4-Tage-Woche, Vertragsbeginn am freien Tag

31. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Legota
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
4-Tage-Woche, Vertragsbeginn am freien Tag

Hallo, Ich würde mich freuen, wenn mir jemand folgende Frage beantworten könnte:
Ich habe bisher 5 Tage pro Woche gearbeitet. Ab September ändert sich mein Vertrag dahingehend, dass meine Arbeitsstunden reduziert werden und ich nur noch von Montag bis Donnerstag arbeite und freitags frei habe. Nun fällt der 1.9. Auf einen Freitag. Habe ich am 1.9. frei, obwohl ich die wöchentliche Arbeitszeit noch nicht komplett erfüllt habe? Absprache mit dem Chef ist: ab September Mo-Do.
Kennt sich jemand aus bzw. war es bei jemandem auch so, dass der erste Arbeitstag auf den festgelegten freien Tag fiel? Danke für Tipps!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Tja - der Freitag fällt offenkundig und unbestreitbar in den neuen Monat und mit dem neuen Monat beginnt die Neuregelung.
Du beginnst also mit Frei.
Das sind so die Friktionen, wenn Monats- und Wochenregelungen aufeinander treffen. Hätte ja auch nach Kalenderwochen geregelt werden können - ist aber offenbar nicht so gelaufen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Legota
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich wusste nicht, dass eine kalenderwöchentliche Regelung nochmal etwas anderes bedeuten würde. Die Formulierung im Vertrag: Die wöchentliche Arbeitszeit wird ab September auf... Stunden reduziert. Die mündliche Absprache mit meinem Chef lautet, dass ich dann ab September nur noch Mo-Do arbeite. Macht dies einen Unterschied? Ich wäre dankbar, wenn du darauf nochmal antworten könntest.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Legota):
Macht dies einen Unterschied?


Nein. Aber es ist in diesem Fall sicher sinnvoll, auch diese Besonderheit mit dem Chef zu besprechen.

Miteinander reden hilft Missverständnisse zu vermeiden, zumal es ja hinsichtlich der Tage nur eine mündliche Absprache gibt, die im Bestreitensfall nicht bewiesen werden kann.
Tip: ich würde die Tagesregelung schriftlich fixieren lassen.

berry

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