400,-€ Job oder Teilzeit? Wo ist der Unterschied???

17. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
Corinna H.
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 6x hilfreich)
400,-€ Job oder Teilzeit? Wo ist der Unterschied???

Weis nicht, ob die Katekorie richtig ist; aber ich probiers mal..:

Bräuchte mal EURE hilfe- denn ich glaube ich bin zu blöd..

Ich habe in 14 Tagen ein Vorstellungsgespräch & der Arbeitgeber stellte die Frage (bis jetzt nur online kommuniziert..), ob ich denn an einem 400,-€ Job, oder an Teilzeitbeschäftigung interessiert wär.

Wo ist denn der große Unterschied?
Wo sind die Nach- und Vorteile?

Was würdet IHR machen/ welche Variante würdet IHR wählen?

Ist das alles kompliziert: Arbeit/ Familie/ Kindergarten..
Ich werd´ noch IRRRRRRRREEEEEEE .....;o(

Gruß,
Corinna.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MiLo2
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 30x hilfreich)

400,-- EUR Jobs beziehen sich meist auf eine Arbeitszeit von ca. +-15 Stunden die Woche, Teilzeit bezeichnet normalerweise Jobs auf Basis 20, 25, 30 Stunden. Bezahlt wird ab sozusagen ab 401,-- EUR aufwärts.
Bei 400,-- EUR kannst du über deinen Mann versichert bleiben oder musst dich selber versichern, wenn du es nicht bist (Sozial-Beiträge).

Alles was über 400 bis 800 EUR ist gehört zur Gleitzone und wird minimal besteuert und du bist automatisch versichert. Alles über 800 EUR fällt wieder unter die normale Besteuerung.


Wie gesagt alles normalerweise, habe bei der Jobsuche schon die unverschämtesten Angebote gesehen. Lieber einmal mehr als einmal zu wenig nachfragen ...

Kommt jetzt auf deine persönliche Situation an, was für die am besten ist bzw. wieviel du verdienen möchtest.

Hoffe, dass hilft dir weiter.

Gruß, Milo

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Thilo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

Für mich liegt der UNterscheid in der Besteuierung.

Bei einem 400,00€ Job werden pauschal ca. 22 % Abgaben fällig, die in der Regel der Arbeitgeber übernimmt. Dafür hast Du aber keine Kranken-und Rentenversicherung.

Du kannst aber auch mit Lohnsteuerkarte arbeiten, dann können die Gebühren noch niedriger sein. Im Jahresausgleich wird Dein Einkommen dann aber auf das Einkommen deines Ehegatten angerechnet. Kommt also drauf an, wieviel Dein Mann verdient. Wie Du finanziell besser fährst, hängt also vom Partnereinkommen und von der Bereitschaft des Arbeitgebers, die Pauschalabgaben zu übernehmen, ab.

Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hast Du grundsätzlich in beiden Fällen.
Urlaubs- und Weihanchtsgeld bekommt m.E. nur der Teilzeitbeschäftigte (nur dann, wenn auch die anderen Kollegen (Voll- und Teilzeit) auch Gratifikationen erhalten.

Liebe Grüße

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Habakuk
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 15x hilfreich)

hallo,

guck mal hier:

www.400-euro.de

da wird alles umfassend erklärt.

Arbeitnehmer sind alle Beschäftigten, also auch die, die "nur" geringfügig, also bis 400 € verdienen.

Und alle Arbeitnehmer müssen vom AG gleich behandlet werden, was aber bei den 400 € - Arbeitsverhältnissen gerne mal umgangen wird.

Also alles gut abwägen... man hat zwar als geringfügig Beschäftigter die gleichen Rechte wie Voll- oder Teilzeitbeschäftigte, nur manchmal kann man sie nicht so gut durchsetzen, da manche AG meinen geringfügig=geringwertig...

Gruß

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"Lächeln ist die schönste Art, dem Gegner die Zähne zu zeigen!"

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