30 Jahre Ehe, nur Aufenthaltserlaubnis jetzt Scheidung

1. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
Buzlang
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
30 Jahre Ehe, nur Aufenthaltserlaubnis jetzt Scheidung

Meine Eltern sind seit 30 Jahren verheiratet. Mein Vater hat meine Mutter damals hierher geholt aus der Türkei. Leider hat meine Mutter nie eine Niederlassungserlaufbnis bekommen, da kein gesicherter Lebensunterhalt bestand. Sie hat immer eine Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre bekommen. Nun wollen sich beide scheiden lassen. Meine Mutter möchte in der Türkei leben, aber ihren Status hier nicht verlieren. Sie bezieht hier keinerlei Leistungen und hat in der Türkei eine kleine Rente (umgerechnet 400 Euro).
Wenn sie sich jetzt scheiden lässt, würde ihr AufenthaltsStatus dann sofort verfallen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

Die Scheidung selber ist nicht der entscheidende Faktor für das Aufenthaltsrecht, sondern die Auflösung der ehelichen Gemeinschaft (also die sogenannte Trennung von Tisch und Bett). Wenn sie lediglich eine Aufenthaltserlaubnis (AE) als Ehefrau hat, entfällt die Grundlage dieser AE, wenn sich deine Eltern trennen. Die AE verfällt dann aber nicht automatisch und schon gar nicht sofort.

Wenn die Trennung der Ausländerbehörde (ABH) mitgeteilt wird, kann diese die Dauer der AE verkürzen. Allerdings hat deine Mutter nach 30 Jahren in Deutschland ein Anrecht auf ein eigenständiges Aufenthaltsrecht nach § 31 AufenthG , das im ersten Jahr nicht davon abhängig ist, ob der Lebensunterhalt gesichert ist (also wenn sie Hartz IV oder Sozialhilfe bezieht). Nach diesem Jahr muss der Unterhalt dann aber gesichert sein (evtl. auch mithilfe ihrer Kinder), wenn die AE verlängert werden soll.

Das ist aber nur der Ablauf, wenn sie in Deutschland bleiben wollte. Wenn sie in der Türkei leben will, verfällt eine AE direkt mit der Ausreise aus Deutschland. Selbst eine Niederlassungserlaubnis würde nur bestehen bleiben, wenn der Lebensunterhalt zum Zeitpunkt der Ausreise gesichert wäre. Ohne Sicherung des Lebensunterhalts wird es nicht funktionieren, im Ausland zu leben und mit einem weiterbestehenden Aufenthaltstitel jederzeit wieder nach Deutschland umziehen zu können.

-- Editiert von Felicite am 02.04.2016 13:53

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