2 Jobs - darf Person A nach Genesung trotz Krankmeldung arbeiten gehen?

12. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
thoix
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
2 Jobs - darf Person A nach Genesung trotz Krankmeldung arbeiten gehen?

Guten Tag,

wie verhält es sich, wenn Person A zwei Berufe ausführt (Vollzeit und der andere bis 450 EUR), sich nach 3 Tagen Krankschreibung wieder fit fühlt, und gern wieder arbeiten möchte.

Person A teilt den Arbeitgebern also mit, dass er wieder einsatzfähig ist.

Firma A nimmt das ANgebot gern an, Firma B lehnt es ab.

Hat Person A jetzt Nachteile, wenn er bei Firma A wieder die Arbeit aufnimmt und Firma B bekommt es zufällig mit?
Immerhin hat Person A beide Unternehmen von der Genesung unterrichtet.

Zählt der Krankenschein dann weiterhin bei Firma B, so dass für die Tage auch Lohn gezahlt werden muss?

Vielen Dank!


-- Editier von thoix am 12.08.2016 18:26

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Die AU-Bescheinigung gilt weiter. Hier wurde ja mit offenen Karten gespielt, ich sehe kein Problem.

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#2
 Von 
thoix
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank erstmal für die Antwort.

Gern würde ich noch konkreter in das Thema eingreifen:
Die Krankmeldung gilt länger wie diese drei Tage.

Der Hauptjob ist im Büro, der Nebenjob beruht auf einen Bereitschaftsdienst, welcher im Fall der Fälle mit körperlicher Arbeit verbunden wäre.

Bürojob Firma A sagt - ja, gern! (Vollzeit)
Körperliche Firma B sagt - nein, lieber nicht. (Nebenjob)

Darf Person A trotzdessen ohne Probleme (Abmahnung etc.) bei Firma A arbeiten?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von thoix):
Immerhin hat Person A beide Unternehmen von der Genesung unterrichtet.

Das und die Antwort darauf könnte man wie genau nachweisen?



Das Thema ist immer kniffelig, da Arbeitgeber gerne mal davon ausgehen, das die Krankeit nur vorgeschoben war - mit den üblichen Konsequenzuen.
Das gibt dann immer einen HickHack/macht einen schlechten Eindruck, den man sich eigentlich sparen kann/sollte. Selbst wenn es juristisch sauber wäre.

So wie man im Rahmen der AU bei der Genesung nicht stumpf zu Hause sitzen muss, sondern alles machen darf was die Genesung nicht verhindert, so darf man auch arbeiten gehen wenn es die Genesung nicht verhindert.



Zitat (von thoix):
sich nach 3 Tagen Krankschreibung wieder fit fühlt, und gern wieder arbeiten möchte.

Das man sich wider fit fühlt, bedeutet noch lange nicht, das die Genesung bereits abgeschlosen ist.

Kommt es dann zur Verlängerung/Rückfall, dann hat man im Falle des Falles nicht nur die gesundheitlichen Konsequenzen zu tragen, sondern auch die arbeitsrechtlichen und die finanziellen.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

@Harry, in welchem Gesetz lässt sich deine Aussage nachlesen? Mir wäre das neu.
Wenn ein Arbeitnehmer sich wieder fit fühlt, geht er arbeiten und ist voll versichert. Solltest du irgendwelche anderen Informationen zu der Frage haben, wäre es sicher hilfreich, die Quellen und den Inhalt hier zu verlinken.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von altona01):
@Harry, in welchem Gesetz lässt sich deine Aussage nachlesen?

Welche meinst Du?



Zitat (von altona01):
Wenn ein Arbeitnehmer sich wieder fit fühlt, geht er arbeiten und ist voll versichert.

Schrieb ich anderes?
Zitat (von Harry van Sell):
So wie man im Rahmen der AU bei der Genesung nicht stumpf zu Hause sitzen muss, sondern alles machen darf was die Genesung nicht verhindert, so darf man auch arbeiten gehen wenn es die Genesung nicht verhindert.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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