Kurze Erklärung wie der Fall aussehen könnte:
Grundstück mit Wohnhaus in Niedersachsen und großem Gartenhaus wird gekauft. Aus dem Gartenhaus soll ein Ferienhaus werden - es wurde bis dato auch als solches umgebaut und teilweise von Angehörigen der Verkäufer genutzt - da es sehr idyllisch liegt und von rückwärtiger Grundstücksseite problemlos erreicht werden kann.
Nun - kurz vor Übernahme - soll das Bauamt angeblich sagen, dass im Radius von mehr als 50m vom ersten Gebäude des Grundstücks keine Nutzung als Ferienwohnung erlaubt und die Idee hinfällig ist...
Kann das sein!? Kennt jemand den Gesetzestext oder eine Grundlage dazu?
50m Regelung - Gartenhaus darf nicht als Ferienhaus genutzt werden (Nds.)
22. Mai 2016
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Frage vom 22. Mai 2016 | 07:08
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
50m Regelung - Gartenhaus darf nicht als Ferienhaus genutzt werden (Nds.)
Verbaut?
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#1
Antwort vom 23. Mai 2016 | 23:16
Von
Status: Unbeschreiblich (47656 Beiträge, 16843x hilfreich)
Zitat:Kann das sein!?
Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass eine Nutzung als Ferienhaus nicht zulässig ist, da es nur selten zulässig ist, im Garten ein Ferienhaus zu errichten.
Zitat:Kennt jemand den Gesetzestext oder eine Grundlage dazu?
Die genannte 50m-Grenze ist mir jedoch nicht bekannt. Gilt für das Grundstück ein Bebauungsplan?
#2
Antwort vom 25. Mai 2016 | 07:54
Von
Status: Weiser (16555 Beiträge, 9319x hilfreich)
Abgesehen davon, müsste das Ferienhaus ja alle Anforderungen eines Wohnhauses im Sinne der Bauordnung erfüllen.
Denn durch die Nutzungsänderung von "Gartenhaus" (= kein dauernder Aufenthalt von Personen) auf "Ferienhaus" (= Wohnnutzung) ändern sich ja beispielsweise die Anforderungen an den Brandschutz ...
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#3
Antwort vom 25. Mai 2016 | 12:05
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3206x hilfreich)
Soll das Ferienhaus kommerziell genutzt werden, oder weiterhin nur innerhalb der Famllie als solches genutzt werden?
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