2. Mahnung von **************************

22. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Winterschnee
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 19x hilfreich)
2. Mahnung von **************************

Hallo,

bin gerade so sauer, dass kann sich niemand vorstellen.

Ich war, Betonung liegt auf war, Kundin bei diesem **************************. Alles lief gut. Ich habe die Ware schon bezahlt, sobald der Tag vorbei war und nun hatte ich eine Rücksendung. Tja und damit begann das Problem. Ich schrieb 7 mal an den **************************, dass ich einen Rücksendebeleg per Post zugeschickt bekommen möchte, da ich keinen Drucker besitze. Immer wieder die Antwort, ja, wird erledigt. Das ging über vier Wochen so. Ich war schon am Verzweifeln.

Denn ich wollte schon einmal Ware zurücksenden und der Beleg kam auf mehrfache Nachfrage auch erst nach vier Wochen. Da damit die Rücksendefrist vorbei war, habe ich die Ware bezahlt um keinen Ärger zu bekommen. Das hätte mir eine Warnung sein sollen, nie wieder bei diesem **************************etwas zu bestellen. Nun sind die vier Wochen auch vorbei und ich warte immer noch auf den Rücksende Beleg. Da es sich um ein großes Paket handelt, ist es mit € 7,10 oder € 9,90 nicht getan. Ich erhielt die erste Mahnung und ich schrieb zurück, dass ich bereits seit Wochen auf den Rücksendebeleg warte und habe alle Mails an diesen **************************angehängt. Wieder die Antwort: Sie kümmern sich darum und entschuldigen sich dafür usw.

Heute wurde das Konto gesperrt. Ich kann somit nicht einsehen, wie mein Konto nun aussieht. Dafür bekam ich eine Mail, dass ich bald die 2. Mahnung erhalten werde.

Nun habe ich geschrieben, dass es unverschämt wäre, die Kunden mit Hinhaltung und mit Mahnungen dazu zu bewegen, dass der Kunde doch noch zahlen wird. Ich bat um zwei Rücksende Belege und bat darum, sie sollten mir mitteilen, welche Artikel sie anmahnen. Zudem werde ich ein Paket, dass erst frisch angekommen ist, auch wieder zurücksenden, denn so lasse ich mich als Kunde nicht behandeln.

Nun habe ich, leider zu spät bei Google über diesen **************************gelesen. Und ich bin weiß Gott nicht die Einzige, bei der sie diese Masche abziehen. Einige Kunden wurden wegen zu vieler Stornierungen gelöscht, andere, wie ich, sollten auf diese Art gezwungen werden, die Rechnung doch zu begleichen [GELÖSCHT]

Nun habe ich geschrieben, dass ich bis Samstag zwei Rücksende Belege erhalten möchte und dazu eine Liste, welche Artikel angeblich noch fehlen würden für die Rücksendung. Falls bis Samstag die Belege nicht da sind, werde ich meinen Anwalt einschalten und den Verbraucherschutz informieren. Des Weiteren habe ich geschrieben, dass sie mein Konto gerne gesperrt lassen können, denn ich habe einiges über diese Firma erfahren, was ich nicht mehr dulden werde, abgesehen von meinen eigenen Erfahrungen.

Bin ich richtig vorgegangen? Haben andere hier auch schon negative Erfahrungen mit diesem **************************gehabt? Was würdet ihr unternehmen?

Danke für jede Antwort

Winterschnee

-- Editiert von Moderator am 22.08.2017 20:29

-- Thema wurde verschoben am 22.08.2017 20:29

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Winterschnee):
Falls bis Samstag die Belege nicht da sind, werde ich meinen Anwalt einschalten


Für was? Man kann den Widerruf nachweisen?
Man hat laut AGB 14 Tage Zeit, um die Ware zurückzuschicken und trägt die Kosten. Dass die Möglichkeit eines Retourenscheins angeboten wird, welcher aber nicht kommt, ist nicht kundenfreundlich. Man sollte das jetzt aber mal selbst in die Hand nehmen und die Sachen zurückschicken. Die Annahme weiterer Sendungen beim Paketboten verweigern. Und den Kanal von der Senderliste löschen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Winterschnee
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 19x hilfreich)

Ja, die Widerrufe kann ich nachweise, da sie per Mail und auch per Einschreiben mit Rückantwort versendet wurden. Bei diesem Sender hat man ein Rückgaberecht von einem Monat. Und wie ich lesen musste, kamen die Scheine auch bei vielen anderen Kunden erst nach den vier Wochen an und ich finde schon, dass das in der Hoffnung geschieht, damit der Kunde doch noch bezahlt, wie ich es beim ersten Fall auch noch getan habe. Leider habe ich keinen Einblick in meine Bestellungen. So kann ich nicht nachkontrollieren, welche Artikel wohl nicht bezahlt wurden. Dann könnte ich auf den Fehler hinweisen und begründen, dass die Ware schon verschickt wurde bzw. ob ich wirklich etwas übersehen habe, was ich nicht glaube. Aber ohne Kontrolle, was die da gebucht haben, komme ich nicht weiter. Da steht immer, was noch offen ist, was bezahlt wurde usw. Deshalb auch die Bitte an den Sender, dass sie mir bis Samstag mitteilen sollen, welche Artikel angeblich nicht bezahlt wurden. Dann kann ich aktiv werden. Ich kann ja nichts zurücksenden, was schon zurückgesendet wurde.

Sie sollten mich wenigstens freischalten, damit ich sehe, wie der Kontostand aussieht. Das ich bei denen was kaufe, wird sowieso nach allem, was ich im Internet lesen konnte, niemals wieder passieren.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

ich lese in den Beiträgen sicher mehr als 10x "Rücksendebeleg", aber wofür braucht man den? Man geht einfach zur Post und füllt einen Paketschein aus. Zur Sicherheit dokumentiert man das dann (Fotos und Zeugen), fertig.
Wo ist jetzt das Problem?

Außerdem sollte man die Forenregeln beachten (keine Klarnamen, insbesondere im Threadtitel).

Übrigens, was man im Internet liest ist sicher nicht repräsentativ, es schreiben ja fast nur die unzufriedenen Kunden (die es bestimmt bei jedem Unternehmen gibt). Und wenn es dann ein großer Anbieter ist dann findet man natürlich auch eine ganze Menge.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Winterschnee):
So kann ich nicht nachkontrollieren, welche Artikel wohl nicht bezahlt wurden.

Aber sicherlich kann man das. Man hat ja die Rechungen und seine Kontoauszüge.



Zitat (von Winterschnee):
werde ich meinen Anwalt einschalten

Den Anwalt wirds freuen, Dich weniger wenn er Dir die Rechung schickt.



Zitat (von Winterschnee):
Ich schrieb 7 mal an den **************************, dass ich einen Rücksendebeleg per Post zugeschickt bekommen möchte, da ich keinen Drucker besitze.

Und gibt es da irgendwelche vertraglichen Vereinbarungen zu?
Ansonten wäre es wohl Kulanz und die einzuklagen ist fast unmöglich.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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