Hallo habe leider Mist gebaut und werde unter den oben genannten Punkten angeklagt.
Bin nicht vorbestraft, also war das mein erstes mal.
Kann mir jemand was zur Strafe
sagen?
War zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alt.
Ist Gefängnis auch möglich????
§§242 mit Tatmehrheit
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Bitte lesen Sie sich als erstes den Beitrag 'Diebstahl und seine Konsequenzen' von Herrn Roenner durch.
http://www.123recht.net/article.asp?a=7417&f=ratgeber_strafrecht~-~besonderer~teil_ladendiebstahlroenner&p=1
Zum Strafmaß kann man generell nur schwer, aber im Besonderen auf Grund der fehlenden Tatbeschreibung sowie deren Hintergründe überhaupt eine Aussage treffen.
Was ist der konkrete Sachverhalt?
D.h.: Was ist genau passiert? Was wird Ihnen in der Anklage genau vorgeworfen? Weswegen sind Sie in welcher Höhe wie oft bereits verurteilt worden?
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Weswegen sind Sie in welcher Höhe wie oft bereits verurteilt worden?
Die Antwort lautet:
Bin nicht vorbestraft, also war das mein erstes mal.
Ansonsten ist es ja nicht mal ein Sachverhalt, der mitgeteilt wird. Da kann man überhaupt nichts zu sagen.
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