Guten Tag,
wie verhält es sich, wenn Person A zwei Berufe ausführt (Vollzeit und der andere bis 450 EUR), sich nach 3 Tagen Krankschreibung wieder fit fühlt, und gern wieder arbeiten möchte.
Person A teilt den Arbeitgebern also mit, dass er wieder einsatzfähig ist.
Firma A nimmt das ANgebot gern an, Firma B lehnt es ab.
Hat Person A jetzt Nachteile, wenn er bei Firma A wieder die Arbeit aufnimmt und Firma B bekommt es zufällig mit?
Immerhin hat Person A beide Unternehmen von der Genesung unterrichtet.
Zählt der Krankenschein dann weiterhin bei Firma B, so dass für die Tage auch Lohn gezahlt werden muss?
Vielen Dank!
-- Editier von thoix am 12.08.2016 18:26
2 Jobs - darf Person A nach Genesung trotz Krankmeldung arbeiten gehen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Die AU-Bescheinigung gilt weiter. Hier wurde ja mit offenen Karten gespielt, ich sehe kein Problem.
Vielen Dank erstmal für die Antwort.
Gern würde ich noch konkreter in das Thema eingreifen:
Die Krankmeldung gilt länger wie diese drei Tage.
Der Hauptjob ist im Büro, der Nebenjob beruht auf einen Bereitschaftsdienst, welcher im Fall der Fälle mit körperlicher Arbeit verbunden wäre.
Bürojob Firma A sagt - ja, gern! (Vollzeit)
Körperliche Firma B sagt - nein, lieber nicht. (Nebenjob)
Darf Person A trotzdessen ohne Probleme (Abmahnung etc.) bei Firma A arbeiten?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatImmerhin hat Person A beide Unternehmen von der Genesung unterrichtet. :
Das und die Antwort darauf könnte man wie genau nachweisen?
Das Thema ist immer kniffelig, da Arbeitgeber gerne mal davon ausgehen, das die Krankeit nur vorgeschoben war - mit den üblichen Konsequenzuen.
Das gibt dann immer einen HickHack/macht einen schlechten Eindruck, den man sich eigentlich sparen kann/sollte. Selbst wenn es juristisch sauber wäre.
So wie man im Rahmen der AU bei der Genesung nicht stumpf zu Hause sitzen muss, sondern alles machen darf was die Genesung nicht verhindert, so darf man auch arbeiten gehen wenn es die Genesung nicht verhindert.
Zitatsich nach 3 Tagen Krankschreibung wieder fit fühlt, und gern wieder arbeiten möchte. :
Das man sich wider fit fühlt, bedeutet noch lange nicht, das die Genesung bereits abgeschlosen ist.
Kommt es dann zur Verlängerung/Rückfall, dann hat man im Falle des Falles nicht nur die gesundheitlichen Konsequenzen zu tragen, sondern auch die arbeitsrechtlichen und die finanziellen.
@Harry, in welchem Gesetz lässt sich deine Aussage nachlesen? Mir wäre das neu.
Wenn ein Arbeitnehmer sich wieder fit fühlt, geht er arbeiten und ist voll versichert. Solltest du irgendwelche anderen Informationen zu der Frage haben, wäre es sicher hilfreich, die Quellen und den Inhalt hier zu verlinken.
Zitat@Harry, in welchem Gesetz lässt sich deine Aussage nachlesen? :
Welche meinst Du?
ZitatWenn ein Arbeitnehmer sich wieder fit fühlt, geht er arbeiten und ist voll versichert. :
Schrieb ich anderes?
ZitatSo wie man im Rahmen der AU bei der Genesung nicht stumpf zu Hause sitzen muss, sondern alles machen darf was die Genesung nicht verhindert, so darf man auch arbeiten gehen wenn es die Genesung nicht verhindert. :
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
15 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
10 Antworten
-
69 Antworten
-
9 Antworten
-
24 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten
-
11 Antworten
-
19 Antworten