Hallo!
Habe da ein kleines Problem und hoffe hier kann mir wer weiter helfen!
Wir, das heißt mein Freund und ich haben letztes Jahr zum 1.4.2005 einen Mietvertrag über zwei Jahre abgeschlossen, jetzt hat sich unsere Arbeitssituation jedoch frapierend geändert, so das wir umziehen müssen! Unserem Vermieter
haben wir am 30.12.2005 zum 31.3.2006 gekündigt, und auch schon einen neuen Mietvertrag unterzeichnet! Die Kündigung hat er auch anerkannt, jedoch nur mündlich. Jetzt habe ich vorhin mit unserem Vermieter gesprochen und der meinte jetzt, er hätte mit seinem Anwalt gesprochen und der meinte, wir könnten nicht aus dem Mietvertrag raus. Jedoch hatte unser Vermieter mir ja schon gesagt, er würde das verstehen mit der Kündigung und das wäre auch i.O. wenn wir einen Nachmieter hätten, der die Wohnung nehmen möchte. Nun scheint er uns aber nicht mehr aus dem Vertrag lassen zu wollen. Was bleiben da noch für Möglichkeiten, so das wir trotzdem raus können aus der Wohnung, hat da jemand eine Idee oder einen Tip zu?
Wir möchten auch nicht unbedingt noch ein Jahr weiter die Miete für eine Wohnung zahlen müssen, in der wir nicht wohnen werden
Danke schon mal im vorraus für Eure Hilfe!
Gruß Cussy
2 Jahres Mietvertrag kündigung!
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Wenn es sich um einen Kündigungsausschluss von 2 Jahren handelt, dann könnt Ihr frühstens zum 31.03.2007 kündigen.
Alles andere ist ein freiwilliges Entgegenkommen des Vermieters.
Falls der Vermieter sich richtig querstellt, habt Ihr in so einem Fall allerdings einen Anspruch darauf, untervermieten zu dürfen.
Hallo hh!
Von einem Kündigungsausschluss habe ich in dem ganzen Mietvertrag nicht ein Wort gefunden, das ist ja das Problem!
Würde das im Vertrag stehen, dann würde ich das ja auch verstehen! Aber so....!:(
Ich bin wirklich völlig Ratlos! Habe mich aber shcon mit einem Anwalt in Verbindung gesetzt, der guckt sich das ganze mal an und guckt auch in den Gesetzestext, da er sich da auch nicht recht sicher ist und sich im Mietrecht nicht so recht auskennt, macht sich aber für uns schlau! (Anwalt ist ein guter Bekannter)
Falls noch weitere Tips oder Anregungen bestehen sollten, bitte posten!
MfG
Cussy
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Ist das ein Zeitmietvertrag? Ist darin ein Grund für die Befristung angegeben?
Ein Ausschluss der Kündigung (Mindestmietzeit) ist bis zu 4 Jahren zulässig. Aber natürlich muss er im Mietvertrag eindeutig hervorgehen. Wenn Untervermietet wird, ist man selbst immer der Mietschuldner, d.h. wenn der Untermieter nicht zahlt, hat man richtig Pech. Die mündliche Zusage, es wäre o.k. ist ein Nachweisproblem. Wenn er nur Verständniss bekundete, ist das nicht unbedingt gerichtlich auch als Zustimmung der vorzeitigen Beendigung zu werten. Bevor Ihr nun ne Menge Geld für Rechtsanwälte ausgebt, versucht doch dem Vermieter einen Aufwandentschädigung für die Mietersuche anzubieten, vorausgesetzt die zwei Jahre sind im Vertrag drin.
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"Chylla"
Hallo!
Also die zwei Jahre stehen drinn, genauso, wie der Zusatz, kann verlängert werden!
Ich habe noch einmal mit unserem Vermieter gesprochen und da meinte er, suchen sie nen Nachmieter und wenn sie keinen finden, dann müssen wir das halt irgendwie anders regeln.
Also scheinbar ist er jetzt doch dazu bereit, uns aus dem Vertrag zu lassen, nur schriftlich will er uns nichts geben. Kann ich auf ein Schriftsück bestehn, oder ist das wirklich alles nur auf Kulanz des Vermieters zu regeln?
Danke schon mal für die obigen ANtworten!
MfG Cussy
Ein zeitlich befristeter Mietvertrag (also ein Vertrag, der über einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen wurde) ist seit dem 01.09.2001 nur noch in Ausnahmefällen zulässig. Der Vermieter braucht dafür einen zulässigen Grund (vor allem Eigenbedarf oder geplante Umbaumaßnahmen nach Ende der Mietzeit) und
diese Begründung muß dem Mieter mit Abschluß des Mietvertrages schriftlich mitgeteilt werden.
Zeitlich befristete Mietverträge ohne jeden Grund sind jetzt nicht mehr zulässig. Werden sie dennoch abgeschlossen, gelten sie als ganz normale Mietverträge, die jederzeit mit gesetzlicher dreimonatiger Frist gekündigt werden können.
Es fragt sich also vor allem, ob eine entsprechende schriftliche Begründung für die Befristung der Mietdauer vorliegt.
Ein Kündigungsausschluß bei einem an sich unbefristeten Vertrag (Vertrag kann nicht vor einem bestimmten Zeitpunkt gekündigt werden, hat aber kein vorher festgelegtes Ende) wäre wieder etwas anderes.
-- Editiert von fix am 05.02.2006 18:42:49
also das wäre jetzt schon wichtig, ist es ein Zeitmietvertrag oder ein Mietvertrag mit einer zweijährigen Mindestmietdauer ? Am besten mal Passus hier posten.
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"Chylla"
Das sehe ich auch so.
Schreibe hier bitte die genaue Formulierung aus dem Mietvertrag, damit wird beurteilen können, ob diese Regelung rechtlich zulässig war.
Möglicherweise ist die Befristung ungültig. Dann wäre die Kündigung möglich und auch korrekt.
Werde den Wortlaut heute Nachmittag einstellen, da ich im Moment den Vertrag nicht zur Hand habe!
Danke schon mal für Eure Hilfe!:)
Ohne Euch würde ich wohl verzweifeln!:(
MfG Cussy
Gilt es bei einen Gewerbemietsvertrag genauso, das es keinen Zeitmietvertrag mehr geben darf. Wir haben diesen im Okt. 05 abgeschlossen und können jetzt nicht mehr zahlen. Die Miete ist bis heute bezahlt nur die Kaution wurde nicht hinterlegt. Jetzt hat die Vermieterin heute ein Mietpfandrecht mündlich ausgesprochen, gilt dieses ausgesprochene als rechtskräftig ? Bitte um schnelle Antwort
Hallo!
Ich nochmal
Komme im Moment nicht an den Mietvertrag, da mein Freund diesen hat, um ihn prüfen zu lassen!
Wenn ich mich aber recht entsinne, dann steht da folgendes:
Der Mietvertrag ist auf 2 Jahre festgesetzt.
Habe mich vorhin noch einmal mit einem Vermieter (nicht unserem) darüber unterhalten, dieser meinte, diese Art Vertrag darf so nicht mehr abgeschlossen werden, und wenn doch, dann würde eine ganz normale Kündigungsfrist von 3 Monaten rechtlich richtig sein! Er meinte, er hatte auch einen Mieter, der solch einen Vertrag mit ihm hatte und da hat er sich bei seinem Rechtsanwalt mal erkundigt, ob sein Mieter mit den drei Monaten Kündigungsfrist kündigen könnte. Er selber habe auch nichts gegen die Kündigung, er wolle es nur im allgemeinem wissen!
Da hat sein Rechtsanwalt ihm das halt so erklärt und auch mit Paragrafen rechtlich gesichert dargestellt.
Von daher gehe ich im Moment davon aus, das auch unser Vertrag kündbar ist.
Um aber auf der sicheren Seite zu sein, suchen wir seid Heute auch mit Anzeigen und angebrachten Zetteln an schwarzen Brettern nach einem Nachmieter, da unser Vermietr uns jetzt definitiv aus dem Vertrag lässt, wenn wir einen Nchmieter haben!
Danke noch mal an alle!
Wenn ich wieder ien Problem habe, dann lest ihr wieder von mir!
MfG
Cussy
Solche Verträge sind nur gültig, wenn sie vor dem 01.09.2001 abgeschlossen wurde. Wahrscheinlich hat der vermieter einfach einen alten Vertrag als Vorlage genommen und die Mietrechtsänderung nicht beachtet.
Gewerbliche Mietverträge können auch weiterhin befristet werden.
Seh ich auch so, der Gesetzgeber sieht bei einem gewerblichen Mietvertrag nicht die gleiche soziale Schutzbedüftigkeit wie bei einer Wohnungsvermietung und mischt sich deshalb in die Vertragsgestaltung nicht ein. Diese Verträge können weitgehend frei gestaltet werden. D.h. es kann 10 Jahre Mindestmietdauer genau so wie eine 1-Jahres-Befristung gemacht werden.
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"Chylla"
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