Liebe Community,
ich arbeite im Aussendienst in Kombination mit home Office. Meine Frage: Darf mein Arbeitgeber mir ungefragt je einen Urlaubstag für den 24. und 31.12. abziehen, sofern diese nicht auf ein Wochenende fallen? Oder kann ich sagen, ich möchte diese beiden Tage zur Büroarbeit nutzen? Mir liegt für den automatischen Urlaubsabzug für diese beiden Tage nichts Schriftliches vor.
Vielen Dank für eine kurze Einschätzung.
24.12. und 31.12., muss man Urlaub nehmen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Die von Dir genannten Tage sind normale Arbeitstage, wenn sie nicht auf ein Wochenende fallen. Etwas anderes könnte sich aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder aber dem Arbeitsvertrag ergeben. Wenn nicht, dann muss man an diesen Tagen Urlaub nehmen.
wirdwerden
Danke für die Antwort. Aber es gibt keine Betriebsvereinbarung oder entsprechende Vermerke im Arbeitsvertrag. Ich arbeite im home Office und 2/3 meiner Zeit im Aussendienst, völlig selbständig. Daher wollte ich am 24. und 31.12. jeweils einen Bürotag einlegen. Warum sollte das nicht gehen, wenn diese Tage normale Arbeitstage sind?
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ZitatWarum sollte das nicht gehen, wenn diese Tage normale Arbeitstage sind? :
Eine von wirdwerden noch nicht erwähnte Möglichkeit wäre die Anordnung von Betriebsurlaub an diesen Tagen. Dann wäre sogar der Abzug der Urlaubstage berechtigt.
Vielen Dank, Eidechse. Ja, so eine Anordnung fehlt aber. Seit Jahren wird stillschweigend der Urlaub für diese beiden Tage schon am Jahresanfang seitens der Firma abgezogen. Kann ich in Ermangelung einer solchen "Anordnung" und unter Bezugnahme der Regelung in meinem Arbeitsvertrag (28 Arbeitstage excl. Samstag, Sonntag und ges. Feiertage) dem Arbeitgeber gegenüber dem automatischen Abzug dieser Urlaubstage widersprechen?
Wenn das schon seit Jahren so läuft, dann stellt sich mir die Frage, ob es nicht doch angeordneten Betriebsurlaub gibt, sozusagen quasi am Schwarzen Brett oder Veröffentlichung im Intranet.
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