Überschreibung bzw. Schenkung

21. Juni 2001 Thema abonnieren
 Von 
Freese, Christine
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Überschreibung bzw. Schenkung

Ich wäre für eine Information sehr dankbar, wie sich eine Schenkung von einer Vermögensüberschreibung (in diesem Falle die Hälfte einer Immobilie) unterscheidet.
Soweit ich weiß, unterliegen Schenkungen unter Ehegatten grundsätzlich der 10-Jahres-Frist, beginnend mit dem Tag der Scheidung bzw. des Todes.
Wenn mir mein Mann allerdings die Hälfte des Hauses überschreiben möchte, ist das dann rechtlich gesehen auch eine Schenkung?
Da ich bisher auch in den Gesetzbüchern leider nicht den richtigen Passus finden konnte, freue ich mich über jede Antwort hierzu. Vielen Dank schon mal im voraus
Christine

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
krid69
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo zusammen!

Nach langen suchen bin ich nun auf diese Website gestoßen. Mein Problem was ich habe ist etwas kompliziert, hoffe aber dennoch das zumindest einer mir weiter helfen kann.

Nach 12 Jahren Ehe werde ich nun dieses Jahr geschieden. In unserer Ehe schenkten meine Schweigereltern meiner Frau ein Grundstück (vom Notar beglaubigt) Mit dem Vermerk dass auf diesem Grundstück ein EFH errichtet werden soll. Dieses würde von meinen Schwiegereltern bezahlt. Im Grundbuch steht nur meine Frau als Eigentümerin drin.

Bei dem Bau des EFH habe ich mitgeholfen. Ebenso haben wir (meine Frau und ich während des Baus ca. 10.000 € mit eingebracht. Nach der Fertigstellung im Jahre 1998 haben wir min. noch einmal 15.000 € investiert. Es wurden neben Ausbau des Dachgeschosses, Erbauung eines Carportes ( nebst Einfahrt ) auch die Grünanlagen angelegt.

Meine Frage nun. Steht mir etwas von den Geld zu was ich mitfinanziert habe? (Geld wurde in der Ehe gespart)

Ich kann durch Kontoauszüge und zum Teil der Rechnungen belegen, wie viel Geld in das Haus eingeflossen sind.

Wie verhält sich das mit der Eigenheimzulage? Diese wurde für uns als Eheleute mit einem Kind (pro Jahr 6.500 DM) ausgezahlt.
Kann ich meinen Teil zurück fordern?

Wie sieht es mit der Schenkungssteuer hierfür aus? Fällt nicht bei solchen Geschenke eine Schenkungssteuer an?

Für eine Antwort bedanke ich mich ganz herzlich.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk

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