3 Monate gewahrt Ja/Nein? (04.01-31-03)

4. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
asachs1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
3 Monate gewahrt Ja/Nein? (04.01-31-03)

Guten Tag,

ich wollte heute die Telefonberatung hier nutzen, jedoch braucht es dazu ein Festnetz, welches ich nicht nutze. Bei der Direktanfrage war ich mir nicht sicher, ob die Antwort schnell genug kommen wird...daher auf diesem Wege meine Bitte nach einer kurzen Auskunft:

Ich miete z.Zt. ein Büro in Frankfurt am Main. Der Mietvertrag begann am 01.04.2009, die Vertragslaufzeit endet nach 12 Monaten, am 31.03.2010.

Laut Vertrag beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate. Ansonsten verlängert sich der Mietvertrag automatisch um 6 Monate. Und zwar - zum Listenpreis. In meinem Fall beträgt der Listenpreis fast das Doppelte dessen, was ich momentan bezahle. Demnach war ich nicht besonders erfreut, als man mir heute mitteilte, dass sich ja leider nun die Vertragslaufzeit automatisch um 6 Monate verlängert hätte, eben zu diesem Listenpreis.

Ich habe jedoch heute im Internet gelesen, dass die Kündigung dem Vermieter am 04.01.2010 vorliegen muss um (bei 3 Monaten) fristgerecht zum 31.03.2010 zu kündigen. Dies weil der 04.01 der erste Arbeitstag im Jahr 2010 ist. Auch bezog sich das gefundene Beispiel auf einen Gewerberaum, wie in meinem Fall.

Die Mitarbeiterin vom Center hier hat mir nun gesagt, dass ihre Rechtsabteilung das anders sieht, eben weil es sich um eine Gewerbeimmobilie handelt. Demnach hätte ich die fristgerechte Kündigung versäumt, da diese nicht bis zum 31.12.2009 bei Ihnen eingegangen ist.

Ich würde mich sehr freuen, wenn ich doch noch recht behalten sollte, andernfalls werde ich wohl damit leben müssen.

Ich danke Ihnen vielmals im Voraus!

Gruß aus Frankfurt,

A. Sax

P.S. Prophylaktisch habe ich heute eine Kündigung abgegeben.

-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16807x hilfreich)

Bei einer Wohnraumvermietung gilt die gesetzliche Kündigungsfrist zwingend. Danach kann man sogar bis zum 05.01. zum 31.03. kündigen, da das erst der 3. Werktag im Januar ist.

Bei gewerblichen Vermietungen kann die Kündigungsfrist jedoch abweichend vom Gesetz vertraglich festgelegt werden. wenn im Mietvertrag eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vereinbart wurde, dann hätte die Kündigung zum 31.03. spätestens am 31.12. beim Vermieter sein müssen.

Bei Wohnraummieten ist die 3-monatige kündigungsfrist nämlich nur eine sprachliche Vereinfachung der tatsächlichen Regelung im Gesetz. Der tatsächliche Gesetzestext (§ 573c Abs. 1 BGB ) besagt nämlich, dass eine Kündigung bis zum 3. Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig ist und spricht nicht von einer 3-monatigen Kündigungsfrist.

Die gesetzlichen Kündigungsfrist für gewerbliche Vermietungen (§ 580a Abs. 2 BGB ) ist ähnlich formuliert. Eine vertragliche Vereinbarung geht dem aber vor. Wenn im Mietvertrag eine Frist von 3 Monaten vereinbart wurde, dann ist das wörtlich zu nehmen und nicht um die im Gesetz üblichen 3 Werktage zu verkürzen. Das von Dir gefundene Beispiel bezieht sich wahrscheinlich auf die gesetzliche Regelung, die in Deinem Fall aber nicht anwendbar ist und im übrigen eine Kündigungsfrist von ca. 6 Monaten vorgesehen hätte.

-----------------
" "


-- Editiert am 04.01.2010 17:27

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.882 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen