2. Mahnung von O2 - blicke nicht mehr durch

12. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
Biened
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)
2. Mahnung von O2 - blicke nicht mehr durch

Bisher hatte ich nie Probleme mit O2 doch jetzt macht O2 welche, und ich blicke nicht mehr durch. Im August konnte die Rate für das Handy nicht abgebucht werden. Im September bekam ich die erste Mahnung von O2 (Datum 19.09.2012) mit der Bitte, den Rückstand von 31,50 EUR ( 12,50 EUR Rate für das Handy und die Kosten für die Rücklastschrift in Höhe von 19,00 EUR) bis zum 03.10.2012 zu überweisen. Den Betrag von 31,50 EUR habe ich am 01.10.2012 auf das Konto von o2 überwiesen. Heute bekam ich die zweite Mahnung (Datum 11.10.2012) den Rückstand von 31,50 EUR sowie die angefallenen Kosten für die Rücklastschrift von 19,00 EUR bis zum 25.10.2012 an O2 zu überweisen. O2 hat Anfang Oktober von meinem Konto die Rate nicht abgebucht und verlangt jetzt 31,50 EUR sowie 19,00 EUR für die Rücklastschrift, obwohl im Oktober nicht abgebucht wurde. Es geht hier um die Rate für September.

Hatte jemand einen ähnlichen Fall und was soll ich tun? Ich bin nicht bereit 2 x 19,00 EUR für eine nicht abgebuchte Rate zu zahlen.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Kosten für Rücklastschriften in Höhe von 19 EUR sind mal ein Wort. Es gibt mehr als ein Urteil, wonach man ausschließlich diejenigen Kosten für Rücklastschriften fordern darf, die auch angefallen sind. Das sind so etwa 3-5 EUR, niemals 19 EUR. Leider hast du es schon überwiesen. Da hättest dir etwas über 10 EUR sparen können... Aber man kann noch probieren, das nachträglich richtig zu stellen.

Also. Normalerweise ist es so, dass man bei einmal fehlgeschlagener lastschrift keine weiteren Abbuchungen vornimmt. Es kostet ja immer wieder etwas. Insofern ist erst einmal erklärbar, dass O2 nicht weiter abbucht. Die 19 EUR sind viel zu hoch.

Ich würde empfehlen, die Grundgebühr für September und Oktober (also 2mal 12,50 EUR) erst mal zu überweisen. Das musst du sowieso.
Dann schreibst du O2 folgendes (Textvorschlag):

quote:<hr size=1 noshade>
Hallo O2.

Sie fordern von mir mit Schreiben vom 11.10.2012 31,50 EUR sowie 19 EUR Rücklastschriftgebühren ein. Das kann ich nicht nachvollziehen. Es ist richtig, dass es im August zu einer Rücklastschrift kam. Ich habe nach Erhalt der ersten Mahnung (Datum 19.9.2012) den Betrag von 31,50 EUR wie gefordert überwiesen (1.10.2012). Das war damit fristgerecht im Sinne der Mahnung.

Ich habe heute weitere 25€ für die Grundgebühren im September und Oktober überwiesen.

Erstens akzeptiere ich nicht, die Rücklastschriftgebühr doppelt zu bezahlen. In den 31,50€ sind bereits Rücklastschriftgebühren enthalten. Wieso fordern sie diese nochmal? Wieso fordern sie sie überhaupt, wo ich doch rechtzeitig überwiesen habe?
Davon ab habe ich erfahren, dass diese Rücklastschriftgebühr viel zu hoch ist (beispielsweise OLG Koblenz vom 30.9.2010, Az. 2 U 1388/09 ). Ich erwarte, dass Sie die Rpcklastschriftgebühr auf 5 EUR senken und die damit zuviel überwiesenen 14 EUR für die Zukunft als Guthaben verrechnet werden.

Ich stelle fest, dass durch meine Überweisungen zur zeit keinerlei fehlbetrag mehr vorliegt. Es liegt ein Guthaben von 14 EUR vor. Ich fordere Sie auf, die Lastschriften wieder aufzunehmen und ab übernächster Rechnung dann wieder abzubuchen (die nächste Rechnung müsste aufgrund des Guthabens bereits bezahlt sein).

Vielen Dank.
<hr size=1 noshade>



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-- Editiert mepeisen am 13.10.2012 01:56

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die Kosten a 19 € sind sicherlich nicht vor gericht durchsetzungsfähig und werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgebucht

Als erstattungsfähig würde ich 6 € pro Storno anerkennen

Willst Du allerdings schnell ruhe dann zahl - denn weitere Mahnbriefe werden trotzdem kommen bevor die sache einschläft

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Noch ein Hinweis - die Rücklastschriften sind erst mal unbewiesene Behauptungen. In vielen Fällen stellen sich diese als Fehler des Einziehenden heraus. Falls es keinen Hinweis in den eigenen Auszügen gab und das Konto stets gedeckt war, unbedingt BELEGE für die Rückbuchung verlangen! Werden die nicht erbracht - Geld gespart!

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Biened
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)

habe gerade eine E-Mail von O2 erhalten, dass das Urteil vom OLG Koblenz nicht für O2 gilt und ich jetzt umgehend den Betrag von 31,50 EUR plus zusätzlicher Rücklastschriftgebühr von 19,00 EUR zu überweisen habe.

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-- Editiert Biened am 14.10.2012 15:49

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Schreibe O2 folgendes:

quote:

Liebe O2.

Das von mir angegebene Urteil des OLG bezieht sich hinsichtlich Rücklastschriftgebühren u.a. auf das BGH. Sie behaupten also allen Ernstes, dass das BGH für Sie nicht zuständig sei? Sie gehen davon aus, dass Sie einen Richter in Deutschland finden, der sich bewusst gegen ein BGH-Urteil stellt?

Zudem haben sie immer noch nicht kapiert, dass Sie die Rücklastschriftgebühr von 19 EUR doppelt berechnen. Das ist schon mal grundsätzlich nicht erlaubt.

Sie haben weiterhin immer noch nicht berücksichtigt, dass das Geld längst überwiesen ist und dass es deswegen nur eine Gutschrift auf meinem Kundenkonto gibt und keinesfalls ein Soll.

Wenn Sie weitere Forderungen stellen, mögen Sie bitte direkt Klage vor einem Gericht erheben. Ich untersage Ihnen das Einschalten eines Inkassobüros.



Es kann sein, dass sich O2 weiter quer stellt, aber im Grundprinzip haben sie Unrecht. Ich habe da keine gute Erfahrungen mit denen (und deren vertragsinkasso, BFS) gemacht.

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