40-Stunden-Woche: Was bedeutet das für mich?

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Arbeitsvertrag sieht 40 Stunden pro Woche vor - Wie errechnet sich die tatsächliche Arbeitszeit? Was ist mit Überstunden?

Der Arbeitsvertrag sollte vom Arbeitnehmer verstanden werden, da er an die Arbeitszeit gebunden ist. Die wöchentliche Arbeitszeit muss erst auf den Monat umgerechnet werden, um zu wissen, welche Arbeitszeit welchem Monatslohn gegenüber steht. Die Umrechnung gestaltet sich wie folgt:

1 Jahr = 365,25 Tage = 52,18 Wochen

Elisabeth Aleiter
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1 Monat = 52,18/12 Wochen = 4,35 Wochen

4,35 x 40= 174 h

Ein Arbeitnehmer arbeitet dann im Monat tatsächlich 174 Stunden.

Was für Arbeitszeiten regeln Tarifverträge?

Tarifverträge sehen in aller Regel zwischen 35 und 37,5 Stunden als wöchentliche Arbeitszeiten vor. Meist sind dann die Bezahlungen niedriger.

Normale Arbeitszeit für Vollzeitbeschäftigung? Wie sieht das aus?

Wenn man von einer 5-Tage-Woche mit je 8 Stunden ausgeht, wären 40 Std / Woche die Norm. Es gelten jedoch branchenweit Unterschiede. So arbeiten VW Mitarbeiter 4 Tage die Woche 28,8 Std, die Arbeitnehmer der westlichen Metallindustrie z.B. 35 Std / Woche, ein Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst 38,5 Std / Woche. Es ist derzeit lediglich zu sagen, dass alle Arbeitnehmer an die betriebsüblichen Zeiten gebunden sind, auch wenn sie in ihrem Arbeitsvertrag keine Arbeitszeitregelung haben (vgl. BAG 10 AZR 325/12).

Überstunden / Mehrarbeit

Der Arbeitstag kann in der Regel bis zu 8 Stunden pro Tag sein und maximal auf 10 Stunden am Tag, einschließlich Samstag. D.h. 60 Wochenstunden dürfen nicht überschritten werden. Das Gesetz sieht weiterhin vor, dass Mehrarbeit innerhalb von 6 Monaten ausgeglichen werden muss und zwar vorrangig durch Freitzeitausgleich. Für das Entgelt der Überstanden sollte der Arbeitnehmer selbst sorgen. Er sollte sich also Aufzeichnungen machen und den Ausgleich alsbald anfordern. Überstundenzuschläge sind in Arbeitsverträgen und Tarifverträgen mit meist 25 % geregelt.

Wichtig: Eigeninitiative schadet. Eigene Überstunden werden nicht honoriert - nur was entweder angeordnet und ausdrücklich gebilligt wird.

Rechtsanwältin Elisabeth Aleiter
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