4te verlängerung bei befristeten vertrag!

3. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.10.2011 13:23:32
Status:
Schüler
(440 Beiträge, 188x hilfreich)
4te verlängerung bei befristeten vertrag!

also: es gab nunmehr die 4te verlängerung innerhalb von 1 1/2 jahren, tarifvertrag ist nicht abweichend geregelt!! heisst: befristgungsgesetz greift in vollem umfang, aber was nun? AN hat AG darauf hingewiesen, das diese befristung nicht mehr rechtens ist, AG sagt: er will das klären, ebenso: vertrag lag nicht am ersten arbeitstag vor, sondern einen tag später. ist somit ein festanstellungsverhältnis zustande gekommen?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Kommt drauf an.

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

vielleicht hilft dir der text weiter:

TzBfG § 14 Zulässigkeit der Befristung
(1) Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen
sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor,
wenn
1. der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht,
2. die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium erfolgt,
um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu
erleichtern,
3. der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt
wird,
4. die Eigenart der Arbeitsleistung die Befristung rechtfertigt,
5. die Befristung zur Erprobung erfolgt,
6. in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe die Befristung
rechtfertigen,
7. der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die
haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und er
entsprechend beschäftigt wird oder
8. die Befristung auf einem gerichtlichen Vergleich beruht.
(2) Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines
sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser
Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines
kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Eine Befristung nach Satz 1 ist
nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder
unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Durch Tarifvertrag kann die Anzahl der
Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichend von Satz 1 festgelegt
werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene
Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen vereinbaren.
(2a) In den ersten vier Jahren nach der Gründung eines Unternehmens ist die
kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen
Grundes bis zur Dauer von vier Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von vier
Jahren ist auch die mehrfache Verlängerung eines kalendermäßig befristeten
Arbeitsvertrages zulässig. Dies gilt nicht für Neugründungen im Zusammenhang mit der
rechtlichen Umstrukturierung von Unternehmen und Konzernen. Maßgebend für den
Zeitpunkt der Gründung des Unternehmens ist die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, die
nach § 138 der Abgabenordnung der Gemeinde oder dem Finanzamt mitzuteilen ist. Auf
die Befristung eines Arbeitsvertrages nach Satz 1 findet Absatz 2 Satz 2 bis 4
entsprechende Anwendung.
(3) Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf keines sachlichen Grundes, wenn der
Arbeitnehmer bei Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses das 58. Lebensjahr
vollendet hat. Die Befristung ist nicht zulässig, wenn zu einem vorhergehenden
unbefristeten Arbeitsvertrag mit demselben Arbeitgeber ein enger sachlicher
Zusammenhang besteht. Ein solcher enger sachlicher Zusammenhang ist insbesondere
anzunehmen, wenn zwischen den Arbeitsverträgen ein Zeitraum von weniger als sechs
Monaten liegt. Bis zum 31. Dezember 2006 ist Satz 1 mit der Maßgabe anzuwenden, dass
an die Stelle des 58. Lebensjahres das 52. Lebensjahr tritt.
(4) Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
derkleineprinz
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 48x hilfreich)

Während der sachgrundlosen Befristung ist eine dreimalige Verlängerung möglich, bei der Sachgrundbefristung gilt diese Einschränkung nicht. Handelt es sich um eine sachgrundlose Befristung und wurde gegen die Vorgaben des TzBfG verstoßen, kann der Beschäftigte eine so genannte Entfristungsklage vor dem Arbeitsgericht führen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12324.10.2011 13:23:32
Status:
Schüler
(440 Beiträge, 188x hilfreich)

hatte ich vergessen zu schreiben: es gibt keinen sachgrund!! daher ja auch die frage, entfristungsklage okay vielen dank!!!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12324.10.2011 13:23:32
Status:
Schüler
(440 Beiträge, 188x hilfreich)

mal ne blöde frage, und was ist wenn man als AN nichts unternimmt? ich meine muss man klage einreichen, oder kann stillschweigend der festanstellungsvertrag geduldet werden?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.... interessant wird übrigens die frage eigentlich erst in dem moment, wenn der AG dir zu verstehen gibt 'das war es jetzt, servus'. vorher musst du nicht die pferde scheu machen ....

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12324.10.2011 13:23:32
Status:
Schüler
(440 Beiträge, 188x hilfreich)

okay, naja ich bin eh überrascht, dass das niemanden "aufgefallen" ist, eine personalabteilung sollte sowas ja eigentlich wissen gell. bin gespannt, was jetzt rauskommt, weil der AG halt meinte: ich schaue mal nach! kündigen kann er aber nur gemäss den gesetztelichen bzw tariflichen fristen, nicht auf grundlage der frist im , ja im prinzip, ungültigen befristeteten vertrag, oder? ich habe da so die befürchtung, das der AG wenn er feststellt, das eine erneute verlängerung nämlich unwirksam ist, den AN dann einfach kündigen wird.

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#8
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hat man denn auch den Vertrag mit dem falschen Datum? Es könnte ja sein, dass der AG einfach rückdatiert hat. Dann wirds bissel schwierig mit dem Nachweis.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12324.10.2011 13:23:32
Status:
Schüler
(440 Beiträge, 188x hilfreich)

hä wie rückdatiert? der vertrag läuft auf drei monate bis ende märz! somit beginnt diese verlängerung ach genau 2 jahren und 1 tag, es zählt die dauer der verlängerung bzw das es die vierte verlängerung ist!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Sorry, überlesen.

Wie viele Mitarbeiter hat die Firma?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12324.10.2011 13:23:32
Status:
Schüler
(440 Beiträge, 188x hilfreich)

50-100

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Na dann besteht wenigstens Kündigungsschutz.

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