2 Tage Kündigungsfrist

7. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Souramona
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)
2 Tage Kündigungsfrist

Hallo liebe Community,

es geht um folgenden Fall:
Person A unterschrieb ca. zwei Wochen einen Arbeitsvertrag bei einer Bäckerei (Vollzeit, unbefristet, 6 Monate Probezeit, Beginn 16.12.2015), in dem vereinbart wurde, dass in den ersten vier Wochen eine Kündigungsfrist von 2 Tagen gilt. Dieser Vertrag wurde beidseitig unterzeichnet, jedoch steht dort kein Datum der Unterzeichnung.

Nun, nach dem Feiertagsgeschäft, ist heute die Kündigung vor Ablauf der 4 Wochen (Kündigung zu Samstag, 09.01.2016) eingegangen.
Sind diese 2 Tage rechtsgültig?

Liebe Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17423 Beiträge, 6484x hilfreich)

Es gibt Branchen mit sehr kurzen K-Fristen - ob Bäckereien dazu gehören, weiß ich nicht.
Kürzere K-Fristen als nach Gesetz können allerdings nur durch Tarifvertrag vereinbart werden, nicht im Individualvertrag. Also sollte dein AV Bezug zu einem einschlägigen TV nennen.

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#2
 Von 
Nasti16
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 57x hilfreich)

Steht denn im AV, wann das Arbeitsverhältnis begonnen hat? Dann ist ein extra Datum bei der Unterschrift wohl nicht noch mal zwingend nötig.

0x Hilfreiche Antwort

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