§35 BtmG Bewährung aufgehoben,Therapie trotzdem mö

2. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
Hesekiel
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)
§35 BtmG Bewährung aufgehoben,Therapie trotzdem mö

Hallo, ich brauche Hilfe in einer verzwickten Sache:
Mein Freund hat einen Therapieplatz, die Kostenzusage der Rentenversicherung und bereits die Zusage des zuständigen Gerichtes.Die Therapie beginnt Ende Oktober.Es fehlt die Zusage der Staatsanwaltschaft.Mein Freund befindet sich z.Zt. in der JVA.Dort hat er durch ein anderes Gericht einen Brief erhalten.Die Bewährung in einer anderen Sache wurde aufgehoben. Er war vor über einem Jahr in einer anderen Stadt zu drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden.Wie gesagt, dies wurde nun aufgehoben.
Nun zu meiner Frage: Kann er trotzdem jetzt Ende Oktober in Therapie gehen? Oder muss er drei Monate länger in der JVA bleiben? Nach meinem Wissen wurde die andere Tat nicht in Verbindung mit § 35 BtmG ausgeführt.Jedenfalls steht nichts davon im Urteil.Für Hilfe wäre ich sehr dankbar!

Hesekiel

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Wenn die 3 Monate nicht durch eine Tat, die auf einer Btm-Abhängigkeit beruht, zustande gekommen sind, dann können sie auch nicht durch eine Therapie ersetzt werden. Also muß er die 3 Monate verbüßen.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hesekiel
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die Antwort, also kann er jetzt nicht in Therapie gehen? Bleibt er nun drei Monate länger in der JVA oder muss er die drei Monate anhängen?Ich dachte ,dass eine Therapie wichtiger ist, da ich glaube ,dass auch die nun widerrufene Strafsache in Verbindung mit BtmG begangen wurde.Leider steht es nicht ausdrücklich im Urteil.Was soll er nun bezüglich der Therapie machen?

Hesekiel

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Grundsätzlich geht eine Strafvollstreckung vor - die kann nämlich nur für max. 4 Monate aufgeschoben werden, und so schnell wird er ja wohl nicht fertig sein mit der Therapie. Für den § 35 BtmG genügt aber, daß irgendwie nachzuweisen ist, daß die Tat mit einer Btm-Abhängigkeit in Verbindung steht. Sowas steht z. B. in den schriftlichen Urteilsgründen ("Der Angeklagte beging 17 Wohnungseinbrüche, um seine Heroinsucht zu finanzieren" - ungefähr so). Dann kann er halt beantragen, die Strafvollstreckung zurückzustellen - wie das geht, weiß er ja...

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Hesekiel
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Leider steht nichts darüber im Urteil.Nur eine andere Vorstrafe wird erwähnt, die er unter Drogen begangen hat.Aber das ist schon Jahre her. Also muss er wohl die 3 Monate direkt absitzen und er kann nicht in Therapie gehen!Danke für die Hilfe.

Hesekiel

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