§§242 mit Tatmehrheit

3. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
sh1984
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
§§242 mit Tatmehrheit

Hallo habe leider Mist gebaut und werde unter den oben genannten Punkten angeklagt.
Bin nicht vorbestraft, also war das mein erstes mal.
Kann mir jemand was zur Strafe sagen?
War zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alt.
Ist Gefängnis auch möglich????




Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thabea
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 1x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Don Carlo123
Status:
Schüler
(446 Beiträge, 82x hilfreich)

Was ist der konkrete Sachverhalt?

D.h.: Was ist genau passiert? Was wird Ihnen in der Anklage genau vorgeworfen? Weswegen sind Sie in welcher Höhe wie oft bereits verurteilt worden?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Weswegen sind Sie in welcher Höhe wie oft bereits verurteilt worden?

Die Antwort lautet:
Bin nicht vorbestraft, also war das mein erstes mal.

Ansonsten ist es ja nicht mal ein Sachverhalt, der mitgeteilt wird. Da kann man überhaupt nichts zu sagen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.013 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen