400 Euro kraft und 130 Überstunden

17. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
Falkon
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)
400 Euro kraft und 130 Überstunden

Hallo liebes 123 Recht Team,

ich schreibe euch weil ich ein großes problem mit meiner cheffin habe. Ich arbeite als 400 Euro kraft beim Becker und im moment habe ich 130 überstunden auf meinem konto. das entspricht etwa 3 Monaten bezahlung ohne arbeiten gehen zu müssen. (nach auszahlung des geldes habe ich schon gefragt, allerdings verneinte meine cheffin)
nun hat eine kollegin gekündigt und in ihrer kündigung alle missstände an der arbeit aufgezählt. Unter anderem auch das nicht auszahlen von krankengeld und das 400 euro kräften die ja nur einige tage die woche arbeiten, angeblich kein urlaub zusteht.
Als meine kollegin nach dem ausstehenden Geld der überstunden fragte, sagte meine cheffin, dass sie doch nie etwas unterschrieben habe was die überstunden betrifft. Nun, da ich auch eigentlich kündigen möchte, bange ich um das Geld, das mir eigentlich zusteht.
Letztlich habe ich zwar auf dem überstundenzettel unterschrieben (so wie alle meine kolleginen) allerdings habe ich ja nichts in der Hand. Außerdem traue ich meine cheffin viel schlechtes zu und ich könnte mir auch vorstellen, dass sie den Zettel manipoliert.
Auf der anderen seite habe ich angst, dass wenn mir die über 1000 Euro auf einmal ausgezahlt werden würden (da das ja mehr wäre als meine 400 euro) ich alles an den staat abtreten müsste. (Mein mann verdient sehr viel und wir machen ja zusammen die steuererklärung)


hoffe ihr könnt mir irgendwie helfen

gruß Falkon

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20 Antworten
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#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

.. was also ist genau deine frage?
130 mehrarbeitsstunden stehen sicher in einem deutlichen missverhältnis zum minijob. wenn die stunden angewiesen sind, sind es 'echte' überstunden. ob die auzubezahlen wären oder in freizeit abzugelten, ist die frage. gewiss bist du deinen job los, sobald du deine forderungen stellst.
mich interessiert natürlich, wieso du so viele stunden kloppst als minijoberin. folglich ich wohl meinen arbeitseinsatz auf das geschuldete maß reduzieren.

und: auch minijobern haben einen anspruch auf urlaub sowie auf entgeltfortzahlung im krankheitsfall. der wäre einklagbar.

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#2
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Hallo Falkon,

ich habe Dir mal den Link zur Minijob-Zentrale eingestellt, da steht alles über Erholungsurlaub und Entgeltzahlung im Urlaubsfall.

http://www.minijob-zentrale.de/nn_10182/DE/1__AN/8__arbeitsrecht/InhaltsNav.html?__nnn=true

Zu Überstunden/Mehrarbeit:
Es gibt keine geschenkte Mehrarbeit im deutschen Arbeitsrecht. Voraussetzung für die Vergütung von Überstunden ist allerdings in jedem Fall, dass der Arbeitgeber die Überstunden angeordnet oder zumindest geduldet hat. Es ist ferner nicht erforderlich, dass die Anordnung von Überstunden ausdrücklich erfolgt. Es ist ebenfalls ausreichend, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Arbeit in einem gewissen Zeitrahmen zuweist, die in der regelmäßigen Arbeitszeit nicht erbracht werden kann.

Und da ja bereits eine MA wegen des Vorgehens der Chefin gekündigt hat, stehen meiner Meinung nach die Chancen auf Ausgleich gut. Im Notfall über einen Anwalt und mit der ehemaligen Kollegin zusammentun.

Wenn der komplette Betrag auf einmal ausgezahlt wird, kann es sein, dass sehr hohe Abzüge anfallen. Das kommt auf die Steuerklasse an.

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#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Es gibt keine geschenkte Mehrarbeit im deutschen Arbeitsrecht.


Das ist im Prinzip richtig. Eine kleine Ausnahme dürfte aber sein, dass man arbeitsvertraglich vereinbaren kann, eine bestimmte Zahl an Überstunden sei mit dem Gehalt abgegolten.
Das wäre für mich quasi verschenkt. ;o)

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#4
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Eine kleine Ausnahme dürfte aber sein, dass man arbeitsvertraglich vereinbaren kann, eine bestimmte Zahl an Überstunden sei mit dem Gehalt abgegolten.
Das wäre für mich quasi verschenkt. ;o)

Ja, das sehe ich auch so 1000kleinsachen. :rock:

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#5
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Wenn man genau rechnet arbeitest du für das halbe Gehalt. Da mit einer Auszahlung nicht zu rechnen ist muss man klagen. Dazu sollte man einen "Beweis" haben.
Auch gleich den "Urlaub" einklagen und dann gegen die Kündigung vorgehen wenn das geht.

Den Job ist man los - aber der ist eh Mist

Uwe

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#6
 Von 
Falkon
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)

erstmal danke an alle die mir so schnell geantwortet haben.

das Problem mit dem Urlaub oder dem Krankengeld stellt sich bei mir eigentlich nicht,(ich bin schon länger da als meine kollegin und urlaub wurde mir zugesprochen und krank war ich noch nicht) damit wollte ich nur zeigen was die gänige Praxis bei dieser frau ist.

wichtiger sind für mich die überstunden.
Anhand des beispiels mit meiner ehemaligen kollegin wollte ich nur zeigen, welche hinterhältigen Methoden meine Cheffin an den Tag legt. So wie ich sie einschätze würde es auf zwei Szenarien hinauslaufen. entweder sie leugnet alle Überstunden (denn unterschrieben hat sie ja nie) oder sie bezahlt mir das geld auf einen schlag (wobei ich nach meinem jetzigen Rechtsverständnis alles an den staat abführen muss)


Gibt es vielleciht irgend ein schlupfloch womit ich beweisen kann das ich die menge an überstunden habe, was sie aber auch dazu zwingt mir das geld in 400 Euro raten zu geben?

P.S. ich habe die ganzen überstunden zustande kommen lassen, da bei uns ein kommen und gehen herrscht. wenn ich nicht arbeite wenn ich gebraucht werde, dann muss ich gar nciht mehr arbeiten.

gruß Falkon


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#7
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
wobei ich nach meinem jetzigen Rechtsverständnis alles an den staat abführen muss


Vielen Dank das wir dich bezahlen dürfen

Du hast also verschwiegen das du einen Job über 400€ hast und kassierst munter Leistungen.

Das hat ein "Verbrecher" wohl den anderen "besch....."

AHAHAHAH Selbst Schuld

Uwe

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#8
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

quote:
Du hast also verschwiegen das du einen Job über 400€ hast und kassierst munter Leistungen.

Das hat ein "Verbrecher" wohl den anderen "besch....."


Mir war bis dato nicht bewusst, dass Arbeitnehmer, von deren Lohn Steuer und Sozialversicherungsbeiträge einbehalten werden, als Verbrecher gelten. Als Leistungen kassieren würde ich das auch nicht bezeichnen. Bist Du sicher, dass Du da nicht was falsch verstanden hast, Labersack?

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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"

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#9
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

"Gibt es vielleciht irgend ein schlupfloch womit ich beweisen kann das ich die menge an überstunden habe, was sie aber auch dazu zwingt mir das geld in 400 Euro raten zu geben?"

Ja, Deine ehemalige Kollegin. Und wenn dort ein Kommen und Gehen herrscht vielleicht sogar noch mehr ehemalige Kollegen. Die können die gängige Praxis der Dame doch bezeugen. Sprich diese an. Und dann ab zu einem Anwalt und Klage erheben.

"P.S. ich habe die ganzen überstunden zustande kommen lassen, da bei uns ein kommen und gehen herrscht. wenn ich nicht arbeite wenn ich gebraucht werde, dann muss ich gar nciht mehr arbeiten."

Hört sich für mich schon fast wie eine Drohung an. Ich würde mir schnellstens einen neuen Arbeitsplatz suchen. Da wird es vermutlich immer so weitergehen. Und wenn Dein Mann gut verdient, sehe ich auch nicht so ganz das Problem, warum Du Dir nicht in Ruhe etwas neues suchst und es auf eine Kündigung der Dame ankommen lässt.

Eine Zahlung in 400 EUR Raten ist mir unbekannt. Die einzige Möglichkeit wäre die Stunden abzubummeln und trotzdem weiter bezahlt zu werden.

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#10
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Arbeitnehmer, von deren Lohn Steuer und Sozialversicherungsbeiträge einbehalten werden


Schon, aber du erhältst einen bevorzugten Steuersatz, daher die 400 Euro Grenze. Du arbeitest aber mehr, und irgendwie willst du jetzt Geld.
Hätte man monatlich 500 Euro bezahlt, wäre das ein Sozialversicherungspflichtiger Job und dir wären wohl deine "staatlichen Leistungen" gekürzt worden. Dein Chef hätte auch mehr Sozialleistungen zahlen müssen.

Also hat man wohl eine Vereinbarung das "anderes" zu regeln. Und jetzt beschwerst du dich das der AG dich besche.....

Uwe





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#11
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Sie bezieht keine "staatlichen Leistungen". Sie ist verheiratet und ihr Mann verdient gut.

Steht am Ende Ihres ersten Berichts:

(da das ja mehr wäre als meine 400 euro) ich alles an den staat abtreten müsste. (Mein mann verdient sehr viel und wir machen ja zusammen die steuererklärung)




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#12
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Sie bezieht keine "staatlichen Leistungen". Sie ist verheiratet und ihr Mann verdient gut.

Steht am Ende Ihres ersten Berichts:

(da das ja mehr wäre als meine 400 euro) ich alles an den staat abtreten müsste. (Mein mann verdient sehr viel und wir machen ja zusammen die steuererklärung)




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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

Zitat:
Schon, aber du erhältst einen bevorzugten Steuersatz, daher die 400 Euro Grenze. Du arbeitest aber mehr, und irgendwie willst du jetzt Geld.
Hätte man monatlich 500 Euro bezahlt, wäre das ein Sozialversicherungspflichtiger Job und dir wären wohl deine "staatlichen Leistungen" gekürzt worden. Dein Chef hätte auch mehr Sozialleistungen zahlen müssen.

Also hat man wohl eine Vereinbarung das "anderes" zu regeln. Und jetzt beschwerst du dich das der AG dich besche.....

Uwe


ICH arbeite weder auf 400 €-Basis noch beschwere ich mich irgendwo. Ich kläre posting-überfliegende Falschdeuteter (hier user "Labersack") lediglich darüber auf, dass sie die Postings eines Fragestellers (hier user "Falkon") nicht richtig lesen. Folgend auch die Beiträge anderer (hier user "Schnuckelchen") scheinbar nur überfliegen.

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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"


-- Editiert am 17.12.2010 15:22

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#14
 Von 
Falkon
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)

noch einmal danke an alle Antworter. (bis auf Labersack)

(An Labersack: Ich bekomme keine staatlichen Leistungen, ich bekomme nur das geld für das ich arbeite und wenn ich 130 Stunden extra gearbeitet habe, möchte ich gern dafür auch ein bisschen geld sehen.)

Wie verhält sich das denn mit den Kosten für einen Anwalt?
Lohnt sich das letztlich überhaupt bei um die 1000 Euro? Und sehe ich etwas von dem Geld wenn meine cheffin abstreitet das ich Überstunden habe? Die Jetzigen arbeitskräfte müssen ja auch um geld und Job bangen, deshalb werden sie wohl kaum meine Partei ergreifen. Wie verhält sich das steuerrecht denn dann, wenn ich die nächsten Monate nicht arbeite? Sind die 400 Euro nur ein teilbetrag der sich durch die 12 MOnate aufteilt? (Also das ich erst ab 4800 Euro im Jahr etwas abzuführen habe oder muss ich alles komplett abführen wenn ich an einem Monat im Jahr mehr Geld als die 400 Euro bekommen habe?)


gruß Falkon


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-- Editiert am 17.12.2010 16:49

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Wie verhält sich das steuerrecht denn dann, wenn ich die nächsten Monate nicht arbeite?


In dem Monat in dem du mehr als 400 verdienst sind Steuer und Abgaben fällig, und die Abrechnung nach Lohnsteuerkarte.

Aber ohne Beweis lohnt es sich kaum zu klagen.

Und du solltest die Frage: "wie wollten + wollen Sie das denn 'legal' abrechnen" beantworten müssen.

Uwe

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Normalerweise berechnen sich die Kosten für einen Anwalt nach dem Streitwert. Da kenne ich mich allerdings nicht aus, was das bei 1 TEUR wäre. Ich persönlich habe eine Rechtsschutzversicherung.

Ohne Zeugen wird es schwer etwas zu beweisen, da es ja nichts schriftliches gibt. Das die neuen Kollegen nicht aussagen verstehe ich, aber sind keine Kontakte mehr zu den ehemaligen (z. B. der Kollegin, die gekündigt hat) da.

Zur Frage Steuerrecht: Wenn Du angestellt bist und auf Grund von Überstunden oder Urlaub nicht arbeitest, dass interessiert die Steuer nicht, so etwas kann jederzeit abgebummelt werden.

400 EUR: Das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt ermittelt sich abhängig von der Anzahl der Monate, für die eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt besteht. Dabei sind maximal 12 Monate anzusetzen. Das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt darf durchschnittlich im Jahr 400 Euro nicht übersteigen. Das entspricht einer Verdienstgrenze von maximal 4.800 Euro pro Jahr bei durchgehender mindestens 12 Monate dauernder Beschäftigung. Dem regelmäßigen monatlichen Arbeitsverdienst sind auch einmalige Einnahmen hinzuzurechnen, die mit hinreichender Sicherheit mindestens einmal jährlich gezahlt werden, wie zum Beispiel das Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld.

Siehe folgenden Link: http://www.minijob-zentrale.de/nn_10184/DE/2__AG/1__geringfuegige__beschaeftigung/InhaltsNav.html?__nnn=true

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#17
 Von 
Falkon
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)

danke für eure fachkundige unterstützung ^^

Kontakt zu ehemaligen kollegen besteht zwar noch, doch wieviel aussagekraft hat es schon, wenn jemand der keine ahnung davon hat wieviele Überstunden ich habe, bezeugt das er auch sehr viele machen musste oder selbst darum geprellt wurde.


gruß falkon

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Du klagst, belegst das mit deiner Liste. Dazu schreibst du eine Liste deiner Zeuge. Alle Mitarbeiter und natürlich (auch wenn die keine Ahnung habe) haben würde ich wichtigsten Geschäftspartner und Kunden der Firma aufführen.
Bestreitet er z.B. Dienstag dann erklärt du das der beste Kunde deines Chefs da mit die Telefoniert hat.

Da wird keiner mehr auf den "Zeugen" bestehen. :-)

Uwe

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#19
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Kontakt zu ehemaligen kollegen besteht zwar noch, doch wieviel aussagekraft hat es schon, wenn jemand der keine ahnung davon hat wieviele Überstunden ich habe, bezeugt das er auch sehr viele machen musste oder selbst darum geprellt wurde.

Das kann ich nicht beantworten, vermutlich kommt das auf den RICHTER an. Der eine wird vermutlich sagen, lass die kleine Bäckerei leben und der andere, so gehts nicht. Aber wer was entscheidet, keine Ahnung. Wenn Dein Mann zu Dir steht, sollte er Dich da nicht mehr hinlassen.

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#20
 Von 
Falkon
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)

nagut dann werde ich erstmal sehen, welche schritte ich nun einleite. ^^

vielen dank für die vielen Antworten und die fachkompetente hilfe.

besten Dank und viele Grüße

Falkon

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