2. Mieterin einfach abgehauen - wie rechtlich vorgehen?

28. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
JulezTD
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
2. Mieterin einfach abgehauen - wie rechtlich vorgehen?

Hallo,

am 1.Juni 2015 zog ich mit meiner Freundin auf ihren Wunsch in eine Wohnung, die in einem Ort liegt, in dem sie groß geworden ist.

Für die Provision zahlte ich 1200€ und für die Kaution 1500€. Wir waren zu dem Zeitpunkt bereits 3,5 Jahre zusammen.
Die monatliche Warmmiete von 702€ bezahlte stets ich, da ich selbstständig war, sie für mich nur Teilzeit auf 400€ Basis arbeitete und sich selbst keine Arbeit suchte, da sie schlichtweg zu faul war. Anfang Oktober ist sie einfach abgehauen und hat einen Abschiedsbrief hinterlassen, dass sie erstmal verschwinden werde. Sie hinterließ all ihre Sachen. Wochen davor gab es schon Meinungsverschiedenheiten, da sie sich eine Familie gewünscht hat und ich mir nicht. Desweiteren hatte sie was dagegen, dass ich durch meine Selbstständigkeit zu wenig Zeit für sie aufbringen konnte, da ich teilweise auch spät abends arbeitete, um beispielsweisen Kundenanfragen zu beantworten. An dem Abend, an dem sie verschwunden ist, war ich vorübergehend bei ihrem Bruder um mit ihm über Autofolierung zu plaudern. Als ich zurück kam, lag der Brief im Flur. Darauf hin packte ich all ihre Sachen in Tüten und stellte sie in den Keller und schrieb ihr per SMS, dass sie nach so einer Aktion ihre Sachen abholen kann. 5 Tage gab es kein Lebenszeichen von ihr. Sie hatte einfach ihr Handy ausgeschaltet. Ich besuchte Großeltern, kontaktierte Vater und Mutter und niemand wusste wo sie ist. Aufjedenfall ist mittlerweile klar, dass sie einen neuen Freund aus dem Nachbarsort hat und dort bei seiner Familie untergebracht ist, denn eines Tages (etwa 4 Wochen später) tauchte sie einfach auf und holte die Hälfte ihrer Sachen. Den Rest, so lauteten ihre Worte, soll ich entsorgen (der halbe Keller ist voll von Müll, den sie einfach dort in Müllsäcke abstellte, da sie sich nicht um die Mülltrennung kümmerte und ich durch Beruf zeitlich sehr eingespannt war, hatte sie freiwillig die Aufgabe der Müllentsorgung übernommen, aber nicht eingehalten). Auch sind noch einige Sachen von ihr im Keller und auf dem Balkon (Sitzgelegenheit, Pflanzen, ein Sack Erde, Kisten). Sie hinterließ einfach eine Verwüstung. Nun habe ich für den 1.12 einen Nachmieter gefunden, da mir allein die Wohnung zu groß ist. Nach einem Telefonat meinte sie, dass ich ihr rechtlich garnichts könne, da sie kein Einkommen hat. Auch die Unterhaltszahlungen für ihr Kind leistet sie nicht, weshalb schon ein halbes Jahr lang gelbe Briefe für sie kamen, die sie einfach verschwinden ließ. Ihr Kind lebt bei ihrem Vater.

Nun habe ich heute durch eine Rechtsanwaltsgehilfin erfahren, dass sie als eingetragene Zweitmieterin (gleichberechtigt) nicht einfach hätte gehen dürfen und ich nachträglich eine Rückzahlung in Höhe von 50% der gezahlten Mieten seit Juni einfordern könnte.

Ich habe eine Rechtsschutzversicherung und frage mich, was nun der schlauste Weg ist. Welcher Anwalt ist dafür zuständig und wie stehen meine Chancen, dass ich mir das zurückhole, was mir zusteht. Sie ist 21 Jahre alt, falls das irgendwas ändern sollte.

Ich bitte um eure Ratschläge!

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Nach einem Telefonat meinte sie, dass ich ihr rechtlich garnichts könne, da sie kein Einkommen hat. Rein rechtlich steht Ihnen das Geld natürlich zu - rein praktisch ist hier nichts zu pfänden, weswegen Ihnen ein Gerichtsurteil, welches Ihnen einen Anspruch bescheinigt, herzlich wenig nützt. Und übrigens ist Unterhalt vorrangig zu vollstrecken, wenn und falls die Dame mal wieder Geld hat.
Welcher Anwalt ist dafür zuständig Das sollte jeder Anwalt können.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.043 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen