2. Ladendiebstahl

7. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
LerntSpät
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
2. Ladendiebstahl

Guten Tag,

Ich bin 23, arbeite im sozialen Bereich. Brauche für jede neue Arbeitsstelle ein einwandfreies polizeil. FZ.

Ich hatte keine Einträgfe, bis bei mir ziemlich viel schief ging (Eltern arbeitslos, 18 ausgezogen, keine staatl. Unterstützung trotz geringen Einkommen)

Ich will nicht entschuldigen, was ich getan habe. Das wär auf keinen Fall nötig gewesen. Ich ärgere mich auch, weil ich mit 14 reifer war als jetzt, meinen Freunden immer davon abriet.

Ich fühl mich schrecklich.

Folgende Eintragungen habe ich:

1. 14.12.2009

(Tatzeit: 18.11.2009) Diebstahl (Schampoo, Haarpflege und Duschgel, Preis 18 E) 10 TS zu je 10 E

2. 28.09.2010

(Tatzeit: 28.09.2010) 2. Diebstahl (Strümpfe und Käse, Preis 6 E)
30 TS zu je 30 E



Nun will ich wissen, wann die beiden Einträge nicht mehr ins Führungszeugnis aufgenommen werden.

Danke,
LG



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Hi,

Sie haben am 28.09.2010 einen Ladendiebstahl begangen und am gleichen Tag wurden Sie verurteilt? Schnellverfahren? Wie auch immer - die Tilgungsfrist im FZ beträgt 3 Jahre ab dem Urteil. Das Urteil Nr. 1 wird also 12/12 gelöscht, das andere Urteil entsprechend später.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
LerntSpät
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Entschuldigung, das war ein schreibfehler. Die Verurteilung war im November.

Ich gelte nach dem polizeil. FZ also bis zum 11/13 als vorbestraft?

Danke für die antwort.

Ich habe im Strafrechtforum gelesen, dass beide Verurteilungen ausgetragen werden, sobald sie erste Strafe tilgungspflichtig wird.

Gibt es das?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Hi,

nein, da irrren Sie sich. Auch wenn die 1. Strafe aus dem FZ ausgetragen wird, bleibt die 2. Strafe drin, bis deren Frist halt auch um ist.

Gruss vom muemmel

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