zitat:
Kennt jemand den Gesetzestext oder eine Grundlage dazu?


Die genannte 50m-Grenze ist mir jedoch nicht bekannt. Gilt für das Grundstück ein Bebauungsplan?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Abgesehen davon, müsste das Ferienhaus ja alle Anforderungen eines Wohnhauses im Sinne der Bauordnung erfüllen.
Denn durch die Nutzungsänderung von "Gartenhaus" (= kein dauernder Aufenthalt von Personen) auf "Ferienhaus" (= Wohnnutzung) ändern sich ja beispielsweise die Anforderungen an den Brandschutz ...

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Soll das Ferienhaus kommerziell genutzt werden, oder weiterhin nur innerhalb der Famllie als solches genutzt werden?

7x Hilfreiche Antwort

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